Erst am Anfang und schon Probleme :/

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Andante69
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Erst am Anfang und schon Probleme :/

Beitrag von Andante69 »

Guten Tag ,

Bin ja jetzt seit 11.10. 24 in der PI , Insolvenverwalter hat sich 25.19.24 gemeldet bzw die SB. Sehr schwer telefonisch erreichbar und nur über die SB von der ich nur die Mailadresse habe.
Unterlagen habe ich alle hingemailt.

Allerdings wollten die eine Steuererklärung von 2023 die ich kurzfristig erstellen soll - ich war 2023 11 Monate im ALG 2 Bezug und hab am 1.12.23 meinen gegenwärtigen Job angetreten - also für einen Monat eine Steuererklärung machen 😳?

Dann gibt’s ein Problem mit dem neuen Konto und der Bank und meinem Gehalt für Oktober 🙄.
Die Bank will eine Freigabe bzw. Zustimmung vom IV das ich ein Konto führen darf.
Mein Arbeitgeber hält bis dato mein Gehalt zurück , Gehalt von Oktober was mir nunmehr fehlt.

Hab schon eine Mail an die SB des IV geschrieben.

Was kann ich noch tun? Bin fix und fertig🥲

Liebe Grüße
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Re: Erst am Anfang und schon Probleme :/

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Hi Andante69,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erst am Anfang und schon Probleme :/" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Erst am Anfang und schon Probleme :/

Beitrag von caffery »

Andante69 hat geschrieben: 1. Nov 2024, 14:57
Allerdings wollten die eine Steuererklärung von 2023 die ich kurzfristig erstellen soll - ich war 2023 11 Monate im ALG 2 Bezug und hab am 1.12.23 meinen gegenwärtigen Job angetreten - also für einen Monat eine Steuererklärung machen 😳?
Ist doch super. Dann gibts die Steuern für den Monat komplett zurück. Leicht verdientes Geld (für die Insolvenzmasse)
Andante69 hat geschrieben: 1. Nov 2024, 14:57 Die Bank will eine Freigabe bzw. Zustimmung vom IV das ich ein Konto führen darf.
Wenn Du ein P-Konto führst (wovon ich mal ausgehe) ist das grober Quatsch und entweder ne Tinneffaussage eines Bänkers ohne Sachkenntnis in vorderster Front oder ein Missverständnis. Wende Dich an die Fachabteilung Deiner Bank. Insolvenzverwalter machen da in der Regel nix - müssen sie auch nicht.
Andante69 hat geschrieben: 1. Nov 2024, 14:57 Mein Arbeitgeber hält bis dato mein Gehalt zurück , Gehalt von Oktober was mir nunmehr fehlt.
Aber warum denn nur? Auch hier haben Insolvenzverwalter nix mit am Hut.
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Andante69
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Registriert: 3. Mai 2023, 13:10

Re: Erst am Anfang und schon Probleme :/

Beitrag von Andante69 »

caffery hat geschrieben: 1. Nov 2024, 15:38
Andante69 hat geschrieben: 1. Nov 2024, 14:57
Allerdings wollten die eine Steuererklärung von 2023 die ich kurzfristig erstellen soll - ich war 2023 11 Monate im ALG 2 Bezug und hab am 1.12.23 meinen gegenwärtigen Job angetreten - also für einen Monat eine Steuererklärung machen 😳?
Ist doch super. Dann gibts die Steuern für den Monat komplett zurück. Leicht verdientes Geld (für die Insolvenzmasse)


Das mit der Bank ist so dumm gelaufen 🥲.. ich hatte mein altes P Konto vier Wochen vor der Eröffnung der Insolvenz auf anraten der Schuldenberatung aufgelöst. Durch die Rennerei bei den Banken hab ich etwas Zeit verloren ehe mir eine Bank ein Konto eröffnete.
Erst letzte Woche habe ich eine Bank gefunden und nun wollen die von mir die Zustimmung des IV das ich ein guthabenbasiertes Konto führen darf bzw. freigibt. Das Konto ist noch nicht eröffnet aber ich kann dort grundsätzlich ein Girokonto eröffnen.

Geht das wenn ich denen sage möchte das das Konto von der Eröffnung an als P Konto führen möchte - gleich von Beginn an? Oder brauch ich da auch die Zustimmung vom IV?
Meinen AG hatte ich selbst gebeten das Gehalt einzubehalten bis ich über ein Konto verfüge. Hatte das alte ja gekündigt.

Da hab ich wohl richtig Mist gebaut .. 🥲

Liebe Grüße
Andante69 hat geschrieben: 1. Nov 2024, 14:57 Die Bank will eine Freigabe bzw. Zustimmung vom IV das ich ein Konto führen darf.
Wenn Du ein P-Konto führst (wovon ich mal ausgehe) ist das grober Quatsch und entweder ne Tinneffaussage eines Bänkers ohne Sachkenntnis in vorderster Front oder ein Missverständnis. Wende Dich an die Fachabteilung Deiner Bank. Insolvenzverwalter machen da in der Regel nix - müssen sie auch nicht.
Andante69 hat geschrieben: 1. Nov 2024, 14:57 Mein Arbeitgeber hält bis dato mein Gehalt zurück , Gehalt von Oktober was mir nunmehr fehlt.
Aber warum denn nur? Auch hier haben Insolvenzverwalter nix mit am Hut.
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