Guten Abend,
ich habe eine Frage zu einem Thema, wozu ich hier noch nichts gefunden habe.
Nach der Saison ist ja vor der Saison, ende Juni wird der Betrag für meine Dauerkarte für den Fußball vom Konto abgebucht. (bin seit 7 Jahren in dem Besitz) Diese beläuft sich auf 450 Euro. Das bezahle ich von meinem unpfändbarem Einkommen.
Kann der Insolvenzverwalter dagegen vorgehen bei diesem Betrag? Zu CL Karten hat er sich bis jetzt noch nicht geäußert oder irgendwie gesagt das geht nicht Ihr Hobby ist zu teuer. Letztes Jahr hatte ich diese im August bezahlt und da hatte er keine Einwände vorgebracht. Aber das war ja vor der Insolvenzeröffnung.
Vielleicht hat da jemand Erfahrungen gesammelt.
Danke schon einmal im voraus
Itak65
Geldverschwendung
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Re: Geldverschwendung
Nein - es juckt niemanden auch nur ansatzweise wofür Du Dein Unpfändbares ausgibst. Selbst für Schalke-Dauerkarten darf man es verschwenden. Wobei dies nach meiner Rechtsauffassung zwingend ein Versagungsgrund sein müsste.
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Re: Geldverschwendung
Das wäre auch noch ein Ding Restschuldversagung , aufgrund verprassen von Asche im Stadion.
Bisschen Spaß muss sein. Ein Glück ist dies Sache des Schuldners,dass er sein unpfändbaren Lohn verballern kann oder halt sinnvoll sparen.
Bisschen Spaß muss sein. Ein Glück ist dies Sache des Schuldners,dass er sein unpfändbaren Lohn verballern kann oder halt sinnvoll sparen.
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