Hallo,
eine Frage: wie verhält es sich, wenn man im Insolvenzverfahren ein überschuldetes Erbe ausschlägt. Muss der IV darüber informiert werden?
Erbausschlagung
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Re: Erbausschlagung
Hm, interessante Frage. § 83 sagt ja nur aus, dass das Recht zur Ausschlagung höchstpersönlich ist. Das hat ja aber erstmal nichts damit zu tun, ob der Schuldner nicht zumindest den Verwalter informieren muss. Ich meine, dass der Anfall der Erbschaft zur Auskunftspflicht gehört. Allerdings dürfte die mangelnde Auskunft keine Konsequenzen haben, da sie die Gläubiger nicht benachteiligt. Ich würde es aber eh schon deshalb mitteilen, um künftige Missverständnisse zu vermeiden (z.B. dadurch, dass Gläubiger von der generellen Erbschaft erfahren).
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