Gegen den Zusatz Vbuh wehren

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Itak65
Allwissender
Beiträge: 557
Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Gegen den Zusatz Vbuh wehren

Beitrag von Itak65 »

Guten tag, heute kam die Post vom Gericht auf die ich gewartet habe das schreiben das der termin zur mündlichen Verhandlung wegen ErledigungsvrAnerkenntnis aufgehoben wurde und die Kopie der Awt Anwälte, .
erklären wir hiermit Anerkenntnis der Klageansprüche ,die vollstreckbare Ausfertigung der Insolvenztabelle wurde an die Klögerin heraus gegeben.
Somit ist fast ein vierjährigen Kopfkino beendet und ich habe aus meinen Fehlern gelernt.
Itak65
Antworten