Steht das da wirklich so?Nordica1975 hat geschrieben: ↑10. Apr 2019, 22:22 Bist Du sicher das es auch so ist wenn die Forderung als Delikt in der Tabelle festgehalten ist?
Es steht nämlich auch dabei das diese Forderung von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist obwohl mein Widerspruch gegen den Grund (nicht gegen die Forderung) auch eingetragen ist.
Nach meiner Auffassung könnte da allenfalls der Zusammenhang stehen: Gläubiger hat vbuh angemeldet - Du hast dem widersprochen. Das ist der Stand und mit dem schmalen Brett kann der Gläubiger nach der RSB wenn er Lust hat sein Glück versuchen.
Ich habe genau einmal eine Tabelle gesehen in der eine deliktische Forderung in Stein gemeißelt festgehalten wurde. Das war eine Forderung aus einem Strafbefehl den der Gläubiger gleich mit zur Anmeldung geschickt hat und wo daher keine Fragen offen blieben.
"Unsere" Tabellen sehen bei der Sachlage meines Wissens so nicht aus wie von Dir beschrieben. Ich hatte auch schon häufig vbuh-Anmeldungen und habe auch schon etliche Male bei offensichtlichen Anmeldungen "ins Blaue" dem Sachgrund der Anmeldung für Leute widersprochen. Ich hätte wie gesagt noch nie mitbekommen, dass ein betreffender Gläubiger seinen Tabellenauszug irgendwann mal benutzt hätte wenn dem Sachgrund widersprochen wurde und die Anmeldung nicht stichhaltig zu begründen war.