Zusammenrechnung von Einkommen

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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

So wie ich es verstanden habe, so gehen bei einem Nebenerwerb automatisch 50 Prozent an den Insolvenzverwalter und die anderen 50 Prozent darf man behalten.

Oder fließt dann alles in die Insolvenzmasse?!
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Beitrag von caffery »

Nie_mehr_Schulden hat geschrieben: 30. Sep 2021, 15:26
Möglichkeit 2: Der Gläubiger beantragt keine Zusammenrechnung, Ergebnis: Der Schuldner gibt 50 Prozent von seinem Nebenerwerb ab
Wer hat Dir denn sowas erzählt? Das ist natürlich Kokolores. Wenn der Gläubiger keine Zusammenrechnung beantragt, bekommt er vom Nebenerwerb nöschsts Komma janöschts.
(Es sei denn der Nebenerwerb für sich übersteigt schon die Pfändungsgrenze - was ja wohl die absolute Ausnahme sein dürfte)
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Okay, ich verstehe.
Ich bin nun seit einem Monat im Insolvenzverfahren und habe mit meinem Haupterwerb ca. 400 Euro von meinem Gehalt weggepfändet bekommen. Wie viel dürfte ich denn behalten, wenn ich jetzt einen 450 Euro Job annehmen würde?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Beitrag von caffery »

Wenn es ein Nebenerwerb zu einer Vollzeitstelle ist und es einen entsprechenden Zusammenrechnungsbeschluss über 50% des Nebenerwerbs gibt:

Rechne Deinen Haupterwerb und die Hälfte Deines Nebenerwerbs zusammen und guck in die Pfändungstabelle.

Wenn es ein Nebenerwerb zu einer Teilzeitstelle ist und es einen entsprechenden Zusammenrechnungsbeschluss über 100% des Nebenerwerbs gibt:

Rechne Deinen Haupterwerb und Deinen Nebenerwerb zusammen und guck in die Pfändungstabelle.

Wenn es keinen Zusammenrechnungsbeschluss gibt:

Du kannst den kompletten Nebenerwerb behalten.
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Vielen Dank für die Informationen
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Witwe Bolte
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Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Beitrag von Witwe Bolte »

Denk daran: Du musst Deinem IV zwar sagen (besser: schreiben), wenn Du einen Nebenjob hast,
aber die Zusammenrechnung findet ERST DANN statt, wenn der IV beim Gericht die Zusammenrechnung beantragt hat und das Gericht das auch so beschlossen hat.
Erst ab dem Tag wird "zusammengerechnet".
Alles klar ?
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Witwe Bolte hat geschrieben: 30. Sep 2021, 21:52 Denk daran: Du musst Deinem IV zwar sagen (besser: schreiben), wenn Du einen Nebenjob hast,
aber die Zusammenrechnung findet ERST DANN statt, wenn der IV beim Gericht die Zusammenrechnung beantragt hat und das Gericht das auch so beschlossen hat.
Erst ab dem Tag wird "zusammengerechnet".
Alles klar ?
Alles klar! :-)
Es wird davon auszugehen sein, dass der IV so schnell wie möglich die Zusammenrechnungen beantragen wird. Ansonsten würde ihm Geld verloren gehen, welches er den Gläubigern zukommen lassen könnte.
Aber solange es nicht mehr als 50 Prozent vom Gehalt des Nebenerwerbes ist, so kann ich gut damit leben.
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Newa
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Re: Zusammenrechnung von Einkommen

Beitrag von Newa »

Es ist sogar weniger, er bekommt nicht 50 % Deines Nebenerwerbs/Nebenjobs, sondern diese 50 % werden auf dein Gehalt draufgeschlagen und aus dieser Summe wird der Pfändungsbetrag ermittelt. Beispiel Vollzeitjob 1500,00 € gleich 173, 15 € pfändbar Nebenjob 200 Euro davon 50 % sind 100 €. Zusammenrechnung macht 1600,00 € pfändbar sind 243,15 € und nicht 273,15 aus Deiner Rechnung.
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