Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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jamesvandyke hat geschrieben: ↑3. Dez 2020, 09:43
...Ich habe ca. 14.000 EUR Schulden bei 10-15 Gläubiger. Aktuell fehlt mir etwas die Übersicht, wer denn alles bedient wird etc.
...
Deswegen mein Rat mit der Liste.
Viel Glück morgen bei Deinem Termin!
Hat alles gut funktioniert - wir gehen die Strategie an, dass wir als erstes die "kleinen" Forderungen bezahlen und mit den großen vorerst eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen werden.
Kleine Frage: Ich bin in in diesem von der Steuerklasse 1 in die 3 gewechselt. Gibt es hier einen "Ausgleich" bzw. das "Eintreiben" von zuviel bezahlten Steuern? In die Steuerklasse 3 habe ich im August gewechselt.
Du bist vermutlich angestellt (in Deutschland), nicht selbständig ?
Dann zieht Dir Dein Arbeitgeber ja 'vorsorglich' jeden Monat (nach der Monatstabelle) die Steuern vom Deinem Bruttogehalt ab (erst nach StKl 1, dann nach StKl 3).
Tatsächlich ist das aber eine Jahressteuer.
Deswegen muß jeder Arbeitgeber mit der Dezember-Abrechnung so etwas wie einen 'Lohnsteuerjahresausgleich' machen:
Hat sich in dem Jahr 'steuertechnisch' irgendwas geändert ?
Z.B. erst Teilzeit, dann Vollzeit (oder umgekehrt), Heirat usw ?
Und dann muß der Arbeitgeber im Dezember die Steuern berechnen
(nach der Jahressteuertabelle), die Du im ganzen Jahr zu zahlen hast
(und den Rest noch vom Dez-Gehalt abziehen).
Die Antwort auf Deine Frage ist also:
"Ja, der Arbeitgeber macht den Ausgleich mit der Dez.-Abrechnung."
Alles klar?
Wenn man dann als Arbeitnehmer noch zusätzliche Ausgaben hatte (Fahrt, Fortbildung, Berufskleidung, Gesundheit usw), dann sollte man selbst auch nochmal einen Lohnsteuerjahresausgleich machen (solche Kosten kann der Arbeitgeber ja nicht wissen).
... es sei denn, Du hast einen "kleinen" Arbeitgeber (unter 10 Angestellten),
der MUSS keinen Lohnsteuerjahresausgleich machen,
(aber der KANN ihn machen).
Also nix im Leben ist "100%" sicher.
Aber wenn der Arbeitgeber das nicht macht, dann kannst Du das ja direkt im Januar 21 selbst machen (sobald Du die Lohnsteuerjahresmeldung vom Arbeitgeber hast).
Das machen z.B. auch Lohnsteuerhilfevereine für Dich, ist meines Wissens nicht so teuer wie ein Steuerberater, s.: https://www.steuerverbund.de