Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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insolaner
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Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

Beitrag von insolaner »

Moin,

auf insolvenzbekanntmachungen.de fiel mir auf, dass immer Geburtsdatum und Adresse mit veröffentlicht werden - Datenschutz naja...

Bei einem Verfahren, über das ich zufällig stolperte, steht aber "geb. 00.00.1944"?! Bei der Adresse ist man aber gaaanz genau, sogar mit Wohnungsnummer und Stockwerk...

Wie kann das 0er-Geburtsdatum 'durchlaufen'? Und bei der Adresse, ist das nicht etwas zuviel des "Guten"?

Desweiteren fiel mir auf, dass absolut nicht alle Meldungen veröffentlicht (oder zumindest zu finden) sind?! Manchmal, so wie hier, ist die erste Meldung die IV-Bestellung, müsste da nicht vorher das Verfahren eröffnet werden?

Bei der IV-Vergütung ist der Schuldner nun durch einen RA vertreten, kann das bei den Angaben (Geburtsdatum) eine Rolle spielen?

Oder ist das ganze so buggy wie es scheint? Das Auslesen der Verfahren und veröffentlichen auf irgendwelchen "nichtdeutschen" (lies: nicht mit deutrschem Recht beizukommenden) Datensammlungen scheint ja immer noch nicht gekippt zu sein?

Hintergrund der Frage ist, dass für mich zwar ein Insoverfahren an sich nichts "ehrenrühriges" mehr ist, soweit habe ich das schon akzeptiert, aber je weniger (einfach) das zu finden ist, umso besser wäre es für das restliche verbliebene Renommee...
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

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Hi insolaner,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen" geschaut?
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caffery
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

Beitrag von caffery »

insolaner hat geschrieben: 18. Jan 2021, 19:01 auf insolvenzbekanntmachungen.de fiel mir auf, dass immer Geburtsdatum und Adresse mit veröffentlicht werden - Datenschutz naja...
Um sowas gehts hier nicht. Es geht um die öffentliche Bekanntmachung.
insolaner hat geschrieben: 18. Jan 2021, 19:01 Bei der IV-Vergütung ist der Schuldner nun durch einen RA vertreten, kann das bei den Angaben (Geburtsdatum) eine Rolle spielen?
Nein
insolaner hat geschrieben: 18. Jan 2021, 19:01 Oder ist das ganze so buggy wie es scheint?
Genau so ist es. Der Standard spiegelt kaum überspitzt gesagt in etwa der Höhepunkt osteuropäischer Technologie der 90er wider.
insolaner hat geschrieben: 18. Jan 2021, 19:01 Das Auslesen der Verfahren und veröffentlichen auf irgendwelchen "nichtdeutschen" (lies: nicht mit deutrschem Recht beizukommenden) Datensammlungen scheint ja immer noch nicht gekippt zu sein?
Was meinst Du mit "gekippt"? Es ist nicht erlaubt und es wird regelmäßig und engagiert hinterhergelöscht - es ist aber ein Kampf gegen Windmühlen.
insolaner hat geschrieben: 18. Jan 2021, 19:01 aber je weniger (einfach) das zu finden ist, umso besser wäre es für das restliche verbliebene Renommee...
Stell einfach den Antrag und gut ist.

Die einzigen Chancen, dass Dein "Renommee" nicht im Internet leidet ist entweder weiter bis zum Sankt Nimmerleinstag hier bei uns "ein paar letzte Fragen" vor dem Antrag zu klären oder die Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm.
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insolaner
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

Beitrag von insolaner »

caffery hat geschrieben: 18. Jan 2021, 19:12
insolaner hat geschrieben: 18. Jan 2021, 19:01Oder ist das ganze so buggy wie es scheint?
Genau so ist es. Der Standard spiegelt kaum überspitzt gesagt in etwa der Höhepunkt osteuropäischer Technologie der 90er wider.
ich befürchtete genau sowas...

Also sind die Gerichte vor Ort mit ihrer E-Akte noch besser dran? Weia...
insolaner hat geschrieben: 18. Jan 2021, 19:01Das Auslesen der Verfahren und veröffentlichen auf irgendwelchen "nichtdeutschen" (lies: nicht mit deutschem Recht beizukommenden) Datensammlungen scheint ja immer noch nicht gekippt zu sein?
Was meinst Du mit "gekippt"? Es ist nicht erlaubt und es wird regelmäßig und engagiert hinterhergelöscht - es ist aber ein Kampf gegen Windmühlen. [/quote]mit 'gekippt' meine ich (passt auch zum vorigen Punkt), dass mit gewissen Schutzmechanismen auch eine öffentliche Bekanntmachung möglich ist, die nicht so leicht unerlaubt gespeichert und weiterverbreitet werden kann.

Was meinst du mit "engagiert hinterhergelöscht", hast Du dazu vielleicht nähere Infos?
insolaner hat geschrieben: 18. Jan 2021, 19:01aber je weniger (einfach) das zu finden ist, umso besser wäre es für das restliche verbliebene Renommee...
Die einzigen Chancen, dass Dein "Renommee" nicht im Internet leidet ist entweder weiter bis zum Sankt Nimmerleinstag hier bei uns "ein paar letzte Fragen" vor dem Antrag zu klären oder die Aufnahme ins Zeugenschutzprogramm.[/quote]kannst Du mir dazu bitte einen Antrag schicken? Also zu letzterem ;)
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Witwe Bolte
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

Beitrag von Witwe Bolte »

at insolaner, merke:
" ... ist der Ruf erst ruiniert, lebt sichs künftig ungeniert!"

Wie ist es denn jetzt um Deinen Ruf in Deinem Umfeld bestellt ?

Ausserdem wärst Du als echter, tatsächlicher Insolaner doch in guter Gesellschaft
(Boris Becker, Eva Hermann, Thomas Middelhoff, Franjo Pooth, Anton Schlecker und und und).

Aber mich wundern auch die unterschiedlichen Eintragungen,
wie z.B. mal mit, mal ohne Geburtsdatum.
Ist das denn für Dich echt ein Grund, es Dir nochmal zu überlegen ?

Bedenke:
Ein Ende mit Schrecken ?
Oder ein Schrecken ohne Ende ?
Oder: Ein totes Pferd kann man nicht reiten.

Ich kenne Deine Situation ja nicht,
hast Du denn jemanden, mit dem Du das Pro und Kontra mal diskutieren kannst ?
Ich wünsche es Dir!
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Käsebrot
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

Beitrag von Käsebrot »

Ich würde ja mal behaupten, dass ein normaler Mensch gar nicht auf die Seite geht, um zu schauen, wer da wieder „an den Pranger gestellt wurde“. Zumal es vor dem Internetzeitalter wohl so war, dass die Bekanntmachungen in der Zeitung veröffentlicht wurde. Das wäre mir wirklich unangenehm gewesen, wenn ich so darüber nachdenke, dass bei uns in der Arbeit eine aktuelle Tageszeitung zur Verfügung steht...

Falls es dich ein wenig beruhigt: ich habe während meines Verfahrens beim Warten auf für mich wichtige Beschlüsse eine ehemalige Kollegin, ein Date und einen ehemaligen Chef dort gefunden. Letzterem schien wohl die Selbstständigkeit auf die Füße gefallen zu sein. Das waren alles Menschen, bei denen ich nie im Leben damit gerechnet hätte, sie auf den Inso-Bekanntmachungen wieder zu treffen.

Du befindest dich also in bester Gesellschaft ;)
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Graf Wadula
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

Beitrag von Graf Wadula »

Die entscheidenden §§ dafür sind §§ 9, 27 und 30 InsO; Name und Wohnanschrift sind schon nach § 9 zu veröffentlichen. Im Eröffnungsbeschluss, der auch zu veröffentlichen ist, ist auch das Geburtsdatum aufzuführen. In dem Zeitraum 2007 bis 2014 galt eine Gesetzesänderung, nach der nur das Geburtsjahr aufzunehmen war. Das wurde wieder mit einer Gesetzesänderung zum 01.07.2014 geändert. Kann also sein, dass noch ältere Verfahren "herumfliegen", in denen nur das Jahr veröffentlicht wird
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Witwe Bolte
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

Beitrag von Witwe Bolte »

Danke für die Aufklärung, Graf Wadula.
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caffery
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

Beitrag von caffery »

Da schließe ich mich an. Der Graf vermag mich sehr häufig mit seinem ausgeprägten Nerdwissen zu beeindrucken. Die Nummer mit dem Geburtsdatum vor 2014 hätte ich auch im Leben nicht gewusst.
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Graf Wadula
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

Beitrag von Graf Wadula »

caffery hat geschrieben: 19. Jan 2021, 17:29 Da schließe ich mich an. Der Graf vermag mich sehr häufig mit seinem ausgeprägten Nerdwissen zu beeindrucken. Die Nummer mit dem Geburtsdatum vor 2014 hätte ich auch im Leben nicht gewusst.
Naja, dafür ist ja so ein Forum da. Wir alle wollen ja weiter dazu lernen.
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insolaner
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen

Beitrag von insolaner »

dem Dank schliesse ich mich an, aber das Verfahren hat ein /16-Aktenzeichen, da würde mich es doch ehr wundern wenn das darunterfiele - oder es hat ein Sachbearbeiter schlicht "so wie immer" gemacht, und alle haben's durchgewunken...

Graf Wadula hat geschrieben: 19. Jan 2021, 09:53Im Eröffnungsbeschluss, der auch zu veröffentlichen ist, ist auch das Geburtsdatum aufzuführen.
die Einschränkung auf "Eröffnungsbeschluss" sehe ich aber in der Praxis anders, da steht das (fast) immer drin...

Käsebrot hat geschrieben: 19. Jan 2021, 08:37Falls es dich ein wenig beruhigt: ich habe während meines Verfahrens beim Warten auf für mich wichtige Beschlüsse eine ehemalige Kollegin, ein Date und einen ehemaligen Chef dort gefunden. Letzterem schien wohl die Selbstständigkeit auf die Füße gefallen zu sein. Das waren alles Menschen, bei denen ich nie im Leben damit gerechnet hätte, sie auf den Inso-Bekanntmachungen wieder zu treffen.
und, wie waren die danach in Deinem Ansehen? Ok, sinken geht ja eigentlich schlecht, dann würde man sich ja auch selber herabwürdigen...

MrsRob hat geschrieben: 18. Jan 2021, 22:54at insolaner, merke:
" ... ist der Ruf erst ruiniert, lebt sichs künftig ungeniert!"

Wie ist es denn jetzt um Deinen Ruf in Deinem Umfeld bestellt ?
Treffer, versenkt.

Wobei ich mir das schwarzmalerisch vorstellen könnte, dass 'gewisse Kreise' dann hinterherspionieren würden, dass da doch sicher mehr zu holen wäre, aber das können sie ja so auch, zumal bei Nachdenken die Beteiligten wahrscheinlich sowieso auch die Adresse bekommen?
Ausserdem wärst Du als echter, tatsächlicher Insolaner doch in guter Gesellschaft
(Boris Becker, Eva Hermann, Thomas Middelhoff, Franjo Pooth, Anton Schlecker und und und).
da fehlen aber die "" bei "guter" :P
Aber mich wundern auch die unterschiedlichen Eintragungen,
wie z.B. mal mit, mal ohne Geburtsdatum.
Ist das denn für Dich echt ein Grund, es Dir nochmal zu überlegen ?
nein, das ist kein Überlegungsgrund, fiel mir nur auf.
Bedenke:
Ein Ende mit Schrecken ?
Oder ein Schrecken ohne Ende ?
Oder: Ein totes Pferd kann man nicht reiten.
ich reite nicht :D weiss aber was Du meinst, das mit dem Schrecken und Ende ist ja auch meine Argumentation immer wieder... Aber, um bei Sprichworten zu bleiben: Schuster... Schuhe...

Ich kenne Deine Situation ja nicht,
hast Du denn jemanden, mit dem Du das Pro und Kontra mal diskutieren kannst ?
Ich wünsche es Dir!
es gibt eigentlich kein Contra, wenn gewisse 'Altsachen' geklärt sind, die ich nicht im Verfahren haben will (habe noch Geld zu bekommen), will ich ja loslegen.

Reden ist relativ, mangels näherem Wissen in Sachen Inso ist das in diesem konkreten Fall eher schwierig.
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