Zusammenrechnung von Einkommen
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Zusammenrechnung von Einkommen
Hallo zusammen,
wenn jemand einen regulären Job hat und zudem einen Nebenverdienst, kann dann im Falle der Pfändung ein Gläubiger beantragen, dass diese Einkünfte zusammengerechnet werden und dann nach der Pfändungstabelle pfänden, als wäre es ein Einkommen?
Viele Grüße!
wenn jemand einen regulären Job hat und zudem einen Nebenverdienst, kann dann im Falle der Pfändung ein Gläubiger beantragen, dass diese Einkünfte zusammengerechnet werden und dann nach der Pfändungstabelle pfänden, als wäre es ein Einkommen?
Viele Grüße!
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- Bot
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- Guru
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Re: Zusammenrechnung von Einkommen
Ja, das kann ein Gläubiger beantragen
(wenn er von dem Nebenjob weiß).
(wenn er von dem Nebenjob weiß).
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Re: Zusammenrechnung von Einkommen
Die Zusammenrechnung kann der Gläubiger beantragen, aber es wird dann nicht so gepfändet, als wäre es ein Einkommen, da die Hälfte des Nebenverdienstes nach § 850a Nr.1 ZPO unpfändbar ist.
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- Guru
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Re: Zusammenrechnung von Einkommen
Ich meine, das gilt aber nur, wenn der Hauptjob Vollzeit ist - oder meine ich da falsch ?
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- Wissender
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Re: Zusammenrechnung von Einkommen
Welchen Vorteil hat dadurch der Gläubiger, wenn der Haupt- und Nebenjob zusammengerechnet wird? An der Einkommenpfändung ändert sich nichts, wenn der Nebenjob nur zu 50 Prozent pfändbar ist.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Zusammenrechnung von Einkommen
Es gibt so Fragen, deren tieferer Sinn sich mir auch nach 20 mal Lesen nicht erschließen möchte.
Da es keinen tieferen Sinn zu geben scheint (oder ich finde ihn nicht):
Der Vorteil des Gläubigers ist, dass er durch einen Zusammenrechnungsbeschluss in solchen Fällen 50% der Einkünfte aus der Nebentätigkeit dem pfändbaren Einkommen unterwerfen kann.
Schreibst Du ja auch selber... Von daher erschließt sich mir weiterhin das Fragezeichen in Deinem Kopf nicht.
Da es keinen tieferen Sinn zu geben scheint (oder ich finde ihn nicht):
Der Vorteil des Gläubigers ist, dass er durch einen Zusammenrechnungsbeschluss in solchen Fällen 50% der Einkünfte aus der Nebentätigkeit dem pfändbaren Einkommen unterwerfen kann.
Schreibst Du ja auch selber... Von daher erschließt sich mir weiterhin das Fragezeichen in Deinem Kopf nicht.
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- Guru
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- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: Zusammenrechnung von Einkommen
Ja, das verstehe ich auch nicht, warum ein Gläubiger sich die Mühe machen sollte
a) herauszufinden, OB sein Schuldner einen Nebenjob hat
(neben seinem 'angemessenen' Vollzeitjob) und dann noch
b) einen Zusammenrechnungsbeschluss beim Gericht beantragt.
Es geht doch NUR um Geld ... na gut ... um SEIN Geld ...
aber Geld ist doch bekanntlich nicht alles.
Und wird, meines Erachtens, immer wieder völlig überbewertet.
... also jetzt mal im Ernst, 'Nie-mehr-Schulden', klär uns auf
und erkläre uns Deine Gedankengänge, die Dich zu dieser Frage bewogen haben.
Bitte.
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- Wissender
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- Beiträge: 409
- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Zusammenrechnung von Einkommen
Also, ich versuche es
Möglichkeit 1 = Der Gläubiger beantragt eine Zusammenrechnung. Ergebnis: Der Schuldner gibt 50 Prozent von seinem Nebenerwerb ab
Möglichkeit 2: Der Gläubiger beantragt keine Zusammenrechnung, Ergebnis: Der Schuldner gibt 50 Prozent von seinem Nebenerwerb ab
Warum also beantragt man als Gläubiger eine Zusammenrechnung, wenn er dadurch nicht mehr Geld bekommt. In beiden Fällen muss der Schuldner nur 50 Prozent von seinen Nebenerwerb abgeben.
Möglichkeit 1 = Der Gläubiger beantragt eine Zusammenrechnung. Ergebnis: Der Schuldner gibt 50 Prozent von seinem Nebenerwerb ab
Möglichkeit 2: Der Gläubiger beantragt keine Zusammenrechnung, Ergebnis: Der Schuldner gibt 50 Prozent von seinem Nebenerwerb ab
Warum also beantragt man als Gläubiger eine Zusammenrechnung, wenn er dadurch nicht mehr Geld bekommt. In beiden Fällen muss der Schuldner nur 50 Prozent von seinen Nebenerwerb abgeben.
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