Hallo zusammen,
jetzt melde ich mich heute gleich mit einer zweiten Frage und hoffe, es ist im Sinne der Übersichtlichkeit wenn ich ein neues Thema erstelle.
Ich befinde mich seit April 2021 in der Privatinsolvenz. Aktuell gibt mein kleines, altes Auto (BJ 2000) vollends den Geist auf und ich werde es einem Mechaniker aus dem Bekanntenkreis überlassen anstatt es zu verschrotten. Ich möchte und bekomme dafür kein Geld. Da ich aber ein Auto benötige um zur Arbeit zu kommen, brauche ich ein Neues. Ich habe also dem IV die Situation geschildert und er hat zugestimmt, ein entsprechendes Auto habe ich in Aussicht (2500 €).
Soweit so gut dachte ich - und dann kamen mir einige Gedanken, die mich gerade umtreiben:
Das neue gebrauchte Auto kann ich einem guten Freund abkaufen. Dieser hat selber vorgeschlagen, dass ich es erst nach der PI bezahlen kann. Das wäre natürlich praktisch für mich, da ich einen festen Job habe und nach der Insolvenz auch wieder mehr Luft habe für eine Rückzahlung hätte. Auch wenn mich die Idee neuer Verpflichtungen natürlich nicht begeistert ....
So oder so: Das wären ja neue Schulden, und das darf ich doch während der Insolvenz gar nicht?
Unabhängig davon habe ich aktuell keine 2500 € auf der Seite, um das Auto auf einmal zu bezahlen. Eine Ratenzahlung kann ich mir gut vorstellen - aber das wären doch auch wieder Schulden?
Da der IV nicht gefragt hat, wie ich das Auto bezahlen möchte und ich mir erst im Nachhinein über die Problematik klargworden bin, scheue ich mich hier auch, direkt nachzufragen...
Vielen lieben Dank für Tipps und Einschätzungen !
Liebe Grüße
Kalina
Autokauf während der Privatinsolvenz
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Re: Autokauf während der Privatinsolvenz
Hi Kalina,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Autokauf während der Privatinsolvenz" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Autokauf während der Privatinsolvenz" geschaut?
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Re: Autokauf während der Privatinsolvenz
Wenn Du noch im Status "eröffnetes Verfahren" bist, dann Vorsicht mit dem Autokauf!
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
Zitat:
(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).
Der IV könnte sich freuen, denn er könnte Dein Kfz dann "zur Masse ziehen".
Wie kommst Du darauf, dass Du im Insolvenzverfahren keine neuen Schulden machen darfst ?
Allerdings ist es vermutlich sehr viel schwieriger, denn kaum jemand wird Dir einen Kredit geben.
Es sei denn, eine Privatperson (wie hier).
Würde Dein Freund Dir das Kfz denn auch quasi erstmal nur leihen ?
Es bleibt sein Eigentum, er zahlt Steuern+Versicherung und ihr schliesst
so etwas wie einen "Nutzungsvertrag" ?
Es könnte auch sein Eigentum bleiben und Du meldest es auf Deinen Namen an und zahlst St+V selbst.
Ihr macht wieder so einen Nutzungsvertrag - und sobald Du vom Gericht den Aufhebungsbeschluss hast, könnt ihr den Kaufvertrag machen und Du zahlst ihm die vereinbarten monatlichen Raten.
Viel Glück!
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
Zitat:
(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).
Der IV könnte sich freuen, denn er könnte Dein Kfz dann "zur Masse ziehen".
Wie kommst Du darauf, dass Du im Insolvenzverfahren keine neuen Schulden machen darfst ?
Allerdings ist es vermutlich sehr viel schwieriger, denn kaum jemand wird Dir einen Kredit geben.
Es sei denn, eine Privatperson (wie hier).
Würde Dein Freund Dir das Kfz denn auch quasi erstmal nur leihen ?
Es bleibt sein Eigentum, er zahlt Steuern+Versicherung und ihr schliesst
so etwas wie einen "Nutzungsvertrag" ?
Es könnte auch sein Eigentum bleiben und Du meldest es auf Deinen Namen an und zahlst St+V selbst.
Ihr macht wieder so einen Nutzungsvertrag - und sobald Du vom Gericht den Aufhebungsbeschluss hast, könnt ihr den Kaufvertrag machen und Du zahlst ihm die vereinbarten monatlichen Raten.
Viel Glück!
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Re: Autokauf während der Privatinsolvenz
Das ist genau meine Befürchtung :/Witwe Bolte hat geschrieben: ↑6. Nov 2022, 18:09 Wenn Du noch im Status "eröffnetes Verfahren" bist, dann Vorsicht mit dem Autokauf!
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
Zitat:
(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).
Der IV könnte sich freuen, denn er könnte Dein Kfz dann "zur Masse ziehen".
Bei einem Beratungsgespräch bei der Schuldnerberatung habe ich mir zu meinen Pflichten die Notiz gemacht "nicht vorsätzlich neue Schulden machen" - eine Auskunft des Beraters in dem Fall.Witwe Bolte hat geschrieben: ↑6. Nov 2022, 18:09 Wie kommst Du darauf, dass Du im Insolvenzverfahren keine neuen Schulden machen darfst ?
Kurzes googeln hat gerade ergeben, das ich da vielleicht etwas falsch verstanden habe: Neue Schulden sind wohl möglich (fallen dann natürlich nicht unter die RSB) und dürfen "nur" nicht auf unangemessenen Ausgaben oder Vermögensverschwendung beruhen, sonst können die Gläubiger die Versagung der RSB beantragen.
Das hört sich nach einer sehr guten Lösung an, da bin ich noch nicht darauf gekommen, er wäre bestimmt einverstanden. Danke !!Witwe Bolte hat geschrieben: ↑6. Nov 2022, 18:09 Würde Dein Freund Dir das Kfz denn auch quasi erstmal nur leihen ?
Es bleibt sein Eigentum, er zahlt Steuern+Versicherung und ihr schliesst
so etwas wie einen "Nutzungsvertrag" ?
Es könnte auch sein Eigentum bleiben und Du meldest es auf Deinen Namen an und zahlst St+V selbst.
Ihr macht wieder so einen Nutzungsvertrag - und sobald Du vom Gericht den Aufhebungsbeschluss hast, könnt ihr den Kaufvertrag machen und Du zahlst ihm die vereinbarten monatlichen Raten.
Viele Grüße
Kalina
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