Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?
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Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?
ich bearbeite Fälle, bei denen der Gläubiger aus dem Tabellenauszug vollstreckt ..wenn damit der Gläubiger schon ins Konto oder den Arbeitslohn pfändet, ist das GESTRAMPEL anstrengend und ans Geld zum Leben zu kommen ist dann extrem vordringlich
- wie ist denn das Attribut in der Anmeldung "skizziert" worden - eher schüssig und ins Blauer hinnein oder krass abwegiger Text ohne nachvollziehbare Schlüssigkeit????
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Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?
Die einzige Begründung ist, dass eine Bargeldabhebung vom Kreditkartenkonto erfolgte, ca. 6 Wochen vor Insolvenzeröffnung. Beigefügt sind ansonsten die Kontoauszüge. Der abgehobene Betrag waren 40 Euro. Das Kreditkartenkonto bestand schon seit 2010. Ich habe ab da jeden Monat das abgehoben was möglich war, aber auch jeden Monat die erforderliche Mindestrate zurückgezahlt. Außer die letzte vor der Insolvenzeröffnung!
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Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?
Ach ja, die Gesamtforderung liegt bei ca. 8000 Euro
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Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?
dann wird es mE daraus hinauslaufen darzustellen, wie und wovon der Betrag (Kreditrahmen) zurückgezahlt werden sollte und konnte. Was war das ??? ein Abruf-Darlehen und Du musstest weniger zurückzahlen als Du monatlich abgehoben hast? Bei Eröffnung des Kontos/des Vertrages waren die Angaben zutreffend und bei den Abhebungen war die Möglichkeit der Rückzahlung "sichergestellt"?
Wenn Du da auf "die machen das nicht" hoffst, und die machen das auch nicht, einen Glückwunsch von mir. Wenn die vollstrecken, wird Deine Vollstreckungsabwehrklage aus meiner Sicht anstrengend - mit etwas Peck gerät man an eine(n) Richterin oder Richter, der wissen will, wie denn zurückgezahlt werden sollte und das nach vielen Jahren noch sagen zu können, oh jehhhhhh
Wenn Du da auf "die machen das nicht" hoffst, und die machen das auch nicht, einen Glückwunsch von mir. Wenn die vollstrecken, wird Deine Vollstreckungsabwehrklage aus meiner Sicht anstrengend - mit etwas Peck gerät man an eine(n) Richterin oder Richter, der wissen will, wie denn zurückgezahlt werden sollte und das nach vielen Jahren noch sagen zu können, oh jehhhhhh
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Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?
Ich war der Meinung dass der Gläubiger bei einer Feststellungsklage in der Beweispflicht ist. Es handelte sich um diese Advanzia Kreditkarte bei der man monatlich nur einen Teilbetrag zurückzahlen muss. Die Rückzahlung war durch die immensen Zinsen immer höher als das was ich abheben konnte. Heute würde ich mich auf sowas niemals mehr einlassen.
Wichtig ist vielleicht noch, dass ich meine Schulden erst nach meiner Scheidung und einer zusätzlichen Unterhaltspflicht nicht mehr zurückzahlen konnte.
Letzteres hat auch den entgültigen Ausschlag für das Insolvenzverfahren gegeben.
Wichtig ist vielleicht noch, dass ich meine Schulden erst nach meiner Scheidung und einer zusätzlichen Unterhaltspflicht nicht mehr zurückzahlen konnte.
Letzteres hat auch den entgültigen Ausschlag für das Insolvenzverfahren gegeben.
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Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?
dann mal etwas weniger verschroben: wer Geld kurz vor einer Insolvenzeröffnung abhebt, hat seit einiger Zeit den Gedanken, dass er klamm ist
da glaubt auch ein richter einer bösen Advanzi, dass sie betrogen wurde um 40 Euro - und dann geht es weiter, wie war das mit den Abhebungen davor...
wegen der Beweislast musst Du nach der Vollstreckungsabweh- und nicht nach der Lage bei einer Feststellungsklage schauen - ichmeine aber, dass sich die heir nicht unterscheiden dürfen
Deine Ausgangslage empfinde ich als wenig rosig, wenn die etwas unternehmen.
da glaubt auch ein richter einer bösen Advanzi, dass sie betrogen wurde um 40 Euro - und dann geht es weiter, wie war das mit den Abhebungen davor...
wegen der Beweislast musst Du nach der Vollstreckungsabweh- und nicht nach der Lage bei einer Feststellungsklage schauen - ichmeine aber, dass sich die heir nicht unterscheiden dürfen
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Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?
Würdest Du es jetzt drauf ankommen lassen oder eine negative Feststellungsklage machen? Aber letzteres sollte ich dann wohl eher lassen.
Oder wäre eine Variante den Gläubiger anzuschreiben mit Hinweis dass man dem Rechtsgrund Delikt widersprochen hat und er doch die vbuh zurückziehen soll ...?
Oder wäre eine Variante den Gläubiger anzuschreiben mit Hinweis dass man dem Rechtsgrund Delikt widersprochen hat und er doch die vbuh zurückziehen soll ...?
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Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?
Was ich in solchen Situationen für angebracht halte:
1. Schreiben an Gläubiger: Anmeldung des Attributes zurücknehmen-keine Rechte draus herleiten
2. Anwalt für PKH-Verfahren finden - PKH-Gesuch mit Klagentwurf zum Gericht
dort erfährt man dann extrem kostengündtig, wie sich die Gegenseite die vbuH "vorstellt" und nachweisen will
3. nach PKH-Verfahren entscheiden, ob die Klage eingericht werden soll oder ob man jetzt das Problem angehen soll
und die Problembehandlung ist dann meist zahlen - alles oder Vergleichsbetrag
1. Schreiben an Gläubiger: Anmeldung des Attributes zurücknehmen-keine Rechte draus herleiten
2. Anwalt für PKH-Verfahren finden - PKH-Gesuch mit Klagentwurf zum Gericht
dort erfährt man dann extrem kostengündtig, wie sich die Gegenseite die vbuH "vorstellt" und nachweisen will
3. nach PKH-Verfahren entscheiden, ob die Klage eingericht werden soll oder ob man jetzt das Problem angehen soll
und die Problembehandlung ist dann meist zahlen - alles oder Vergleichsbetrag
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Re: Delikforderung im Insolvenzverfahren-wie vorgehen?
Der wichtigste Schritt ist getan. Mir wurde Heute die vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt. Da fallen einem Tonnenweise Steine vom Herzen. Das Gefühl werden sicherlich einige kennen die das lesen. Jetzt mal abwarten ob da noch was kommt. Ich denke jetzt positiv
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