Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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MaG2021 hat geschrieben: ↑5. Nov 2025, 12:27 ... Was mir aber brennend auf der Zunge liegt ist die Sache mit dem Auto ...
Ich kann das gut nachvollziehen, da ich deine Sache ebenfalls schon gelesen hatte. Schwierig scheint hier eine Entscheidung.
Ich z.B. hatte gestern meinen "abschließenden" Termin bei meinem Rechtsanwalt - Insolvenzantrag ausfüllen. Dort wurde ich u.a. gefragt, ob ich in den letzten 3 Jahren etwas wertvolles verkauft hätte.
Danke dir für deine Antwort, mir geht es nur darum keine unnötigen Kosten zu haben, denn was mache ich mit dem Auto wenn der Tüv abgelaufen ist und das Verfahren noch nicht eröffnet wurde? Ich kann das Auto. Ich kann das Auto nicht ohne Tüv auf der Straße stehen lassen. Abmelden und irgendwo öffentlich hinstellen ist auch nicht möglich.
Dann warte doch einfach die paar Tage ab, bis du deinen Termin bei der Schuldnerberatung hast, und frage da was du machen sollst.
Da wirst du sicher eine zufriedenstellende Antwort bekommen.