Pfändungsschutz für Abfindung beantragen?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Der_H
Wissender
Reaktionen: 1
Beiträge: 213
Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Pfändungsschutz für Abfindung beantragen?

Beitrag von Der_H »

Eigentlich habe ich damit nicht mehr gerechnet, aber ein ein Schuldenfreies leben ohne Insolvenz rückt in greifbare nähe. :)
Da mein Arbeitgeber massiv Personal abbauen will/muss bekomme ich eine ordentliche Abfindung.
Eigentlich reicht die Abfindung um alle Gläubiger zu bezahlen und noch was für einen Neubeginn übrig zu haben...
Jetzt kommt aber das aber. In der Theorie passt das...
In der Praxis kann/will mir zu diesem Zeitpunkt aber beim Arbeitgeber keiner mitteilen, was ich denn nun (vor Pfändung) ausbezahlt bekomme. Das dürfen die aus Haftungsgründen nicht...

Nun ist das so, dass ich im besten Fall soviel Geld aufs Konto bekomme, das ich da locker ein Jahr von leben könnte... und im schlechtesten Fall nicht mal die Krankenkassenbeiträge während der Sperr-/Ruhezeit beim Arbeitsamt bezahlen könnte. Das weiß ich allerdings erst sicher, wenn ich die Abrechnung in meinen Händen halte.

Der schlechte Fall würde sich bei der Steuererklärung in 2022 wieder ausgleichen, aber ich brauche ja in 2021 das Geld zum leben. Nicht erst in 2022... Ich glaube nicht, dass die Krankenkasse so lange auf ihren Beitrag warten will!

Jetzt war meine Idee, einfach vorsorglich einen Pfändungsschutzantrag nach §850i zu stellen. Ich wäre ja schon zufrieden, wenn man mir für die Sperr-/Ruhezeit den Sockelbetrag + 2 Unterhaltspflichten + meinem Krankenkassenbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung in Höhe von 820€/mtl. belassen würde.

Wann stellt man den Schutzantrag? Am einfachsten wäre es ja, wenn ich die Abrechnung schon in den Händen halten würde. Dann hätte man genaue Zahlen fürs Gericht...
Allerdings sind es dann nur noch ca. 5 Werktage bis zum Zahlungstermin!
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Pfändungsschutz für Abfindung beantragen?

Werbung

Hi Der_H,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Pfändungsschutz für Abfindung beantragen?" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 406
Beiträge: 2511
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Pfändungsschutz für Abfindung beantragen?

Beitrag von caffery »

Ich würde den Antrag so schnell wie möglich stellen - besonders wegen der vorläufigen Aussetzung der Vollstreckung bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung.
Die genauen Zahlen kannst du dann nachreichen, sobald sie vorliegen.
0
Der_H
Wissender
Reaktionen: 1
Beiträge: 213
Registriert: 2. Jan 2019, 22:48

Re: Pfändungsschutz für Abfindung beantragen?

Beitrag von Der_H »

caffery hat geschrieben: 23. Okt 2020, 14:19 Ich würde den Antrag so schnell wie möglich stellen
Das werde ich dann sofort nach Unterschrift tun!

Da das aussetzen der Vollstreckung ja einen erheblichen Mehraufwand bei meinem Arbeitgeber bedeuten würde, versuche ich mal die Herren doch zu einer Information bezüglich des Nettobetrags zu bewegen...

Kann man den Antrag nicht sogar so stellen, dass die Vollstrechung nur auszusetzen ist, wenn dem Schuldner weniger als Betrag x bleibt?
0
Antworten