Ich habe heute mal eine Frage die zwar auf den ersten Blick dumm klingt, aber ich möchte sie hier trotzdem stellen.
Im Insolvenzverfahren setzen sich die Kosten doch aus Gerichtskosten und Verwalter/Treuhändergebühren zusammen. Das sind ja zwei unterschiedliche Empfänger.
Da kam mir gestern Nacht ( Schlaflos in ..... ) die Idee das man evtl. die Gerichtskosten ans Gericht zahlen könnte und somit umgehen würde das der IV von der Rechnung die das Gericht bekommt, auch noch einen Aufschlag verlangt.
Beispiel wär: Mein Bruder wäre bereit die Gerichtskosten für mich zu zahlen, macht allerdings zur Bedingung das das Geld direkt ans Gericht fliesst
Möglich?
Gerichtskosten splitten?
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Re: Gerichtskosten splitten?
Stand jetzt aus meiner Sicht nein.
Der von dir gemeinte Zusammenhang ist aber scheinbar selbst für den Gesetzgeber absurd genug.
Die betreffende Vorschrift aus der Vergütungsverordnung in § 1 Abs. 2 Nr. 5 InsVV
"Ein Vorschuß, der von einer anderen Person als dem Schuldner zur Durchführung des Verfahrens geleistet worden ist, und ein Zuschuß, den ein Dritter zur Erfüllung eines Insolvenzplans geleistet hat, bleiben außer Betracht."
wird aller Voraussicht nach mit der folgenden insolvenzrechtsnovelle ergänzt in
"Ein Vorschuß, der von einer anderen Person als dem Schuldner zur Durchführung des Verfahrens geleistet worden ist, und ein Zuschuß, den ein Dritter zur Erfüllung eines Insolvenzplans oder zum Zweck der Erteilung der Restschuldbefreiung vor Ablauf der Abtretungsfrist geleistet hat, bleiben außer Betracht."
Zu lesen da
https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/219/1921981.pdf
Seite 7 ganz unten.
Ach ja und: Die meisten Verwalter die ich kenne würden auch heute schon auf solche Zahlungen keine Vergütung berechnen. Dass sie dies aber grundsätzlich können sieht man daran, dass die Vorschrift geändert werden soll. Wenn ich mir deinen Verwalter anhand deiner Erzählungen vorstellen soll würde ich sagen: Er berechnet Stand heute auch auf solche Zahlungen seine Vergütung;)
Der von dir gemeinte Zusammenhang ist aber scheinbar selbst für den Gesetzgeber absurd genug.
Die betreffende Vorschrift aus der Vergütungsverordnung in § 1 Abs. 2 Nr. 5 InsVV
"Ein Vorschuß, der von einer anderen Person als dem Schuldner zur Durchführung des Verfahrens geleistet worden ist, und ein Zuschuß, den ein Dritter zur Erfüllung eines Insolvenzplans geleistet hat, bleiben außer Betracht."
wird aller Voraussicht nach mit der folgenden insolvenzrechtsnovelle ergänzt in
"Ein Vorschuß, der von einer anderen Person als dem Schuldner zur Durchführung des Verfahrens geleistet worden ist, und ein Zuschuß, den ein Dritter zur Erfüllung eines Insolvenzplans oder zum Zweck der Erteilung der Restschuldbefreiung vor Ablauf der Abtretungsfrist geleistet hat, bleiben außer Betracht."
Zu lesen da
https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/219/1921981.pdf
Seite 7 ganz unten.
Ach ja und: Die meisten Verwalter die ich kenne würden auch heute schon auf solche Zahlungen keine Vergütung berechnen. Dass sie dies aber grundsätzlich können sieht man daran, dass die Vorschrift geändert werden soll. Wenn ich mir deinen Verwalter anhand deiner Erzählungen vorstellen soll würde ich sagen: Er berechnet Stand heute auch auf solche Zahlungen seine Vergütung;)
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Re: Gerichtskosten splitten?
Ich muss jetzt nochmal nachfragen: in Ihrem Verfahren ist eine ausreichende Masse vorhanden, um die Kosten zu decken? oder es ist nichts da und sie wollen nur die Kosten über einen Dritten zahlen? Also anders als Caffery sehe ich das so (und wird bei uns auch gemacht): Sie sind der Kostenschuldner der Gerichtskosten, also sind sie auch Empfänger. Die Gerichtskostenrechnung wird praktisch ja nur deshalb dem Verwalter zugesandt, wenn eine ausreichende Masse vorhanden ist.
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Re: Gerichtskosten splitten?
In meinem Verfahren wird bis Ende der drei Jahre durch Einkommensabtretung eine Masse von ca. 10.000 Euro zusammen gekommen sein. Um 35 % Quote zu erreichen braucht es 3.800 Euro. Also alle Kosten über 6200 Euro muss ich aufbringen. Da bekanntlich durch das Schludern und zuletzt fehlerhafte Tabelle wird es wohl etwas knapp das der Verwalter zum Treuhänder wird. Ich muss, um auf der sicheren Seite zu sein also soviel zu zahlen als wenn der Verwalter die volle Rechnung kassieren würde. Ich weiss ja auch nicht ob das zuständige Gericht jetzt nicht mit Anträgen zugesch. wird und es dadurch noch länger wird. Ich dachte halt das die Rechnung des Gerichtes dann keine Masse benötigt. Im Kaufmännischen Denken wäre das so plausibel.
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Re: Gerichtskosten splitten?
Das stimmt, das wäre sehr trickreich gewesen. Aber das wird das Gericht in der Tat eher nicht machen. Und (leider) ist es derzeit noch so, dass die Einzahlung zur <Berechnungsgrundlage gehört. Das Gericht könnte wiederum da nur mit einem Abschlag arbeiten. Ihr Fall ist wirklich nervenaufreibend.
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