Guthaben Stormanbieter

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quizzically
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Guthaben Stormanbieter

Beitrag von quizzically »

Guten Abend.

Ich befinde mich noch im eröffneten Insolvenzverfahren.

Anfang Juni habe ich die Endabrechnung meines Stromanbieters erhalten. Diese wies ein Guthaben in Höhne von knapp 480€ aus. Dies teilte ich meinem Insolvenzverwalter mit, der mir daraufhin dieses Schreiben im Anhang zukommen ließ.

"...ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 05.06.2024 und teile mit, dass während des eröffneten Insolvenzverfahrens Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen sowie aus Stromkostenerstattungen dem Insolvenzbeschlag unterliegen, $$ 35 Abs. 1, 80 Abs. 1, 148 Abs. 1 InsO, und an den Insolvenzverwalter auszukehren sind. Ich bitte daher um Überweisung der Erstattung von € 479,92 auf folgendes Konto:"

Was muss ich jetzt tun? Ich habe sofort nach Erhalt mit dem Insolvenzverwalter telefoniert. Er teilte mir mit, dass er sich mit meiner Bank in Verbindung setzen wird, um den Betrag freizugeben, damit ich ihn überweisen kann.

Ist diese Vorgehensweise korrekt? Muss ich noch einmal bei meiner Bank nachfragen, ob und wann der Betrag freigegeben wird? Mir wird bereits der verfügbare Betrag für den nächsten Monat angezeigt, dieser stimmt jedoch nicht mit meiner Rechnung (Lohn + Freigabe Stromguthaben - Abzug der ersten Lastschrift und - der noch ausstehenden Zahlungen mittels Karte) überein.

Danke euch vorab für die Hilfe!

https://imgur.com/a/sPtotyr
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Re: Guthaben Stormanbieter

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Hi quizzically,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Guthaben Stormanbieter" geschaut?
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Ben1986
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Re: Guthaben Stormanbieter

Beitrag von Ben1986 »

Moin, Guthaben das bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahren angefallen ist, gehört in die Insolvenzmasse und ist den Insolvenzverwalter auszuzahlen. Ab der sog. Wohlverhaltensphase darfste Guthaben behalten. Ich habe immer eine Mail geschrieben und gefragt wie zu verfahren ist. Dann biste auf der sicheren Seite .
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quizzically
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Re: Guthaben Stormanbieter

Beitrag von quizzically »

Danke für die Antwort!

Ich habe dies dem Insolvenzverwalter vor Eingang der Zahlung mitgeteilt, dass ich eine Rückzahlung von meinem ehemaligen Stromanbieter erwarte. Der Insolvenzverwalter fordert mich nun jedoch zur Überweisung des Betrags auf. Die Aufforderung hierzu habe ich sowohl per E-Mail als auch per Brief erhalten.

Ich kann, meines Wissens nach, jedoch nur über Gelder aus meinem Freibetrag verfügen und aus diesem möchte ich die Rückzahlung des Stromanbieters jedoch nicht überweisen.

Daher die Frage, wer diese Zahlung freigibt, damit die Überweisung meinerseits an den Insolvenzverwalter erfolgen kann.
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Itak65
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Re: Guthaben Stormanbieter

Beitrag von Itak65 »

Und wenn du auf das gericht gehst und dort mit einem Antrag um die Freigabe bittest, ich denke mir die machen sowas bestimmt auch, bin mir aber nicht sicher.
Itak65
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quizzically
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Re: Guthaben Stormanbieter

Beitrag von quizzically »

Danke für den Hinweis. Ich beantrage die Freigabe beim Insolvenzgericht und telefoniere morgen mit meiner Bank und frage dort nach.
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Itak65
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Re: Guthaben Stormanbieter

Beitrag von Itak65 »

Nimm alle wichtigen Unterlagen mit schildere den Fall schriftlich und bitte um die Freigabe des Guthabens, damit du es deinem verwalter überweisen kannst,
Lg
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quizzically
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Re: Guthaben Stormanbieter

Beitrag von quizzically »

Das werde ich machen. Danke für die Hinweise.

Alles Notwendige habe ich zusammengestellt und die Freigabe schriftlich beantragt. Ein persönlicher Besuch kommt in der nächste Woche leider nicht in Frage, da ich arbeiten muss und nach Feierabend sind die Gerichte bereits geschlossen.

Liebe Grüße
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Itak65
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Re: Guthaben Stormanbieter

Beitrag von Itak65 »

Ja vielleicht kannst du es per einschreiben schicken
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quizzically
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Re: Guthaben Stormanbieter

Beitrag von quizzically »

Ich habe alles gefaxt, damit ich dem Insolvenzverwalter den Sendebericht zukommen lassen kann.
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Ben1986
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Re: Guthaben Stormanbieter

Beitrag von Ben1986 »

Ich hatte was Guthaben angeht jetzt am Ende Mal Glück. Ich habe ein Guthaben wieder bekommen vom Stromanbieter. Das Guthaben resultiert ausschließlich aus dem Zeitraum nach der Aufhebung des Insolvenzverfahren in der sog Wohlverhaltensphase und nachdem Ende der Abtretungsfrist habe ich diese zugleich erst erhalten. Bei der letzten Stromjahresabrechnung vom letzten Jahr wurde auch nur anteilig berechnet das Guthaben (2023) was ich damals auch dem Verwalter zukommen hab lassen.
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