Tach Gemeinde,
Es geht hier nicht darum, dass das Finanzamt pfändet, sondern dass ein Gläubiger einen PFÜB beim Finanzamt hat zustellen lassen, um Zugriff auf eventuelle Steuererstattungen zu bekommen.
Meine Frage ist jetzt, ist dieser PFÜB dann tatsächlich auf dieses eine Finanzamt beschränkt, bei dem er zugestellt wurde? Oder für die gesamte Landesfinanzverwaltung? Oder gar bundesweit? Bei mir steht möglicherweise demnächst ein Umzug an, und da wüsste ich gerne, ob der PFÜB noch Wirkung hat, wenn dann ein anderes Finanzamt für mich zuständig ist.
Danke schonmal für eure Antworten.
PFÜB beim Finanzamt
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: PFÜB beim Finanzamt
Dazu steht in der Verfügung des BayLfSt vom 30.7.2018:
...
Ändert sich die Zuständigkeit nach der Zustellung des Beschlusses, geht die sich daraus ergebende Verpflichtung auf das neue FA über. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist mit den Steuerakten an das neu zuständig gewordene FA abzugeben.
...
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/742255/
...
Ändert sich die Zuständigkeit nach der Zustellung des Beschlusses, geht die sich daraus ergebende Verpflichtung auf das neue FA über. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist mit den Steuerakten an das neu zuständig gewordene FA abzugeben.
...
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/742255/
0