Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

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Noname2010
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Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von Noname2010 »

Mein Mann hat einen vollstreckungsbescheid bekommen mit einer lohnpfändung und Konto Pfändung... Da ist ein selbstbehalt von 1000 Euro. Der Rest geht zum gläubiger. Nun wollten wir beim Amtsgericht die Erhöhung der freigrenze beantragen. Der Schuldnerberater sagte uns das das sinnlos sei da der Beschluss durch ist und bereits gepfändet wird. Wir sollen bis zur privatinsolvenz durchhalten die ca im April dann greift. Aber wie soll er denn mit 1000 Euro überleben zumal er noch Unterhalt zahlt. Was meint ihr? Trotzdem beim Amtsgericht einreichen?
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

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Hi Noname2010,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?" geschaut?
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caffery
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von caffery »

Da fehlen erneut etliche essentielle Angaben um eine sinnvolle Antwort geben zu können.

Schau bitte mal genau wer da pfändet und nach welchen Rechtsgrundlagen - also welchen Paragraphen.

An wen bzw. wohin wird Unterhalt gezahlt (zufällig an den selben Gläubiger)?

Gibt es mehrere Unterhaltsgläubiger?

Hat der Schuldnerberater auch gesagt was genau sich seiner Ansicht nach - quasi automatisch - zur Insolvenzeröffnung an dem Selbstbehalt ändern wird? (Unterhalts-Altschulden vielleicht?)

(auch wenn das jetzt schon in die spekulative Richtung geht) :Hat der Berater auch gesagt warum er angesichts § 305a InsO trotz der Pfändung noch bis zum April für die "Vorlaufzeit" benötigt? So er denn den AEV bereits begonnen hatte...

1000 Euro Selbstbehalt für einen Erwerbstätigen klingt in jedem Falle (wovon auch immer wir genau hier reden) "komisch".
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Noname2010
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von Noname2010 »

Die unterhaltskasse pfändet und hat einen selbstbehalt von 1005 Euro in den bescheid rein geschrieben und da steht auch dass aktuell kein Unterhalt gezahlt wird... Das stimmt aber so nicht.. Er zahlt Unterhalt. Und das sind alt Schulden aus alten Jahren. Der Schuldnerberater hat sich ehrlich gesagt in vielerlei immer mal widersprochen... So nun wollen wir aber den Freibetrag hoch setzen.. Er hat Familie wie soll er da mit 1000 Euro über die Runden kommen. Der Schuldnerberater sagt wir können auch einen Anwalt fragen aber der kostet wieder mehr Geld.
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Noname2010
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von Noname2010 »

Es wird Unterhalt gepfändet und gezahlt an den gleichen gläubiger.
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caffery
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von caffery »

Noname2010 hat geschrieben: 11. Feb 2021, 14:56 Es wird Unterhalt gepfändet und gezahlt an den gleichen gläubiger.
Dann könnte man unter Umständen konsequenter Weise (zumindest vorübergehend) die Zahlungen einstellen.
Noname2010 hat geschrieben: 11. Feb 2021, 14:56 Die unterhaltskasse pfändet und hat einen selbstbehalt von 1005 Euro in den bescheid rein geschrieben und da steht auch dass aktuell kein Unterhalt gezahlt wird... Das stimmt aber so nicht.. Er zahlt Unterhalt. Und das sind alt Schulden aus alten Jahren. Der Schuldnerberater hat sich ehrlich gesagt in vielerlei immer mal widersprochen... So nun wollen wir aber den Freibetrag hoch setzen.. Er hat Familie wie soll er da mit 1000 Euro über die Runden kommen. Der Schuldnerberater sagt wir können auch einen Anwalt fragen aber der kostet wieder mehr Geld.
Um ins Feld zu führen, dass sich der Mindestselbstbehalt für Erwerbstätige auf 1160 Euro beläuft braucht man aber keinen Anwalt - noch nicht einmal profunde Rechtskenntnisse sondern einfach nur eine Suchmaschine.

Für Unterhaltsrückstände würde die Pfändung in den Vorrechtsbereich vermutlich tatsächlich mit dem Eröffnungsbeschluss enden. Zu diesem Zeitpunkt sollte man aber dringend (wieder) den laufenden Unterhalt bedienen, da für diesen in den Vorrechtsbereich (bis zum Selbstbehalt) gepfändet werden kann ( auch im Insolvenzverfahren) und ja dann ggf. auch Neuschulden anlaufen würden.

Falls die Unterhaltsrückstände älter als ein Jahr sein sollten, dürfte ggf. überhaupt nicht in den Vorrechtsbereich gepfändet werden, sondern nur "normal" nach Tabelle.

Alle anderen Fragen hast du ja nicht beantwortet. Ganz allgemein ist das aber auch ein Thema welches man sehr schlecht bis überhaupt nicht auf Entfernung übers Internet beraten kann. Bei solchen Geschichten gibt es eben etliche Aspekte für die man sich den jeweiligen Einzelfall sehr genau angucken muss um ihn sinnvoll bewerten zu können. Allerdings klingt die Geschichte so krumm (allein wegen der 1005 Euro Selbstbehalt), dass man da eigentlich unbedingt was machen sollte.

Eins vielleicht noch so ganz allgemein: Optimalerweise verständigt man sich VOR der Stellung eines Insolvenzantrages mit sämtlichen Unterhalts(-bzw. Vorrechtsbereich)gläubigern auf eine tragfähige Zahlungsvereinbarung. Ungeklärte Unterhaltsansprüche mit "wilden" Pfändungen in den Vorrechtsbereich sind im Insolvenzverfahren mehr als suboptimal - bei mir wäre das sozusagen ein "No-Go".
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Noname2010
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von Noname2010 »

Naja wir waren der Meinung das und der schuldenberater zur Seite steht und uns rät was man machen kann aber er sagte... Naja das ist durch... So ungefähr Pech gehabt. Wir wollen das aber so nicht hin nehmen. Wenn gepfändet werden soll dann richtig und mit allen korrekten Aspekten. Ich würde nun einen Widerspruch einlegen mit vermerk auf folgendes :
Adresse falsch.. Umgemeldet seit nem halben Jahr.. Nicht zugestellt.
Laufender Unterhalt fehlt in der Vollstreckung
Und es gibt auch keine genaue Aufstellung über die ganzen Kosten die gepfändet werden.
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Noname2010
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von Noname2010 »

Waere das als Normalo erstmal so sinnvoll.?
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caffery
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von caffery »

Eigentlich nicht. Also allenfalls der zweite Punkt von den dreien.

Sinnvoll wäre es im Prinzip ausschließlich, damit einen Beistand vor Ort zu beauftragen bevor man hier der Unterhaltsvorschusskasse mit ungelenken Schreiben Marke Eigenbau kommt.

Man müsste erstmal schauen wer genau will da womit genau welche Forderung genau pfänden und was genau wird da an wen genau aktuell gezahlt. Bereits da gibt es nämlich etliche mögliche Szenarien.

Diese führen wieder zu etlichen verschiedenen Handlungsweisen bzw. Optionen. Das ist im Prinzip für jeden überfordernd. Auch für sehr viele Schuldnerberatungsstellen. Unterhalt ist wirklich ein ganz schäbbiges Thema...

Schicke Deinen Märchenprinzen doch mal zu eurem Amtsgericht. Er möge dort um einen Gutschein für eine anwaltliche Fachberatung ersuchen. Dazu muss er einen Rechtspfleger davon überzeugen, dass ein Vorgehen gegen die Pfändung augenscheinlich Aussicht auf Erfolg hat. Dafür dürften Nachweise über geleisteten laufenden Unterhalt (im PfÜB steht das Gegenteil), sowie der festgelegte Selbstbehalt von 1005 Euro (im Gesetz stehen 1160 Euro) meiner Meinung nach eigentlich bereits ausreichend sein.
Alles andere führt hier wahrscheinlich nicht viel weiter.
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Noname2010
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von Noname2010 »

Haben wir bereits probiert.. Bekommt er nicht.
Was kann denn schlimmsten falls passieren wenn ich das schreiben an das vollstreckungsgericht schicke..ich mein schlimmer kann es ja net werden als jetzt 🙈
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imker
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von imker »

ach - und was wurde als Grund für die Ablehnung angeführt?

Aus welchen Personen besteht die Familie, die von 1.000 EUR leben soll - siehe Erstbeitrag????

Kannst Du eine sozialhilferechtliche Bedarfsberechnug erstellen oder kennst Du jemanden, der das könnte??

Dabei geht es um das hier:
https://www.infodienst-schuldnerberatun ... d-sgb-xii/

Das bringt viel Mühe und keinen Spaß und ich mach das extrem selten und ungern - kann aber extrem helefen (Alleinstehende Person auf rd. 1.600 Freibetrag gehievt, wenn die Wohnung noch zu teuer und nicht umgezogen werden konnte)
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Zuletzt geändert von imker am 12. Feb 2021, 07:44, insgesamt 1-mal geändert.
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