Nachdem ich bei allen dreien selber schon längst mittendrin statt nur dabei war, war mein einziger Gedanke „Das hätte ich nicht gedacht“ und dann war das für mich auch schon wieder vom Tisch.
Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen
Das stimmt. ein .../16 Verfahren kann nicht vor dem 01.07.2014 beantragt sein. Da wird es "Gepflogenheit" oder schlicht übersehen worden sein.insolaner hat geschrieben: ↑19. Jan 2021, 23:36 dem Dank schliesse ich mich an, aber das Verfahren hat ein /16-Aktenzeichen, da würde mich es doch ehr wundern wenn das darunterfiele - oder es hat ein Sachbearbeiter schlicht "so wie immer" gemacht, und alle haben's durchgewunken...
die Einschränkung auf "Eröffnungsbeschluss" sehe ich aber in der Praxis anders, da steht das (fast) immer drin...Graf Wadula hat geschrieben: ↑19. Jan 2021, 09:53Im Eröffnungsbeschluss, der auch zu veröffentlichen ist, ist auch das Geburtsdatum aufzuführen.
...
Das Geburtsdatum ist in § 9 InsO nicht explizit aufgeführt, aber nach § 9 InsO können auch weitere Daten veröffentlicht werden. ich meinte nicht, dass es nur im EÖ-Beschluss aufgeführt wird. Aber in dem § wird das Geburtsdatum explizit genannt. Und dann ist es ja nur konsequent, es weiter mit zu veröffentlichen.
Nur am Rande. in den 7 Jahren mit dem reinen Geburtsjahr gab es tatsächlich viele Probleme; Es gibt schon sehr viele Müllers und Meiers im gleichen Ort mit gleichen Geburtsjahr
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen
naja, aber wieviele davon heisst Klaus-Bärbel und wohnen "Zur Schönen Aussicht 1"?Graf Wadula hat geschrieben: ↑20. Jan 2021, 10:21Nur am Rande. in den 7 Jahren mit dem reinen Geburtsjahr gab es tatsächlich viele Probleme; Es gibt schon sehr viele Müllers und Meiers im gleichen Ort mit gleichen Geburtsjahr
Aber stimmt schon, es scheint schlimmer als es ist...
Die Datenkraken sind da eher ein Punkt weil die nicht nach der RSB alles löschen werden, und das Internet ist bekanntlich geduldig.......
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Re: Fragen zu Insolvenzbekanntmachungen
Nunja, die Adresse hilft eben nicht weiter, da viele auch verziehen und die Adresse, die "alte" Gläubiger mal kannten, und eine neue Adresse, häufig auseinandergehen. verzieht der Schuldner, kann der Gläubiger eigentlich nur anhand des Geburtstdatums die Identität abgleichen. Bei Meiers gibt es eben viele gleichnamige. Wie auch bei anderen Namen. Und wenn Dieter Meier umzieht und am neuen Wohnort Insolvenz anmeldet, findet ihn kein Gläubiger mehr. Und es dürfte klar sein, dass niemand als erstes beim Umzug seine Gläubiger informiert. Und des Weiteren dürfte klar sein, dass der Eigentumsverlust der Gläubiger, den diese durch die Restschuldbefreiung nach 6 bzw. 3 Jahren haben, doch enorm ist. Wenn diese dann nicht einmal ihre Forderung zum Verfahren anmelden können?! Insofern ist das Geburtsdatum das einzige halbwegs sichere Identitätsmerkmal bei häufig vorkommenden Namen.insolaner hat geschrieben: ↑20. Jan 2021, 23:41naja, aber wieviele davon heisst Klaus-Bärbel und wohnen "Zur Schönen Aussicht 1"?Graf Wadula hat geschrieben: ↑20. Jan 2021, 10:21Nur am Rande. in den 7 Jahren mit dem reinen Geburtsjahr gab es tatsächlich viele Probleme; Es gibt schon sehr viele Müllers und Meiers im gleichen Ort mit gleichen Geburtsjahr
Aber stimmt schon, es scheint schlimmer als es ist...
Die Datenkraken sind da eher ein Punkt weil die nicht nach der RSB alles löschen werden, und das Internet ist bekanntlich geduldig.......
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