einer meiner Gläubiger hat beim für mich zuständigen Finanzamt für eventuelle Rückerstattungen aus 2019 einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt.
Jetzt habe ich von diesem Gläubiger ein Schreiben bekommen, in dem er schreibt:
Ist das so richtig?? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?Aufgrund des erwirkten Pfändungsbeschlusses sind sie gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben.
Laut Finanzamt bin ich nicht zur Abgabe verpflichtet (aus Sterlicher Sicht) ich habe LSK 1 und bin ganz normal in einem Angestelltenverhältnis.
In der Insolzenz bin ich auch nicht, dazu wurde und wird auch nichts beantragt.
Danke