Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe
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Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe
hallo zusammen,
guten Tag. Ich habe eine Frage. Wenn diese hier falsch ist bitte gerne umsetzen.
Ich habe gestern in Zusammenarbeit mit meiner Schuldnerberaterin meinen InsoAntrag ausgefüllt und abgeschickt. Ich glaube aber, dass etwas in dem Antrag falsch ist. Ich habe Ende Juni von meinem alten Arbeitgeber Abgeltung Urlaub und noch eine Bonuszahlung bekommen. Rund 6.000 EUR. Von dem Geld ist jetzt noch ein recht großer Teil da und liegt in meiner Kriegskasse. Dieser Betrag ist nicht im InsoAntrag mit angegeben. Das hätten wir doch tun müssen oder? Kann ich den Betrag noch nachmelden? Ich möchte keinen Fehler machen und meinen RSB in drei Jahren nicht gefährden. Wie würde das dann laufen? Bei Gericht melden und angeben oder warten bis der InsoVerwalter zugeteilt wurde?
Vielen Dank für Eure Antworten.
guten Tag. Ich habe eine Frage. Wenn diese hier falsch ist bitte gerne umsetzen.
Ich habe gestern in Zusammenarbeit mit meiner Schuldnerberaterin meinen InsoAntrag ausgefüllt und abgeschickt. Ich glaube aber, dass etwas in dem Antrag falsch ist. Ich habe Ende Juni von meinem alten Arbeitgeber Abgeltung Urlaub und noch eine Bonuszahlung bekommen. Rund 6.000 EUR. Von dem Geld ist jetzt noch ein recht großer Teil da und liegt in meiner Kriegskasse. Dieser Betrag ist nicht im InsoAntrag mit angegeben. Das hätten wir doch tun müssen oder? Kann ich den Betrag noch nachmelden? Ich möchte keinen Fehler machen und meinen RSB in drei Jahren nicht gefährden. Wie würde das dann laufen? Bei Gericht melden und angeben oder warten bis der InsoVerwalter zugeteilt wurde?
Vielen Dank für Eure Antworten.
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe
Hi dalmat,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe" geschaut?
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe
Hi ersma!
Mir ist bekannt, dass vorsätzliche Falschangaben strafbar sein können und dass mir die
Restschuldbefreiung versagt werden kann, wenn ich vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht habe (§ 290 Absatz 1 Nummer 6 InsO).
Passt wie Oasch auf Eimer oder?;) Deswegen würde ich im Zweifel eher den Antrag ergänzen.
Ansonsten gibt es hier vermutlich noch eine Nachdiskussion zum Thema
Ganz unabhängig davon, was die Einzelne da für eine praktische und/oder ethisch/moralische Meinung zu entwickelt muss man hier auch bedenken, dass es sich um einen nicht unwesentlichen Betrag handelt der vor kurzer Zeit dem Vermögen auf nachvollziehbare Weise zugegangen ist. Es ist also völlig unabhängig von vorgenannter Frage akut damit zu rechnen, dass man im vorliegenden Fall ohnehin mit der Frage konfrontiert werden würde, was mit dem Betrag denn passiert ist.
Jadalmat hat geschrieben: ↑14. Okt 2021, 11:08 Ich habe Ende Juni von meinem alten Arbeitgeber Abgeltung Urlaub und noch eine Bonuszahlung bekommen. Rund 6.000 EUR. Von dem Geld ist jetzt noch ein recht großer Teil da und liegt in meiner Kriegskasse. Dieser Betrag ist nicht im InsoAntrag mit angegeben. Das hätten wir doch tun müssen oder?
Ja
Wahrscheinlich würde die Welt auch nicht ernsthaft zu Grunde gehen, wenn Du es erst dem Verwalter "beichtest", ich möchte in dem Zusammenhang aber mal den Passus reinkopieren den Du gestern mehrfach unterschrieben hast:
Mir ist bekannt, dass vorsätzliche Falschangaben strafbar sein können und dass mir die
Restschuldbefreiung versagt werden kann, wenn ich vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht habe (§ 290 Absatz 1 Nummer 6 InsO).
Passt wie Oasch auf Eimer oder?;) Deswegen würde ich im Zweifel eher den Antrag ergänzen.
Ansonsten gibt es hier vermutlich noch eine Nachdiskussion zum Thema
... was vermutlich eine Art Bargeldreserve zwischen alten Schinken, in feuchten Gewölben oder Gemüsekonserven meint.
Ganz unabhängig davon, was die Einzelne da für eine praktische und/oder ethisch/moralische Meinung zu entwickelt muss man hier auch bedenken, dass es sich um einen nicht unwesentlichen Betrag handelt der vor kurzer Zeit dem Vermögen auf nachvollziehbare Weise zugegangen ist. Es ist also völlig unabhängig von vorgenannter Frage akut damit zu rechnen, dass man im vorliegenden Fall ohnehin mit der Frage konfrontiert werden würde, was mit dem Betrag denn passiert ist.
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe
Ich habe meiner Beraterin aber im Gespräch um beim Ausfüllen mehrmals gesagt, dass diese Summe geflossen ist und immer noch ein Rest da ist.
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe
Dann melde es einfach nach, immerhin hast du es doch unterschrieben und nicht deine Beraterin mit dem nachmelden nimmst du eventuellen Ungemach-Risiken schon von vornherein die Luft raus.
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe
Nun ja es ist eher bedingt eine Reserve. Vom dem Geld liegt auch ein Teil auf dem Sparkonto meiner Frau. Davon wurde jetzt die Autoreparatir gezahlt. Das Auto gehört aber meiner Frau. Dazu braucht unser kleiner Sohn dringend ein neues Zimmer. Und ich habe davon auch schon einen Laptop gekauft nachdem meiner die Hufe hochgehoben hat. Es sind von der Summe am Ende jetzt noch knapp 2500 EUR übrig. Rechner kam 500 Euro und Auto 2000 EUR. Und habe nochmal mit meiner Beraterin telefoniert. Ich soll es erst im Gespräch mit meinem InsoVerwalter angeben aber dann ganz offen sein und alles mit Rechnungen nachweisen was ich ja kann
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe
Puh!
Was magste hören? Da Dich alles andere vermutlich nur noch mehr verunsichern würde und Du Deine Entscheidung ja auch bereits getroffen zu haben scheinst sage ich mal:
Mach das - wird schon
Allerdings kann ich leider nicht umhin den Sachverhalt hier u.U. als Problem zu erkennen:
Wenn der Verwalter findig und ein kleines bisschen fies ist sagt er bei der Story, dass hier 2000 Euro in das Vermögen Deiner Frau geflossen sind, wodurch die Gläubiger unmittelbar benachteiligt wurden und will dann die 2000 Euro von Deiner Frau. Bei nahestehenden Personen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie Deine wirtschaftliche Situation natürlich kannte. In dem Fall wärst Du bzw. wärt ihr mit den 2000 Euro quasi voll dabei.
Wenn ich nach Deinen Erzählungen noch Vertrauen in Deine Beratung hätte würde ich sagen: Frag die nochmal angesichts von Vorgenanntem nach einer alternativen Vorgehensweise. Hier im Netz ist sowas nicht wirklich der Brüller...
Sorry, wenn ich Dich damit jetzt nicht wirklich beruhige. Aber Du schreibst ja sicher hier um eine ehrliche und fachliche Meinung zu bekommen - und nicht um nur "Wird schon!" zu lesen, oder? Ich schreib Dir das aber auch - wenn Du willst:)
Was magste hören? Da Dich alles andere vermutlich nur noch mehr verunsichern würde und Du Deine Entscheidung ja auch bereits getroffen zu haben scheinst sage ich mal:
Mach das - wird schon
Allerdings kann ich leider nicht umhin den Sachverhalt hier u.U. als Problem zu erkennen:
Wie Du das erklärst, liest es sich leider sehr stark nach § 132 InsO, sollte die Reparatur weniger als 3 Monate vor dem Antrag stattgefunden haben. Was sehr wahrscheinlich ist, da Du sagst, das Geld sei Dir erst Ende Juni überhaupt zugegangen.
Wenn der Verwalter findig und ein kleines bisschen fies ist sagt er bei der Story, dass hier 2000 Euro in das Vermögen Deiner Frau geflossen sind, wodurch die Gläubiger unmittelbar benachteiligt wurden und will dann die 2000 Euro von Deiner Frau. Bei nahestehenden Personen wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie Deine wirtschaftliche Situation natürlich kannte. In dem Fall wärst Du bzw. wärt ihr mit den 2000 Euro quasi voll dabei.
Wenn ich nach Deinen Erzählungen noch Vertrauen in Deine Beratung hätte würde ich sagen: Frag die nochmal angesichts von Vorgenanntem nach einer alternativen Vorgehensweise. Hier im Netz ist sowas nicht wirklich der Brüller...
Sorry, wenn ich Dich damit jetzt nicht wirklich beruhige. Aber Du schreibst ja sicher hier um eine ehrliche und fachliche Meinung zu bekommen - und nicht um nur "Wird schon!" zu lesen, oder? Ich schreib Dir das aber auch - wenn Du willst:)
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe
Nein,
alles gut.
"Wird schon" möchte ich ja nicht. Und ich möchte ja eine ehrliche Meinung haben und bin Dir dafür wirklich sehr dankbar. Und ich glaube, niemand der in die Inso geht, möchte seine RSB verlieren. Es ist halt so extrem schwierig. Die gesamte Situation überfordert mich total. Ich konnte leider noch nie mit Geld umgehen. Geld an sich überfordert mich.
Ich bin Dir für Deine offene Schreibweise sehr dankbar. Leider habe ich für mich noch keine Entscheidung getroffen wie ich mit der Aussage der Beraterin verfahren soll.
alles gut.
"Wird schon" möchte ich ja nicht. Und ich möchte ja eine ehrliche Meinung haben und bin Dir dafür wirklich sehr dankbar. Und ich glaube, niemand der in die Inso geht, möchte seine RSB verlieren. Es ist halt so extrem schwierig. Die gesamte Situation überfordert mich total. Ich konnte leider noch nie mit Geld umgehen. Geld an sich überfordert mich.
Ich bin Dir für Deine offene Schreibweise sehr dankbar. Leider habe ich für mich noch keine Entscheidung getroffen wie ich mit der Aussage der Beraterin verfahren soll.
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe
Versteh ich nicht.
Man kann doch nur ausgeben, was auch reinkommt.
Was ist daran so schwierig ?
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe
Es gibt Leute für die ist es sehr sehr schwierig. Das muss man nicht verstehen. :-/Witwe Bolte hat geschrieben: ↑14. Okt 2021, 20:49Versteh ich nicht.
Man kann doch nur ausgeben, was auch reinkommt.
Was ist daran so schwierig ?
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Re: Antrag Privatinsolvenz - fehlende Angabe
Na, das sollte man schon verstehen (wollen).
Denn wenn Du es selbst nicht verstehst, wie willst Du es dann ändern ?
Und wenn Du es gar nicht ändern willst, dann nützt auch kein Inso-Verfahren.
Deswegen wäre es schon gut, es zu verstehen.
Nur mal so als Gedankengang.
Denn wenn Du es selbst nicht verstehst, wie willst Du es dann ändern ?
Und wenn Du es gar nicht ändern willst, dann nützt auch kein Inso-Verfahren.
Deswegen wäre es schon gut, es zu verstehen.
Nur mal so als Gedankengang.
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