Hallo,
ich bin neu bei Euch im Forum und würde mich freuen, wenn Ihr mir mit Euren Erfahrungen in einer Sache helfen könntet.
Ich bin seit fast fünf Jahren in der Privatinsolvenz, in der Wohlverhaltensphase, und habe nun die Erteilung der RSB nach fünf Jahren beantragt. Jetzt bekam ich folgendes Schreiben vom Gericht, mit dem mir der Eingang meines Antrags bestätigt wurde. Ich bin mir jetzt aber etwas unsicher, wie ich den folgenden Satz deuten kann:
"Entsprechend wird hier zur erforderlichen Anhörung der Beteiligten die neue Wiedervorlage-Frist auf den 4.3.2025 notiert."
Am 04.03. wäre mein Verfahren nach fünf Jahren genau beendet. Wie versteht Ihr die Worte des Insolvenzgerichts: Erfolgt die Anhörung der Gläubiger jetzt bis zum 04.03. oder wird ab 04.03. erst die Anhörung per Beschluss "gestartet"?
Ich finde, das ist etwas missverständlich ausgedrückt (oder ich verstehe es einfach nicht). Vielleicht hat da jemand von Euch eine Erfahrung für mich. Ich danke Euch schon einmal sehr im Voraus.
Viele Grüße
Erteilung der RSB
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Re: Erteilung der RSB
Bevor das Gericht über die RSB entscheidet wird allen Beteiligten die Gelegenheit gegeben nochmal Stellung zu nehmen. Da die 5 Jahre am 04.03. um sind kann dann auch erst angehört werden. Es dauert also nochmal ca 1 Monat bis die RSB dann auch bei dir ist.
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Re: Erteilung der RSB
Guten Morgen,
vielen Dank für die Rückmeldung und für die Aufklärung. Dann muss ich noch ein bisschen Geduld haben.
Viele Grüße
vielen Dank für die Rückmeldung und für die Aufklärung. Dann muss ich noch ein bisschen Geduld haben.

Viele Grüße
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