Arbeitgeber führt zu hohe Beträge an Verwalter ab

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Sabine
Neuankömmling
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Registriert: 12. Jan 2019, 21:08

Arbeitgeber führt zu hohe Beträge an Verwalter ab

Beitrag von Sabine »

Guten Abend und vielen Dank für die Aufnahme hier.

Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz. Diese endet am 23.05.2019. Restschuldbefreiung ist angekündigt.

Nun zu meinem Problem. Ich habe im November letzten Jahres den Arbeitgeber gewechselt. Den Verwalter hierüber auch umgehend in Kenntnis gesetzt. Ich lebe mit meinem 19-jährigen Sohn, der sich in schulischer Ausbildung befindet, alleine. Wie hoch ist da meine Pfändungsfreigrenze? Weiß das jemand? Mein Arbeitgeber hat mir nur etwas über 1.200 Euro Netto ausgezahlt. Den Rest meines Nettogehaltes hat er an den Verwalter abgeführt. Merkwürdigerweise ist auch mein Kinderfreibetrag auf 0. Hatte bislang immer 1,0. Ich weiß nicht so Recht, an wen ich mich wenden soll. Ich bin für jeden Tipp dankbar. Einen schönen Abend noch. :)
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Arbeitgeber führt zu hohe Beträge an Verwalter ab

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Hi Sabine,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Arbeitgeber führt zu hohe Beträge an Verwalter ab" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Arbeitgeber führt zu hohe Beträge an Verwalter ab

Beitrag von caffery »

Hallo Sabine!

Es sieht so aus als wenn Dein Arbeitgeber nichts von Deiner Unterhaltsverpflichtung weiß. Entsprechend solltest Du ihn umgehend darüber in Kenntnis setzen indem Du Deine Personalabteilung kontaktierst.

Den Betrag den Dein Arbeitgeber bei einer Unterhaltsverpflichtung richtigerweise abführen müsste kannst Du aus dieser Tabelle ablesen:

https://schuldner-community.de/pfaendungstabelle-2019/

Los gehts da in Spalte 1 bei 1570 Euro.
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