Zwangssicherungshypothek und dann?
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
- WitchHunter
- Mitglied
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 21
- Registriert: 16. Mai 2020, 11:35
Zwangssicherungshypothek und dann?
Folgendes ich fürchte gläubiger werden Zwangssicherungshypothek eintragen lassen auf mein haus, das ich aber nur zur hälfte geerbt habe da meine mutter die andere hälfte geerbt hat (wert 12000 Euro da sehr altes haus, nur geringer wert.) Betrag des Gläubigers zb 1200 Euro .Werden die nach der Vermögensauskunft eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen? und was passiert dann weiter, wenn so was eingetragen ist, wird das haus dann Zwangs versteigert ?!Oder wie läuft das ab?
0
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Zwangssicherungshypothek und dann?
Hi WitchHunter,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zwangssicherungshypothek und dann?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zwangssicherungshypothek und dann?" geschaut?
0
Re: Zwangssicherungshypothek und dann?
Zwangshypothek heißt erstmal nur, dass der Gläubiger im Grundbuch eingetragen wird. Du als Schuldner müsstest weiterhin deine Schulden begleichen. Sobald du das nicht mehr tust, kann der Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragen. Ob er das tatsächlich macht, wird dir hier keiner rechtssicher beantworten können. Hängt sicher auch davon ab, wie hoch die Kosten dadurch in die Höhe getrieben werden, wie hoch der Aufwand generell ist usw. usf.
In Anbetracht deiner Gesamtsituation wäre der nochmalige Gang zu einer Schuldnerberatung sicherlich der zielführendste.
In Anbetracht deiner Gesamtsituation wäre der nochmalige Gang zu einer Schuldnerberatung sicherlich der zielführendste.
0