Insolvenzbekanntmachung
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Re: Insolvenzbekanntmachung
Ich habe meinen IV diesbezüglich mal angeschrieben, vielleicht bekomme ich ja eine Antwort. Danke tidus, werde Deinen Rat befolgen, sobald ich es schriftlich vom AG habe
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Re: Insolvenzbekanntmachung
Habe meinen IV angeschrieben und das zur Antwort bekommen.
„ wenn der Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung
rechtskräftig ist, erhalten Sie die pfändbaren Bezüge seit Ablauf des 3-Jahres-Zeitraums .
Leiten Sie mir bitte die Einkommensteuererklärung für 2021 zu .
Viel schlauer bin ich jetzt auch nicht . Wann ist die RSB rechtskräftig ??
„ wenn der Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung
rechtskräftig ist, erhalten Sie die pfändbaren Bezüge seit Ablauf des 3-Jahres-Zeitraums .
Leiten Sie mir bitte die Einkommensteuererklärung für 2021 zu .
Viel schlauer bin ich jetzt auch nicht . Wann ist die RSB rechtskräftig ??
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Re: Insolvenzbekanntmachung
14 Tage nach Zustellung - als zugestellt werden nochmal Tag der Veröffentlichung + 3 Werktage genommen.
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Re: Insolvenzbekanntmachung
... oder noch nie im Schichtdienst gearbeitet, tidus82 ?
Es gibt Arbeitstage = in der Regel die fünf Tage Mo - Fr (ohne Feiertage)
es gibt Werktage = Mo - Sa (ohne Feiertage) und
es gibt Wochentage = Mo - So.
Und es gibt Feiertage, gesetzliche und "ungesetzliche" (religiöse z.B.).
Spielt auch bei Fristen schon mal eine Rolle.
Es gibt Arbeitstage = in der Regel die fünf Tage Mo - Fr (ohne Feiertage)
es gibt Werktage = Mo - Sa (ohne Feiertage) und
es gibt Wochentage = Mo - So.
Und es gibt Feiertage, gesetzliche und "ungesetzliche" (religiöse z.B.).
Spielt auch bei Fristen schon mal eine Rolle.
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Re: Insolvenzbekanntmachung
at Joki:
Was INTI schrieb ist korrekt.
So hat es Dir ja auch Dein IV geschrieben.
Da hast Du offensichtlich einen "netten" (IV) erwischt.
1. er/sie antwortet Dir und
2. er/sie antwortet Dir auch noch korrekt !
Was INTI schrieb ist korrekt.
So hat es Dir ja auch Dein IV geschrieben.
Da hast Du offensichtlich einen "netten" (IV) erwischt.
1. er/sie antwortet Dir und
2. er/sie antwortet Dir auch noch korrekt !
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Re: Insolvenzbekanntmachung
Nee noch nie ^^ aber gut zu wissen, wenn ich mal wieder im Parkverbot stehe und ein Ticket bekomme, weil da steht: „Werktags“ und ich denke „ok, Samstag ist kein Werktag“Witwe Bolte hat geschrieben: ↑10. Feb 2022, 08:45 ... oder noch nie im Schichtdienst gearbeitet, tidus82 ?
Es gibt Arbeitstage = in der Regel die fünf Tage Mo - Fr (ohne Feiertage)
es gibt Werktage = Mo - Sa (ohne Feiertage) und
es gibt Wochentage = Mo - So.
Und es gibt Feiertage, gesetzliche und "ungesetzliche" (religiöse z.B.).
Spielt auch bei Fristen schon mal eine Rolle.
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Re: Insolvenzbekanntmachung
So heute ist der Bescheid vom AG gekommen, in 14 Tagen müsste er dann ja rechtskräftig sein
Ist schon ein tolles Gefühl, freue mich sehr.
Wie geht es jetzt weiter , bekomme ich in 14 Tagen dann Bescheid und wer stoppt die Lohnpfändung, der IV .
V@ Witwe Bolte…. ja das stimmt, habe immer Antworten auf meine Fragen bekommen , ansonsten war Sie auch ziemlich fair zu mir . Da gibt es bestimmt andere !
Möchte euch noch einmal Danke sagen…. Vielen vielen Dank für die Hilfe und Geduld mit mir
Ist schon ein tolles Gefühl, freue mich sehr.
Wie geht es jetzt weiter , bekomme ich in 14 Tagen dann Bescheid und wer stoppt die Lohnpfändung, der IV .
V@ Witwe Bolte…. ja das stimmt, habe immer Antworten auf meine Fragen bekommen , ansonsten war Sie auch ziemlich fair zu mir . Da gibt es bestimmt andere !
Möchte euch noch einmal Danke sagen…. Vielen vielen Dank für die Hilfe und Geduld mit mir
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