Erbausschlagung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
molinari09
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 37
Registriert: 24. Apr 2020, 09:23

Erbausschlagung

Beitrag von molinari09 »

Hallo,

eine Frage: wie verhält es sich, wenn man im Insolvenzverfahren ein überschuldetes Erbe ausschlägt. Muss der IV darüber informiert werden?
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Erbausschlagung

Werbung

Hi molinari09,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erbausschlagung" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 405
Beiträge: 2506
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Erbausschlagung

Beitrag von caffery »

Nein -> § 83 Abs. 1 Satz 1 InsO
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 81
Beiträge: 495
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Erbausschlagung

Beitrag von Graf Wadula »

Hm, interessante Frage. § 83 sagt ja nur aus, dass das Recht zur Ausschlagung höchstpersönlich ist. Das hat ja aber erstmal nichts damit zu tun, ob der Schuldner nicht zumindest den Verwalter informieren muss. Ich meine, dass der Anfall der Erbschaft zur Auskunftspflicht gehört. Allerdings dürfte die mangelnde Auskunft keine Konsequenzen haben, da sie die Gläubiger nicht benachteiligt. Ich würde es aber eh schon deshalb mitteilen, um künftige Missverständnisse zu vermeiden (z.B. dadurch, dass Gläubiger von der generellen Erbschaft erfahren).
0
Antworten