Hallo zusammen,
Ich bin in Privatinsolvenz.
Wenn ich 2.500 Eur netto verdiene dann muss ich laut Pfändungstabelle 818,89 Eur an den IV abgeben und darf 1.681,11 Eur behalten.
Wenn ich arbeitslos bin bekomme ich vom Arbeitsamt 60% von 2.500 Eur, das sind 1.500 Eur.
Bei 1.500 Eur muss ich laut Pfändungstabelle 118,89 Eur an den IV abgeben. und darf 1.381,11 Eur.
Ein Arbeitsloser verdient 300 Eur weniger im Monat.
Jetzt mal ernsthaft. Mein Kollege ist wie ich in Privatinsolvenz und er ist Landschaftsgärtner und hat im Winter 3 Monate frei. In der Zeit ist er arbeitslos gemeldet und bekommt Arbeitslosengeld. Dann wird er wieder angestellt.
Wie ist das bei ihm. Muss er sich in den 3 Monaten für eine andere Arbeit bewerben?
Privatinsolvenz und Arbeitslos
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Re: Privatinsolvenz und Arbeitslos
Ja. Ggf Zeitungen austragen und dann wieder hinschmeißen, sonst läuft er Gefahr, dass jemand den Versagungsantag stellt. Welcher Arbeitsloser oder - suchender hatte vorher 2.500 netto und ... blieb dauehaft arbeitslos??
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