Freiwillige Zahlungen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Blubsi
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Freiwillige Zahlungen

Beitrag von Blubsi »

Ich nochmal.
Machen freiwillige zahlungen an den treuehänder Sinn?
Oder sollte ich es eher sein lassen?

Danke.
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Re: Freiwillige Zahlungen

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Hi Blubsi,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Freiwillige Zahlungen" geschaut?
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Käsebrot
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Re: Freiwillige Zahlungen

Beitrag von Käsebrot »

In welchem Zusammenhang? Wenn du z. B. damit früher die Restschuldbefreiung erlangst, dann ja. Ansonsten eher nicht.
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Blubsi
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Re: Freiwillige Zahlungen

Beitrag von Blubsi »

Ich habe "nur 3549€"schulden.Gerichtskosten wurden alle schon bezahlt.Und gläubiger in Höhe von 4,9%.
Drei Jahre werde ich wohl nicht mehr schaffen aber 5 wäre schon möglich.
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Käsebrot
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Re: Freiwillige Zahlungen

Beitrag von Käsebrot »

Wenn die Gerichtskosten bereits gedeckt sind, musst du ja nur noch den Antrag auf die vorzeitige RSB stellen. Da braucht es keine extra Zahlungen mehr 😊
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Blubsi
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Re: Freiwillige Zahlungen

Beitrag von Blubsi »

Habe das gefunden

"Schuldner können die Privatinsolvenz vorzeitig beenden durch die Zahlung von 35 Prozent der Forderungssumme inkl. der Verfahrenskosten (drei Jahre) bzw. nach alleiniger Begleichung der für die Insolvenz anfallenden Kosten (fünf Jahre)."

Die 3 Jahre werde ich nicht schaffen.Aber 5 Jahre wäre schon möglich.Deshalb meine Frage mit den freiwilligen Zahlungen an den treuehänder.
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Käsebrot
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Re: Freiwillige Zahlungen

Beitrag von Käsebrot »

Du schreibst doch, dass die Gerichtskosten bereits gezahlt sind. Warum willst du dann noch mehr zahlen als nötig?
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Blubsi
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Re: Freiwillige Zahlungen

Beitrag von Blubsi »

Um vorzeitig rauszugehen muss ich ja 35%der gläubiger schulden decken.
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Käsebrot
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Re: Freiwillige Zahlungen

Beitrag von Käsebrot »

Nein, da hast du was falsch verstanden.

Die 35% gelten nur für die vorzeitige RSB nach 3 Jahren, nach 5 Jahren reicht es, wenn die Verfahrenskosten gedeckt sind.
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