Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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mullmark
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Re: Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag

Beitrag von mullmark »

Nächster Nachtrag: Einstweilige Verfügung ist antragsgemäß erlassen worden. Streitwert bei 987 EUR, in Höhe der Forderungssumne. Ich bin etwas stolz auf mich.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag

Beitrag von imker »

Glückwunsch.
Wurde der Gegner angehört und hat er sich geäußert?
Streitwert ist ja weit weg von der von Dir beschriebenen Beeinträchtigung.
Wenn es eine eV ist: Dann wirdt Du beachten, dass sie vollzogen werden muss.
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mullmark
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Re: Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag

Beitrag von mullmark »

imker hat geschrieben: 20. Sep 2024, 14:52 Glückwunsch.
Wurde der Gegner angehört und hat er sich geäußert?
Streitwert ist ja weit weg von der von Dir beschriebenen Beeinträchtigung.
Wenn es eine eV ist: Dann wirdt Du beachten, dass sie vollzogen werden muss.
Danke.
Ich muss die Verfügung jetzt selbst durch einen Gerichtsvollzieher in München zustellen lassen, die Bank weiß also noch nichts von ihrem Glück.
Kann sein, dass noch mündlich verhandelt werden muss, sollten sie Beschwerde einlegen (wovon ich mal ausgehe)
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