Moin,
wenn ein Gläubiger im PfÜB bei einer Bank pfändet und angeordnet wird, dass der Schuldner ab Pfändung sämtliche Kontoauszüge an die Gläubiger herauszugeben hat.
Heißt das, dass man ab Zustellung der Pfändung jeden Monat die Kontoauszüge zum Gläubiger schicken muss?
Wenn ich das richtig verstanden hab, dann darf man ohne Beschluss auch nichts schwärzen?
Gilt das nur für die Bank die im PfÜB steht? Oder auch für ein Konto woanders?
Pfändung von Kontoauszügen
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Re: Pfändung von Kontoauszügen
hui, als datenschutzliebender Mensch sehe ich eine komplette Herausgabe sehr kritisch - sogar beim Jobcenter darf man ja bestimmte Ausgaben schwaerzen (Sex, Religion etc).
Vielleicht kann man ja (dann wohl gerichtlich) ebensowas erreichen, zumindest eine "grobe" Anonymisierung - die 35 EUR im Puff dürften kaum relevant für einen Gläubiger sein - die Überweisung (eher raus als rein) von 10k EUR nach/aus Steuerparadiesinsel dagegen sehrwohl.
Selbstredend betrifft das ausschliesslich die Bank(en), an die zugestellt wurde, nicht andere - woher sollte die Spasskasse auch vom bei der VR eingegangenen Pfüb wissen, Flurfunk Dorfkirche mal aussenvorgelassen? Bei der einen Bank dann aber alle Konten des Schuldners, kenne ich zumindest nicht anders.
Vielleicht kann man ja (dann wohl gerichtlich) ebensowas erreichen, zumindest eine "grobe" Anonymisierung - die 35 EUR im Puff dürften kaum relevant für einen Gläubiger sein - die Überweisung (eher raus als rein) von 10k EUR nach/aus Steuerparadiesinsel dagegen sehrwohl.
Selbstredend betrifft das ausschliesslich die Bank(en), an die zugestellt wurde, nicht andere - woher sollte die Spasskasse auch vom bei der VR eingegangenen Pfüb wissen, Flurfunk Dorfkirche mal aussenvorgelassen? Bei der einen Bank dann aber alle Konten des Schuldners, kenne ich zumindest nicht anders.
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Re: Pfändung von Kontoauszügen
OK, also der Gläubiger hat den PfÜB bei an die Volksbank zustellen lassen... Da habe ich aber schon länger kein Konto mehr.
Also brauch ich mir erst Gedanken machen, wenn die einen PfÜB an meine aktuelle Bank zustellen?
Zu dem schwärzen gibt's wohl ein BGH Urteil... wenn ich das richtig verstanden habe, dann darf man das nur mit Beschluss.
Also brauch ich mir erst Gedanken machen, wenn die einen PfÜB an meine aktuelle Bank zustellen?
Zu dem schwärzen gibt's wohl ein BGH Urteil... wenn ich das richtig verstanden habe, dann darf man das nur mit Beschluss.
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Re: Pfändung von Kontoauszügen
Der PfÜB richtet sich (natürlich!) nur gegen Konten des Institutes gegen welches er gerichtet ist.
Schwärzen ist grundsätzlich nicht gestattet. Wenn jemand durch die Herausgabe sein Recht auf informelle Unbeflecktheit gefährdet sieht, muss er dies im Rahmen einer Vollstreckungserinnerung einwänden. (BGH Beschluss vom 23.02.12 - VII ZB 59/09)
Schwärzen ist grundsätzlich nicht gestattet. Wenn jemand durch die Herausgabe sein Recht auf informelle Unbeflecktheit gefährdet sieht, muss er dies im Rahmen einer Vollstreckungserinnerung einwänden. (BGH Beschluss vom 23.02.12 - VII ZB 59/09)
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Re: Pfändung von Kontoauszügen
Gilt das auch für Lohnabrechnungen u.s.w. ?
Vor allem wenn der Drittschuldner dem Schuldner das herausgeben bestimmter Informationen untersagt hat?
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Re: Pfändung von Kontoauszügen
naja, die Lohnabrechnung wurde ja nicht angefordert?!
ich würde mir durchaus schon jetzt Gedanken machen, das aktuelle Konto sauber zu halten, als P-Konto einzurichten und keine "verbotenen" Umsätze darüber laufen zu lassen... Wenn der Pfüb erstmal da ist, kann es schnell zu spät werden.
der sollte aber, zumindest bei "normalen" Beträgen, kein Problem sein?! Schliesslich ist es immer noch Privatsache des Schuldners, welchem Verein/Sekte/Glaubensgemeinschaft er seinen monatlichen Fuffi spendet? Maximal der Betrag könnte von Interesse sein, aber solange das aus dem unpfändbaren Teil erfolgt... Wobei ich mir bei einem zickigen Gläubiger durchaus vorstellen kann, dass ein monatlicher Zahlungsausgang von 50/100/150/RestlicherBetragAufKonto erklärungsbedürftig werden könnte, damit damit nicht ein Schwarzgeldkonto befüllt wirdZu dem schwärzen gibt's wohl ein BGH Urteil... wenn ich das richtig verstanden habe, dann darf man das nur mit Beschluss.
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Re: Pfändung von Kontoauszügen
Ich werde dann mal ab sofort noch mehr Bar zahlen...
Dann sind nicht so viele Buchungen auf dem Kontoauszug.
Und dann muss ich mal in Erfahrung bringen wie das mit der Erinnerung beim Gericht funktioniert..
Dann sind nicht so viele Buchungen auf dem Kontoauszug.
Und dann muss ich mal in Erfahrung bringen wie das mit der Erinnerung beim Gericht funktioniert..
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