Ich nochmal.
Machen freiwillige zahlungen an den treuehänder Sinn?
Oder sollte ich es eher sein lassen?
Danke.
Freiwillige Zahlungen
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Re: Freiwillige Zahlungen
In welchem Zusammenhang? Wenn du z. B. damit früher die Restschuldbefreiung erlangst, dann ja. Ansonsten eher nicht.
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Re: Freiwillige Zahlungen
Ich habe "nur 3549€"schulden.Gerichtskosten wurden alle schon bezahlt.Und gläubiger in Höhe von 4,9%.
Drei Jahre werde ich wohl nicht mehr schaffen aber 5 wäre schon möglich.
Drei Jahre werde ich wohl nicht mehr schaffen aber 5 wäre schon möglich.
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Re: Freiwillige Zahlungen
Wenn die Gerichtskosten bereits gedeckt sind, musst du ja nur noch den Antrag auf die vorzeitige RSB stellen. Da braucht es keine extra Zahlungen mehr
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Re: Freiwillige Zahlungen
Habe das gefunden
"Schuldner können die Privatinsolvenz vorzeitig beenden durch die Zahlung von 35 Prozent der Forderungssumme inkl. der Verfahrenskosten (drei Jahre) bzw. nach alleiniger Begleichung der für die Insolvenz anfallenden Kosten (fünf Jahre)."
Die 3 Jahre werde ich nicht schaffen.Aber 5 Jahre wäre schon möglich.Deshalb meine Frage mit den freiwilligen Zahlungen an den treuehänder.
"Schuldner können die Privatinsolvenz vorzeitig beenden durch die Zahlung von 35 Prozent der Forderungssumme inkl. der Verfahrenskosten (drei Jahre) bzw. nach alleiniger Begleichung der für die Insolvenz anfallenden Kosten (fünf Jahre)."
Die 3 Jahre werde ich nicht schaffen.Aber 5 Jahre wäre schon möglich.Deshalb meine Frage mit den freiwilligen Zahlungen an den treuehänder.
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Re: Freiwillige Zahlungen
Du schreibst doch, dass die Gerichtskosten bereits gezahlt sind. Warum willst du dann noch mehr zahlen als nötig?
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Re: Freiwillige Zahlungen
Nein, da hast du was falsch verstanden.
Die 35% gelten nur für die vorzeitige RSB nach 3 Jahren, nach 5 Jahren reicht es, wenn die Verfahrenskosten gedeckt sind.
Die 35% gelten nur für die vorzeitige RSB nach 3 Jahren, nach 5 Jahren reicht es, wenn die Verfahrenskosten gedeckt sind.
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