Doch hat er - mit dem Aufhebungsbeschluss bzw. der dort angeordneten Nachtrasgverteilung.
Dass es Dich ärgert ist verständlich. Allerdings ist die Realität wirklich so wie Du sagst: Sowas wird einfach als bekannt vorausgesetzt.Käsebrot hat geschrieben: ↑20. Mai 2019, 16:24 Und das stieß mir im ersten Moment einfach auf, weil es ja immer heißt, nach Aufhebung des Verfahrens dürfen u. a. Steuererstattungen wieder behalten werden. Was das Aber im Aufhebungsbeschluss in der Realität bedeutet, wird vorsichtshalber nirgendwo erwähnt oder als bekannt vorausgesetzt.
Es gibt niemanden der verpflichtet ist den Leuten im Verfahren zu erklären was sie machen müssen. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass alle am Verfahren beteiligten (auch und insbesondere der Antragsteller - i.d.R. der Schuldner) ihre Rechte und Pflichten kennen.
Klingt hart - ist aber so.
Meistens haben Betroffene aber immerhin die Möglichkeit bei der Stelle um Rat zu ersuchen die sie ins Verfahren begleitet hat. Dass es bei Dir anders zu sein scheint ist natürlich schade.
Nachvollziehbar ist es aber dennoch, da solche Beratungsinhalte von karitativen Stellen quasi aus reiner Nächstenliebe erfolgen. Eine Finanzierung dafür gibt es meines Wissens nirgends. Diese endet in aller Regel mit dem Ausstellen der Bescheinigung über den gescheiterten AEV.