Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

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caffery
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von caffery »

Noname2010 hat geschrieben: 12. Feb 2021, 07:17
Was kann denn schlimmsten falls passieren wenn ich das schreiben an das vollstreckungsgericht schicke..
Nichts - die antworten Dir "Wir sind nicht zuständig.". Das beitreibende Vollstreckungsorgan wird die Kommune sein. Also müssen auch dort Deine Einwände hin.
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Noname2010
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von Noname2010 »

Wir sind zwei Erwachsene und zwei Kinder im Haushalt und ein Kind extra was Unterhalt bekommt.
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Noname2010
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von Noname2010 »

Im Grunde soll der freibetrag hoch gesetzt werden denn er zahlt Unterhalt ... Die Pfändung kann ja bestehen werden.
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imker
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von imker »

schau Dir doch mal den Rechenweg für das Existenzminimum an

so was ausfüllen und 90% sind geschafft

ist der Schuldner noch oder schon verheiratet?
sind das seine unterhaltsberchtigten Kinder?

ich durchschau die Angeaben nicht vollständig
5 Personen wohnen zusammen, eine Person schuldet Unterhalt, hat rückständigen Unterhalt nicht gezahlt, zahlt bisher den laufenden Unterhalt, aber dann wird es mit meinem Verständnis der Tatsachen neblig...
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Noname2010
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von Noname2010 »

Also mein Freund und ich wohnen zusammen.. Ich habe zwei Kinder. Wir haben noch keine kinder zusammen. Und dann zahlt er Unterhalt an seine Tochter aus einer alten Beziehung. Er zahlt Unterhalt laufend. Was jetzt nicht mehr vollständig geht da freibetrag zu wenig ist.
Im end Effekt sollen die die Pfändung nur ändern und den Unterhalt mit rein nehmen so dass er auch den laufenden Unterhalt zahlen kann.
Vollstrecken tut das Amtsgericht im Auftrag des jugendamtes.
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Noname2010
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von Noname2010 »

Also müssen wir den Brief auch an das Jugendamt senden?
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caffery
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von caffery »

Darf ich mir erlauben zu fragen warum Du immer zwei Postings hintereinander setzt? Lass das doch mal bitte...

Mal so ins Blaue hinein: Du hast soeben mal so nebenbei die bislang neue Information eingestreut, dass er Unterhalt an das Kind zahlt - bislang hattest Du geschrieben, dass er an den gleichen Gläubiger leistet der auch pfändet (Unterhaltsvorschusskasse). Was stimmt denn nun?

Auf jeden Fall erinnert mich das an einen Fall von mir aus dem letzten Jahr. Hier hatte mein "Kunde" ebenfalls brav Unterhalt gezahlt und wurde dann auf einmal "aus heiterem Himmel" von der Kommune auf laufende UVG Leistungen gepfändet. Wir sind dann dagegen vorgegangen. Es stellte sich heraus, dass die Unterhaltsberechtigte der Unterhaltsvorschusskasse nichts von den Unterhaltszahlungen mitgeteilt hatte und demnach zu Unrecht UVG-Leistungen erhielt. Daraus hatte sich das Problem - zumindest für meinen Kunden - erledigt.

Wie gesagt - nur mal so ins Blaue hinein. Ich musste grad beim Lesen dran denken. Sowas kommt leider alles andere als selten vor.

Außerdem hast Du die (ebenso neue - obwohl ich schon mehrfach danach gefragt hatte) Info eingestreut, dass er keinerlei weitere gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen hat, sondern eben "nur" sogenannte faktische. Das verändert die Sachlage erneut.

Wie gesagt: Das Thema ist so komplex, dass das hier leider zu nichts führt. Er braucht fachlichen Beistand vor Ort - face to face und so;)
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Noname2010
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von Noname2010 »

Ok danke euch
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imker
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Re: Vollstreckungsbescheid und lohnpfändung.. Was tun?

Beitrag von imker »

Noname2010 hat geschrieben: 12. Feb 2021, 09:11 Im Grunde soll der freibetrag hoch gesetzt werden denn er zahlt Unterhalt ... Die Pfändung kann ja bestehen werden.
ZU DEINEM VERSTÄNDNIS, warum die Gerichte das nicht akzeptieren wollen: Wenn so gepfändet wurde, dann ist nicht noch zusätzlich der laufende Unterhalt freiwillig zu zahlen. Also: Wie caffery: nichts mehr zahlen. Mach die Berechnung des Existenzminimums - da hilft im Grundsatz kein Dritter, weil das viel und unbezahlte Arbeit mit Papierzeug ist, das ganz oft nicht im sofortigen Zugriff ist und die faktischen Unterhaltspflichten fließen mit ein

ALSO: meinen Beitrag von 7.39 lesen, dann verstehen, bei nicht-verstehen: hier mal nachfragen, sonst sofort machen, dann siehste, was als Freibetrag bleiben muss
alles andere wird nichts und zerfleischt Deine Familie in Cofrona-Zeiten dann besonders heftig
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