Schadenminderungspflicht (Mahnbescheid widersprechen)

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Der_H
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Re: Schadenminderungspflicht (Mahnbescheid widersprechen)

Beitrag von Der_H »

Das ist ja auch der einzige Gläubiger der meinen Arbeitgeber nicht kennt.
Das hat sich aber erstmal erledigt... der eine Gläubiger nimmt es mit der allerletzten Zahlungsfrist und der Kreditkündigung nicht so genau ;) Heute war wieder eine „allerletzte Zahlungsaufforderung im Briefkasten.

Naja solange nichts gekündigt ist, können die ja weiter ihre 20% Zinsen berechnen.

Um die 300€ geht es mir ja auch garnicht... wichtig finde ich nur das alle was vom Kuchen abbekommen sollten. Und nicht nur der Anwalt von einem Gläubiger
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Der_H
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Kreditkündigung erhalten

Beitrag von Der_H »

Hallo, ich wahr die letzten Tage nicht zuhause... natürlich kam in der Zeit ein Brief einer Schwedischen Bank.
Der Brief ist auf den 11.04. datiert und der Vertrag wurde fristlos wegen Zahlungsrückstand gekündigt.
Der Gesamtbetrag soll bis zum 20.04. auf dem angegebenen Konto eingegangen sein, danach wird das ganze an ein Inkassounternehmen abgegeben.

Mir kommt die Frist etwas komisch vor... Heute ist doch ein Feiertag und Samstags buchen die Banken doch nicht?

Da die ja anscheinend auch Samstags arbeiten, werde ich denen Morgen früh mal ein Fax schicken.
mucel hat geschrieben: 10. Apr 2019, 23:44 Du kannst der Bank schreiben, daß auch vorgerichtliche Mahnschreiben von Inkassobüros und Rechtsanwälten nicht zu einer Zahlung deinerseits führen werden, du aber einem Mahnbescheid über eine korrekte Hauptforderung, Zinsen etc. nicht widersprechen wirst. Du die Forderung also anerkennst.

Du könntest der Bank auch anbieten, daß du ein Schuldanerkenntnis abgibst. Sofern Sie die Kosten für den Notar vorschiessen, du dies auch gerne notariell beglaubigen/beurkunden läßt.
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caffery
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Re: Kreditkündigung erhalten

Beitrag von caffery »

Der_H hat geschrieben: 19. Apr 2019, 08:52 Mir kommt die Frist etwas komisch vor... Heute ist doch ein Feiertag und Samstags buchen die Banken doch nicht?
Das Schreiben ist mit Sicherheit automatisiert. Die Frist ist aber ohnehin eine formale Nebensache. Die Forderung ist nun in Verzug und fällig. Obs nun Ostersamstag oder Aschermittwoch ist, spielt keine Rolle. Würdest Du den Betrag denn zahlen können, wenn die Frist eine oder zwei Wochen betrüge?
Wohl eher nicht. Also sind Überlegungen in diese Richtung mehr als müßig.
Der_H hat geschrieben: 19. Apr 2019, 08:52 Da die ja anscheinend auch Samstags arbeiten, werde ich denen Morgen früh mal ein Fax schicken.
Welchen Inhalts?
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Der_H
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Re: Schadenminderungspflicht (Mahnbescheid widersprechen)

Beitrag von Der_H »

Ich wollte denen schreiben das ich das nicht zahlen kann und das ich an einer einvernehmlich Lösung interessiert bin.
Um die Kosten gering zu halten, weise ich die auf die Schadenminderungspflicht hin.

Und teile denen mit das ich einem gerichtlichen mahnbescheid über die Hauptforderung und Verzugszinsen nicht wiedersprechen werde.
Ein schuldanerkenntnis werde ich denen auch anbieten.
mucel hat geschrieben: 10. Apr 2019, 23:44 Du kannst der Bank schreiben, daß auch vorgerichtliche Mahnschreiben von Inkassobüros und Rechtsanwälten nicht zu einer Zahlung deinerseits führen werden, du aber einem Mahnbescheid über eine korrekte Hauptforderung, Zinsen etc. nicht widersprechen wirst. Du die Forderung also anerkennst.

Du könntest der Bank auch anbieten, daß du ein Schuldanerkenntnis abgibst. Sofern Sie die Kosten für den Notar vorschiessen, du dies auch gerne notariell beglaubigen/beurkunden läßt.
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