Hallo,
es ist kein wirkliches Problem, nur eine Frage. Muss ich eigentlich dem Treuhänder melden, wenn sich das Einkommen eines Familienmitgliedes verändert (das als Unterhaltspflichtige Person zählt)? Oder muss sich der Treuhänder aktiv um diese Information bemühen?
Einkommen der Familienmitglieder
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Re: Einkommen der Familienmitglieder
Ach...
Naturalunterhalt oder Barunterhalt - was wurde gewährt??
Wenn kein Barunterhalt mehr gezahlt wird, melden, weil sich bei Dir was ändert.
Und wenn kein Naturalunterhalt mehr gewährt wird, melden, weil....
Wird weiter Barunterhalt gewährt oder Naturalunterhalt gewährt, obwohl keine rechtliche Verpflichtung mehr bestehen könnte, dann ist nichts zu melden, weil sich an der Situation "ich leiste einen Unterhalt" nicht ändert.
Naturalunterhalt oder Barunterhalt - was wurde gewährt??
Wenn kein Barunterhalt mehr gezahlt wird, melden, weil sich bei Dir was ändert.
Und wenn kein Naturalunterhalt mehr gewährt wird, melden, weil....
Wird weiter Barunterhalt gewährt oder Naturalunterhalt gewährt, obwohl keine rechtliche Verpflichtung mehr bestehen könnte, dann ist nichts zu melden, weil sich an der Situation "ich leiste einen Unterhalt" nicht ändert.
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Re: Einkommen der Familienmitglieder
Naturalunterhalt vordergründig, das Kind erhält sonst aber noch Taschengeld. Das Bafög vom Kind wird vermutlich um 100€ - 150€ höher ausfallen als zuvor. Aktuell wird das Kind mit 300€Bafög zu 50% als Unterhaltspflichtiger gezählt. Bei 400-450€, wie es vor 2 Jahren war, hatte das Gericht nur 20% anerkannt. Ich habe mich jetzt halt gefragt, ob ich das höhere Bafög melden muss.
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Re: Einkommen der Familienmitglieder
Ich glaube nicht dass du das melden musst, aber hast du näheres herausgefunden oder wie sieht es aus?Janadi hat geschrieben: ↑13. Okt 2021, 20:48 Naturalunterhalt vordergründig, das Kind erhält sonst aber noch Taschengeld. Das Bafög vom Kind wird vermutlich um 100€ - 150€ höher ausfallen als zuvor. Aktuell wird das Kind mit 300€Bafög zu 50% als Unterhaltspflichtiger gezählt. Bei 400-450€, wie es vor 2 Jahren war, hatte das Gericht nur 20% anerkannt. Ich habe mich jetzt halt gefragt, ob ich das höhere Bafög melden muss.
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Leben und Leben lassen...
Re: Einkommen der Familienmitglieder
Eine Pflicht, den Treuhänder unaufgefordert über Einkünfte eines Unterhaltsberechtigten zu unterrichten, besteht nicht.
BGH, Beschl. v. 12.07.2018, Az. IX ZB 78/17
BGH, Beschl. v. 12.07.2018, Az. IX ZB 78/17
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