Neben dieser Frage habe ich noch eine weitere... der Einfachheithalber habe ich die Stelle einmal abfotografiert...
Angekreuzt ist: "Es wird angeordnet, dass". Bei den darauf folgenden Möglichkeiten ist jedoch nichts angekreuzt? Was soll ich tun?
Der GV hat mir den PfÜB ohne klingeln in den Briefkasten gelegt. Hatte ihn also nicht gesprochen sonst hätte ich gefragt.
Neu und verunsichert
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Re: Neu und verunsichert
So ihr Lieben,
gestern war der Tag, auf den ich seit über zwei Jahren gewartet habe: gestern war mein Schlusstermin!
Seit über zwei Jahren, und seit 6 Wochen im intensiven Maße, schaue ich aufgeregt zum Briefkasten mit der Befürchtung, es könnte ein Brief vom Insolvenzgericht drin liegen, welches ich aufgrund eines Versagungsantrags eines Gläubigers erhalten haben könnte.
Bis jetzt kam aber ein solches Schreiben nicht. Ich hoffe, dass es in den nächsten zwei Wochen dabei bleibt bzw. dass kein Gläubiger einen solchen Antrag "kurz vor knapp" eingereicht hat.
gestern war der Tag, auf den ich seit über zwei Jahren gewartet habe: gestern war mein Schlusstermin!
Seit über zwei Jahren, und seit 6 Wochen im intensiven Maße, schaue ich aufgeregt zum Briefkasten mit der Befürchtung, es könnte ein Brief vom Insolvenzgericht drin liegen, welches ich aufgrund eines Versagungsantrags eines Gläubigers erhalten haben könnte.
Bis jetzt kam aber ein solches Schreiben nicht. Ich hoffe, dass es in den nächsten zwei Wochen dabei bleibt bzw. dass kein Gläubiger einen solchen Antrag "kurz vor knapp" eingereicht hat.
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Re: Neu und verunsichert
Ich drücke die Daumen!!
Ich bin genau an dem Punkt an dem Du vor drei Jahren warst, die Beiträge gelesen und mich und meine Ängste sofort wiedererkannt. Ich habe diesen Monat die Zahlungen eingestellt…🫣.
Ich bin genau an dem Punkt an dem Du vor drei Jahren warst, die Beiträge gelesen und mich und meine Ängste sofort wiedererkannt. Ich habe diesen Monat die Zahlungen eingestellt…🫣.
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Re: Neu und verunsichert
Frage:
Da nach § 290 Inso erst NACH dem Schlusstermin über einen Versagungsantrag entschieden wird, wäre es in der Praxis möglich, dass das ein Schuldner (zwecks Stellungnahme) erst nach dem Schlusstermin zum ersten Mal von einem solchen Antrag Kenntnis erlangt?
Da nach § 290 Inso erst NACH dem Schlusstermin über einen Versagungsantrag entschieden wird, wäre es in der Praxis möglich, dass das ein Schuldner (zwecks Stellungnahme) erst nach dem Schlusstermin zum ersten Mal von einem solchen Antrag Kenntnis erlangt?
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Re: Neu und verunsichert
Gestern ein Schreiben vom Amtsgericht zur Kenntnisnahme nach Ablauf des Schlusstermins bekommen:
- KEINE Einwände gegen die Schlussrechnung
- KEINE Einwände gegen das Verteilungsverzeichnis
- KEINE Anträge auf Versagung
Jetzt noch hopp hopp die Schlussverteilung und dann ab in die Wohlverhaltensphase.
Ich freu mich! Heute werde ich gut schlafen können . Kann mich noch sehr gut an meinen ersten Text auf Seite 1 erinnern.
- KEINE Einwände gegen die Schlussrechnung
- KEINE Einwände gegen das Verteilungsverzeichnis
- KEINE Anträge auf Versagung
Jetzt noch hopp hopp die Schlussverteilung und dann ab in die Wohlverhaltensphase.
Ich freu mich! Heute werde ich gut schlafen können . Kann mich noch sehr gut an meinen ersten Text auf Seite 1 erinnern.
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