Insolvenzbekanntmachung

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Joki
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Re: Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von Joki »

Ich habe meinen IV diesbezüglich mal angeschrieben, vielleicht bekomme ich ja eine Antwort. Danke tidus, werde Deinen Rat befolgen, sobald ich es schriftlich vom AG habe
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Joki
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Re: Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von Joki »

Habe meinen IV angeschrieben und das zur Antwort bekommen.
„ wenn der Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung
rechtskräftig ist, erhalten Sie die pfändbaren Bezüge seit Ablauf des 3-Jahres-Zeitraums .
Leiten Sie mir bitte die Einkommensteuererklärung für 2021 zu .

Viel schlauer bin ich jetzt auch nicht . Wann ist die RSB rechtskräftig ??
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tidus82
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Re: Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von tidus82 »

14 Tage nach Zustellung - als zugestellt werden nochmal Tag der Veröffentlichung + 3 Werktage genommen.
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tidus82
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Re: Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von tidus82 »

Beachte hierbei bitte: Werktage! :) also kein Samstag, kein Sonntag
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INTI
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Re: Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von INTI »

Samstag ist ein normaler Werktag.
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tidus82
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Re: Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von tidus82 »

Öh? Ja, ok - da war ich wohl aufm Holzweg :D
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Witwe Bolte
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Re: Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von Witwe Bolte »

... oder noch nie im Schichtdienst gearbeitet, tidus82 ?

Es gibt Arbeitstage = in der Regel die fünf Tage Mo - Fr (ohne Feiertage)
es gibt Werktage = Mo - Sa (ohne Feiertage) und
es gibt Wochentage = Mo - So.

Und es gibt Feiertage, gesetzliche und "ungesetzliche" (religiöse z.B.).

Spielt auch bei Fristen schon mal eine Rolle.
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Witwe Bolte
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Re: Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von Witwe Bolte »

at Joki:
Was INTI schrieb ist korrekt.
So hat es Dir ja auch Dein IV geschrieben.

Da hast Du offensichtlich einen "netten" (IV) erwischt.
1. er/sie antwortet Dir und
2. er/sie antwortet Dir auch noch korrekt !
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tidus82
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Re: Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von tidus82 »

Witwe Bolte hat geschrieben: 10. Feb 2022, 08:45 ... oder noch nie im Schichtdienst gearbeitet, tidus82 ?

Es gibt Arbeitstage = in der Regel die fünf Tage Mo - Fr (ohne Feiertage)
es gibt Werktage = Mo - Sa (ohne Feiertage) und
es gibt Wochentage = Mo - So.

Und es gibt Feiertage, gesetzliche und "ungesetzliche" (religiöse z.B.).

Spielt auch bei Fristen schon mal eine Rolle.
Nee :D noch nie ^^ aber gut zu wissen, wenn ich mal wieder im Parkverbot stehe und ein Ticket bekomme, weil da steht: „Werktags“ und ich denke „ok, Samstag ist kein Werktag“ :D
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Joki
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Re: Insolvenzbekanntmachung

Beitrag von Joki »

So heute ist der Bescheid vom AG gekommen, in 14 Tagen müsste er dann ja rechtskräftig sein :D
Ist schon ein tolles Gefühl, freue mich sehr.
Wie geht es jetzt weiter , bekomme ich in 14 Tagen dann Bescheid und wer stoppt die Lohnpfändung, der IV .
V@ Witwe Bolte…. ja das stimmt, habe immer Antworten auf meine Fragen bekommen , ansonsten war Sie auch ziemlich fair zu mir . Da gibt es bestimmt andere !

Möchte euch noch einmal Danke sagen…. Vielen vielen Dank für die Hilfe und Geduld mit mir :D
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