Vollstreckungsbescheid und Kostenfestsetzungsbescheid

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unschuldigschuldig
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Vollstreckungsbescheid und Kostenfestsetzungsbescheid

Beitrag von unschuldigschuldig »

Hallo liebe Mitglieder, Mitbetroffene
in meinem Vollstreckungsbescheid sind nicht näher bezeichnete vorgerichtliche Kosten angesetzt worden.
Ich gehe davon aus dass dies die Kosten des Gegnerischen Rechtsanwaltes sind.
Aufgrund des Kostenfestsetzungsantrages durch den gegnerischen Anwalt erlies nun das Amtsgericht einen Kostenfestsetzungsbeschluss über 1. gerichtliche Kosten und 2. über außergerichtliche Kosten.
Im Internet konnte ich nichts finden dass es einen Unterschied zwischen vorgerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten gäbe.
Im Vollstreckungsbescheid wird eine titulierte Forderung vorgerichtlicher Kosten in der Anlage 1 angekreuzt aber nicht näher bezeichnet.
Im Kostenfestsetzungsbeschluss werden geltend gemacht Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG,
Anrechnungsgeschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV IV RVG ein Minusbetrag, dann eine Terminsgebühr § 13 RVG Nr. 3104 VV RVG und Pauschale für Telekommunikation/Post und schließlich Gerichtskosten.
Meine Suche im Internet ergab keine Aufschlüsselung ob dies alles seine Richtigkeit hat.
Der gegnerische Rechtsanwalt blockiert im Moment meine gütlichen Einigungsversuche mit meinen Gläubigern.
Er hat Sie zum nicht beantworten meiner Angebote angewiesen!

Ich bin multiple Gewaltgeschädigte und habe einen GdB von 70. Meine Klage wegen Opferentschädigung wird seit der mündlichen Verhandlung im Juli 2017 nicht beschieden.
Meine Erwerbsminderungsrente reicht nicht zum leben und deshalb war ich gezwungen aufstockende Leistungen
nach SGB XII, Kap.4 zu beantragen, die leider nur zum Teil beschieden wurden und mit dem Rest landete ich in einem Widerspruchsverfahren, dass man ebenso nicht beschieden hatte.
Im Jahre 2014 habe ich wohl die Defizite und Rechtswidrigkeiten in meinem Opferentschädigungsverfahren auf gedeckt und werde seither massiv unter Druck gesetzt.
Man hat mich finanziell in die Enge getrieben, sodass ich einen Teil der Mitte für Nahrung und Medikamente benutzen musste. Meine Darlehensanträge bezüglich Wohnungssicherung wurden leider vom Sozialhilfträger auch
abgelehnt. Somit kam es auch zu einem Räumungsurteil. Zwei Tage vorher bin ich ausgezogen und konnte
Obdach in einem Zimmer auf einem Bauernhof finden.
Seit kurzem habe ich wieder eine Wohnung und werde nun mit dem Gegnerischen Anwalt meiner Vermieter unter
Druck gesetzt.
Aber die äußern sich auf meine gütlichen Angebote überhaupt nicht.

Meine Fragen sind aber zu den angesetzten Kosten vorgerichtlich und außergerichtlich. Für mich erscheinen diese
im ersten Blick doppelt angesetzt.

Und meine Frage ist auch, wenn der gegnische Anwalt meine Gläubiger zum nichtbeantworten meiner Angebot
beauftragt, was kann dieser weiter verfolgen. Will er einfach die Kosten weiter in die Höhe treiben?

Eventuell kann mir jemand behilflich sein und mir Antworten geben.
Herzliche Grüße
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Re: Vollstreckungsbescheid und Kostenfestsetzungsbescheid

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Hi unschuldigschuldig,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vollstreckungsbescheid und Kostenfestsetzungsbescheid" geschaut?
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caffery
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Re: Vollstreckungsbescheid und Kostenfestsetzungsbescheid

Beitrag von caffery »

Ich würde das gerne - bei allem Respekt - für mich zumindest gerne abkürzen (obwohl ich eigentlich ein riesiger Fan davon bin überhöhte Forderungen zu putzen):

Aus meiner Sicht setzt Du mit Deinen Fragen ganz falsche Prioritäten - außerdem kann Dir die Frage hier niemand beantworten da niemand weíß was da genau gelaufen ist.

Aber mal angenommen wir würden jetzt haarklein herausarbeiten, dass eine Gebühr in dem Beschluss zu hoch ist - Inwieweit würde sich Deine Gesamtsituation denn verändern, wenn Du die Gegenseite dazu bekommen würdest - sagen wir mal - 150 Euro weniger zu fordern? Du sprichst von GläubigerN, SGB XII Bezug, multiplen, zum Teil auch tragischen Lebensumständen und nach meiner Lesart auch nach langfristigem Leben vom Existenzminimum. Da frage ich mich doch spontan, worin denn Deine "Gütlichen Einigungsversuche" bestehen? Doch hoffentlich nicht darin, dass Du von Deinem Minimum zu existieren etwas anbieten willst?

Hier scheint mir wie gesagt die Priorität falsch gesetzt. In Deinem Fall geht es nicht um 100 Euro zu viel in einem Kostenfestsetzungsbeschluss. Hier geht es um Existenzsicherung, Handlungssicherheit und professionelle Hilfe. Ich kann Dir nur dringen raten, Dir letzteres zu holen.
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unschuldigschuldig
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Re: Vollstreckungsbescheid und Kostenfestsetzungsbescheid

Beitrag von unschuldigschuldig »

Ja dass ist schon richtig.

Angebot besteht in der veruntreuten Mietkaution(das Geld haben die ja noch) und eines Genossenschaftsanteil den ich noch hatte, der aber erst nächstes Jahr frei wird. Damit wäre die Schuld zu 2/3 getilgt.
Gläubigern deshalb, weil zwei Personen die Wohnung gehört.

Grüße
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unschuldigschuldig
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Re: Vollstreckungsbescheid und Kostenfestsetzungsbescheid

Beitrag von unschuldigschuldig »

Hallo,
zu das ist schon richtig. Noch kurz die Anmerkung:
Als Gewaltgeschädigte steht mir wirtschaftliche Sicherstellung zu. Dieses Verfahren läuft seit 2004.

Was nützt professionelle Hilfe, wenn die Behörden einfach nicht "machen" wollen.

Und diesen Kurs werden die weiter beibehalten wollen. Obwohl die Fehler in meinem OEG-Verfahren ganz
offentsichtlich sind. Es wäre auch ganz einfach für die diese Mängel zu beseitigen. Die Frage ist doch warum
tun die dies nicht?

Und warum geht man auf meine Angebote der Schuldentilgung nicht ein?

Um meine Situation tatsächlich verbessern zu wollen???

Grüße
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caffery
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Re: Vollstreckungsbescheid und Kostenfestsetzungsbescheid

Beitrag von caffery »

unschuldigschuldig hat geschrieben: 4. Nov 2019, 09:45
Angebot besteht in der veruntreuten Mietkaution(das Geld haben die ja noch) und eines Genossenschaftsanteil den ich noch hatte, der aber erst nächstes Jahr frei wird. Damit wäre die Schuld zu 2/3 getilgt.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann sind das zwei Posten die denen (zumindest aus deren Rechtsauffassung heraus) ohnehin zustehen dürften. Von daher wird das "Angebot" aus deren Sicht gesehen wohlmöglich als "unverschämt" interpretiert.

Sollte nicht der Genossenschaftsanteil der Wohnungsgenossenschaft gemeint sein sondern ein anderer, ist leider damit zu rechnen, dass sie diesen aufgrund Deiner "freundlichen" Mitteilung über dessen Existenz in Kürze pfänden möchten.
unschuldigschuldig hat geschrieben: 4. Nov 2019, 09:45 Gläubigern deshalb, weil zwei Personen die Wohnung gehört.
Also sind das dann tatsächlich Deine einzigen Schulden? Von welchen Höhen reden wir denn hier?

Wenn Frage 1 ja und Frage 2 überschaubar, würde sich ein näherer Blick auf die Kosten natürlich lohnen.

Ich habe allerdings nicht verstanden, ob wir hier über einen Vollstreckungsbescheid (vereinfachtes Mahnverfahren) oder einen gerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschluss reden. Du hattest in Deinem Ausgangspost beide Worte "wild" benutzt.

Bei einem VB lohnt ein Blick auf die Kosten immer, da diese in aller Regel von den Gerichten einfach durchgewunken werden. Bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss sieht das anders aus. Solche Dinger wurden von einer zur Neutralität verpflichteten Person mit juristischem Sachverstand in die Welt gesetzt. Von daher ist es ungleich aufwändiger an soetwas rumzuschrauben.

Zu der OEG-Geschichte kann ich leider nichts sagen, da ich von sowas kaum Ahnung habe. Was ich aber sagen kann: "Nur " weil diese Geschichte u.U. maximal unglücklich läuft muss es ja nicht heißen, dass Hilfe von nun an in jedem Lebensbereich "nichts bringt" oder ähnliches.
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unschuldigschuldig
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Re: Vollstreckungsbescheid und Kostenfestsetzungsbescheid

Beitrag von unschuldigschuldig »

Hallo,
warum wollen die den Genossenschaftsanteil pfänden, wenn Sie den sowieso haben können?

Ich habe einen Vollstreckungsauftrag aufgrund des Gerichtsurteils und nachträglich einen gerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten gegen den ich vorsichtshalber Beschwerde eingelegt habe.
Frage 1 ist mit ja zu beantworten, es sind meine einzigen Schulden.
Frage 2 Im Vollstreckungsauftrag gemäss Anlage 1 (ich runde die Beträge auf ganze Zahlen)
Hauptforderung 1600,-€, Zinsen 26,-€, 795, titulierte vorgerichtliche Kosten
Im Kostenfestsetzungsbeschluss sind 184,-€ Gerichtskosten festgesetzt davon 95% auf mich 174,80 und
95/100 außergerichtliche Kosten in Höhe von 961,-€.
Mehr steht da nicht drin.

Grüße
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caffery
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Re: Vollstreckungsbescheid und Kostenfestsetzungsbescheid

Beitrag von caffery »

unschuldigschuldig hat geschrieben: 4. Nov 2019, 13:07 Hallo,
warum wollen die den Genossenschaftsanteil pfänden, wenn Sie den sowieso haben können?
Es ist halt an einigen Stellen nicht so einfach Deinen Ausführungen zu folgen. Ich habe entweder verstanden: Du hast irgendeinen Genossenschaftsanteil als "Vergleich" angeboten, den sie abgelehnt haben.
Nun wüssten sie, dass es ihn gibt und können ihn einfach pfänden - und den Rest immernoch von Dir fordern.

Die andere Lesart wäre: Es ist sowieso ihr Genossenschaftsanteil weil der Vermieter eine selbst eine Genossenschaft ist. Dann würde es aber noch weniger Sinn machen ihn als Vergleich anzubieten (genauso wenig wie eine Mietkaution).
unschuldigschuldig hat geschrieben: 4. Nov 2019, 13:07 Ich habe einen Vollstreckungsauftrag aufgrund des Gerichtsurteils und nachträglich einen gerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten gegen den ich vorsichtshalber Beschwerde eingelegt habe.
Frage 1 ist mit ja zu beantworten, es sind meine einzigen Schulden.
Frage 2 Im Vollstreckungsauftrag gemäss Anlage 1 (ich runde die Beträge auf ganze Zahlen)
Hauptforderung 1600,-€, Zinsen 26,-€, 795, titulierte vorgerichtliche Kosten
Im Kostenfestsetzungsbeschluss sind 184,-€ Gerichtskosten festgesetzt davon 95% auf mich 174,80 und
95/100 außergerichtliche Kosten in Höhe von 961,-€.
Ja nun. Das Gerichtsurteil ist wohl ohnehin rechtskräftig, also in Stein gemeißelt. Es ist also müßig sich darüber zu unterhalten.

Der Kostenfestsetzungsbeschluss wurde vom Gericht erlassen. Das (neutrale) Gericht hat also entschieden, dass diese Kosten angefallen sind, erstattungsfähig sind und notwendig für die Rechtsverfolgung waren. Es ist zu vermuten, dass Deine mutmaßlich unbegründete Beschwerde dagegen die ganze Nummer jetzt nicht billiger macht.

Ich habe zwar auch schon wenige Fälle gesehen bei denen es anders so gelaufen ist aber:
Das Ganze sieht mir sehr stark nach einer völlig eskalierten Angelegenheit aus, bei der die Gegenseite quasi "gezwungen" wurde den GANZ umfangreichen Weg zu gehen, vermutllich samt Gutachter etc. Sowas wird schnell dann ziemlich teuer, wenn man am Ende verliert.

Lange Rede kurzer Sinn: Ich wüsste jetzt nicht wie man Dich aus der Ferne bei Deinen Rechtsmitteln gegen den KFB unterstützen sollte. Das könnte wohl allenfalls ein Anwalt vor Ort der auch Einsicht in die Unterlagen nehmen kann und sieht, was genau da alles passiert ist. Aber auch hier bestünde natürlich die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, dass es alles noch viel teurer macht.
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Witwe Bolte
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Re: Vollstreckungsbescheid und Kostenfestsetzungsbescheid

Beitrag von Witwe Bolte »

Hallo unschuldigschuldig,
Du hast z.Zt. offensichtlich mehrere "Baustellen":
unschuldigschuldig hat geschrieben: 3. Nov 2019, 18:16 ... Vollstreckungsbescheid ...
... Kostenfestsetzungsbeschluss ...
... Klage wegen Opferentschädigung ...
... Leistungen nach SGB XII, Kap.4 ... in einem Widerspruchsverfahren ...
Es ist in so einem Forum schwierig, bei so vielen Problemen wirklich hilfreich zu sein, deswegen würde ich Dir raten, such Dir einen Fachmann / Fachfrau Deines Vertrauens, z.B. beim Sozialverband VdK, bei der AWO, Caritas, Diakonie, beim Weißen Ring usw).

Du fragst, was kann ein Profi, wenn die Ämter nicht wollen?

Du siehst es doch gerade selbst, was der Anwalt Deiner Gläubiger kann:
Gebühren produzieren und festsetzen lassen und eine gütliche Einigung mit den Gläubigern verhindern.

Was bei Dir an Hilfe z.Zt. noch möglich ist, kannst Du meines Erachtens nur einem Menschen vor Ort gemeinsam überlegen, der Deine Unterlagen dazu sichten und Dich beraten kann.

Meine Meinung.

Es ist ja, ehrlich gesagt, auch ein bisschen spät, jetzt nachdem es bereits einen Vollstreckungsbescheid und dazu einen Kostenfestsetzungsbeschluss gibt, dagegen noch vorgehen zu wollen.
Welchen Sinn macht es hier, "auf Zeit" zu spielen ?
Mit dem Risiko, weitere Kosten zu produzieren ?

Wenn Du jetzt schon Leistungen nach dem SGB XII bekommst, dann hast Du doch vermutlich sowieso nur Einkünfte in nicht-pfändbarere Höhe ?
Du hast ja vermutlich schon ein P-Konto - oder?

Dann könntest Du das doch auch einfach "ad acta" legen und Deine Zeit mit schöneren Dingen verbringen - oder?

Alles Gute!
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unschuldigschuldig
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Re: Vollstreckungsbescheid und Kostenfestsetzungsbescheid

Beitrag von unschuldigschuldig »

Hallo, vielen Dank für die Aufklärungen und INfos,
die Wohnungslosigkeit hat es leider mit sich gebracht hier nicht schneller reagieren zu können.

So wie ich das jetzt auch sehe bringt es nicht viel. Und ist mehr verlorene Zeit.

Der Bevollmächtige meiner Vermieter will etwas Geld verdienen.

Schickt mir aber Schreiben wie ich den in Raten zahlen könne. Ich kann aber beim besten Willen
keine Ratenzahlung vereinbaren. Liege mit meinem Einkommen unter der Pfändungsgrenze habe
vorsichtshalber ein P-Konto und ernähre mich zum Teil nur von Butterbroten.

Er kennt eigentlich meine finanzielle Lage und trotzdem erlässt er einen PfÜB. Der ja folglich ins Leere
führt.
Das gleiche war mit der Räumung. Er wurde in Kenntnis gesetzt dass ich ausziehe und hat den Auftrag nicht
zurückgenommen und trotzdem eine Räumung durchführen lassen obwohl ich ja schon ausgezogen war.

Hier geht es um Kostentreiberei für Ihn. Allerdings sehe ich einen gewissen Rechtsschutzmissbrauch einer
Volltreckungsgrenze, denn Räumung trotz Auszug und PfÜB trotz P-Konto und geringem Einkommen sind
doch sinnlos.

Viele Grüße
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