Neu und verunsichert

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caffery
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von caffery »

Bernd111 hat geschrieben: 5. Jun 2020, 16:41 Wird das Gehalt durchgehend gepfändet, also während des eigentlichen Insolvenzverfahrens UND der anschließenden Wohlverhaltensphase? Dass dies durchgehend geschieht, davon gehe ich gerade jedenfalls aus....
Jawoll - es heißt zwar nicht gepfändet, sondern abgetreten - aber es ist für Dich praktisch dasselbe.
Bernd111 hat geschrieben: 5. Jun 2020, 17:07
Achja, vielleicht dauert die demnächst startenden außergerichtlichen Einigungsversuche zwischen Schuldnerberatung und Gläubiger etwas länger.
Das denke ich mir. Die Darlehenverträge müssten sie zunächst mal platzen lassen bevor hier ein Einigungsversuch mit ernsthaften Ambitionen erfolgen kann. Das dauert normalerweise bei den meisten Instituten um die 3 Monate. Wegen Corona aktuell wohl mindestens 4.
Es ist zwar möglich zu eröffnen bevor die Verträge geplatzt sind - aber dann würde man den Einigungsversuch auf deutsch gesagt "nur so hinrotzen";) Ich gehe aber mal davon aus, dass sie es "richtig" machen. Deine Konstellation scheint es aus meiner Sicht in jedem Falle wert zu sein, sich beim Einigungsversuch Mühe zu geben.
Bernd111 hat geschrieben: 5. Jun 2020, 17:07 Um so länger kann ich mein volles Gehalt (ohne Pfändung) nutzen, richtig?
Nur wenn alle Gläubiger zwischenzeitlich nichts machen. Das halte ich bei Deinem dargestellten Szenario spätestens ab dem zweiten Monat nach Fälligstellung/Titulierung einer Forderung für unwahrscheinlich. Es kommt aber sehr auf die Insititute und die entsprechenden Verträge an.
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Der_H
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Der_H »

Bernd111 hat geschrieben: 5. Jun 2020, 16:41 "hat ein P-Konto "Nachteile" gegenüber einem gewöhnlichen Girokonto?"
"Ja sicher"
...welche denn?
Bei mir war bis zum Eingang der ersten Pfändung das P-Konto normal wie mein vorheriges Girokonto nutzbar.
Natürlich bekommst du keine Kreditkarte oder Dispo.

Bei der Umwandlung hatte ich ein „Merkblatt von meiner Bank bekommen. Da stand dann das wichtigste drin...

Wichtig ist vielleicht, das du in nächster Zeit kein Vermögen auf dem Konto anhäufst 😉 Du kommst beim Eingang der Pfändung nur bis zum Freibetrag an dein Geld.


Bis zur ersten Kontopfändung werden wohl noch einige Wochen vergehen.
Bei mir hat’s über ein Jahr gedauert. Das hängt aber ganz stark von den Gläubigern ab!
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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

"Die Darlehenverträge müssten sie zunächst mal platzen lassen bevor hier ein Einigungsversuch mit ernsthaften Ambitionen erfolgen kann"

...Kann mir schwer vorstellen, dass es da noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen könnte. Der Kredit meines Hauptgläubigers ist viel zu frisch als das man da noch die Raten drücken könnte durch längere Laufzeiten. Ich war bereits am Limit der möglichen Laufzeiten. Dies wurde mir heute von eben jenem Gläubiger mitgeteilt.


"Nur wenn alle Gläubiger zwischenzeitlich nichts machen."

...einer der vielen Gläubiger ist die Sigmabank mit deren schufafreien Kredit. Die haben mir nach dem zweiten Ratenverzug bereits geschrieben, dass sie Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen werden bei weiterem Verzug. Ich glaube deshalb, die warten nicht mehr lange. Aber: dürfen die sich, sofern sie einen Titel haben, an meinem Gehalt vergreifen, da sie ja von den anderen Gläubigern und einer wohl anstehenden Insolvenz wissen und sie sich dadurch einen (unerlaubten?) Vorteil gegen den anderen Gläubigern verschaffen würden?

Noch eine Frage zum allgemeinen Verständnis: Kann man zur wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einer Insolvenz ganz sachlich und stumpf sagen, dass sich eine Insolvenz ab der Situation rein wirtschaftlich lohnt, wenn die bisherigen monatlichen Raten bzw die Gesamtschuld höher liegen als der Teil, der über den Zeitraum der Insolvenz durch Pfändung und Gerichtskosten verloren geht (vorausgesetzt es gibt kein anderweitiges Vermögen wie Immobilie oder teures Auto, etc.)?
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Witwe Bolte
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Witwe Bolte »

Bernd111 hat geschrieben: 5. Jun 2020, 16:41 ...
Sobald das Konto aktiviert ist, werde ich es ein paar Tage später zum P-Konto umwandeln lassen.
...
Es würde auch reichen, wenn Du die Umwandlung zum P-Konto erst dann beantragst, wenn tatsächlich eine Kontopfändung vorliegt. Ich glaube, Du hättest dann vier Wochen Zeit und die Bank muss das dann recht schnell umsetzen.

In den meisten Kreditverträgen unterschreibt man eine Erklärung zur Abtretung von Lohn/Gehalt.
WENN Du das auch unterschrieben hast (und WENN Gehaltsabtretungen in Deinem Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen sind), dann wird einer Deiner Gläubiger-Banken über kurz oder lang an Deinen Arbeitgeber deswegen angehen.

Vielleicht sollte man den Arbeitgeber besser selbst informieren, was kommen könnte?

Spätestens der Insolvenzverwalter wird das ja dann irgendwann tun.
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Witwe Bolte
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Witwe Bolte »

Wenn Du die Abtretungserklärung unterschrieben hast, dann braucht die Bank keinen Titel.
Ja, dann dürfen die.
Und werden das auch tun, eben genau UM sich diesen Vorteil vor anderen Gläubigern zu sichern, denn es gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
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caffery
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von caffery »

Bernd111 hat geschrieben: 5. Jun 2020, 19:46 ...Kann mir schwer vorstellen, dass es da noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen könnte. Der Kredit meines Hauptgläubigers ist viel zu frisch als das man da noch die Raten drücken könnte durch längere Laufzeiten. Ich war bereits am Limit der möglichen Laufzeiten. Dies wurde mir heute von eben jenem Gläubiger mitgeteilt.

Was die Dir in der Kreditabteilung erzählen hat überhaupt nichts mit den Erwägungen zu tun. welche die Abteilung anstellt die über den außergerichtlichen EInigungsversuch entscheidet.

Bernd111 hat geschrieben: 5. Jun 2020, 19:46 ...einer der vielen Gläubiger ist die Sigmabank mit deren schufafreien Kredit. Die haben mir nach dem zweiten Ratenverzug bereits geschrieben, dass sie Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen werden bei weiterem Verzug. Ich glaube deshalb, die warten nicht mehr lange. Aber: dürfen die sich, sofern sie einen Titel haben, an meinem Gehalt vergreifen, da sie ja von den anderen Gläubigern und einer wohl anstehenden Insolvenz wissen und sie sich dadurch einen (unerlaubten?) Vorteil gegen den anderen Gläubigern verschaffen würden?
Das ist ein denkbar unangenehmer Gläubiger. Die Kunschaft bei diesem Institut war in vielerlei Hinsicht eine ausgesprochen schlechte Entscheidung.
In jedem Fall werden sie ablehnen und so schnell vorgehen wie es geht. Vermutlich werden sie versuchen, Dir bedingten Vorsatz zu unterstellen. Du solltest demnach auf Forderungsanmeldungen gem. § 302 InsO achten.

Zu dem "unerlaubten" Vorteil und was Du wahrscheinlich damit meinst:
Es gibt eine Rückschlagsperre von 3 Monaten vor Stellung des Insolvenzantrags. Neue Vollstreckungen die während dieser Zeit ergehen werden normalerweise "geschluckt". Das bringt dem Schuldner aber das Geld nicht zurück - sondern verpflichtet nur den Gläubiger das während der betreffenden Zeit vollstreckte Geld in die Masse (also ins Insolvenzverfahren) zu zahlen.
Bernd111 hat geschrieben: 5. Jun 2020, 19:46 Noch eine Frage zum allgemeinen Verständnis: Kann man zur wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einer Insolvenz ganz sachlich und stumpf sagen, dass sich eine Insolvenz ab der Situation rein wirtschaftlich lohnt, wenn die bisherigen monatlichen Raten bzw die Gesamtschuld höher liegen als der Teil, der über den Zeitraum der Insolvenz durch Pfändung und Gerichtskosten verloren geht (vorausgesetzt es gibt kein anderweitiges Vermögen wie Immobilie oder teures Auto, etc.)?
Eine Insonvenz ist ab dem Moment wirtschaftlich, an dem die Höhe der Gesamtüberschuldung die Summe von pfändbaren Vermögen und voraussichtlich pfändbarem Einkommen während des Insolvenzverfahrens übersteigt.
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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

Danke für die Tipps

"Vermutlich werden sie versuchen, Dir bedingten Vorsatz zu unterstellen"

...was könnte dies zur Folge haben und wie kann ich mich dagegen wehren? Habe bei denen "nur" noch ca. 2800 Euro offen. Bisherige monatliche Rate betrug bisher 114 Euro. Holen die sich dann monatlich exakt diese Ratenhöhe durch Lohnabtretung? Wahrscheinlich eher den ganzen bisherigen Verzug und zwar bis zur möglichen Pfändungsgrenze, richtig?


"Eine Insonvenz ist ab dem Moment wirtschaftlich, an dem die Höhe der Gesamtüberschuldung die Summe von pfändbaren Vermögen und voraussichtlich pfändbarem Einkommen während des Insolvenzverfahrens übersteigt."

...na dann hab ichs ja richtig verstanden. Dann wäre ja die Wirtschaftlichkeit in meinem Fall gegeben. Und zwar schon allein wegen meines Hauptgläubigers. Bei dem zahle ich laut Ratenplan noch bis ins Jahr 2026 hinein monatlich 790 Euro und 790 Euro sind in etwa das Doppelte meines pfändbaren monatlichen Einkommens. (und 2026 wäre ich ja dann womöglich schon durch mit der Insolvenz). Dazu kommen ja noch die ganzen anderen Gläubiger auf denen sich aktuell in etwa 20tausend verteilen.
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caffery
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von caffery »

Bernd111 hat geschrieben: 5. Jun 2020, 20:22
...was könnte dies zur Folge haben und wie kann ich mich dagegen wehren?
Oft werfen sie Leuten vor, im Kreditantrag falsche bzw. unvollständige Angaben gemacht zu haben. Damit liegen sie manchmal sogar noch nichtmal falsch, da der Antrag deutlich suggeriert, dass man den gewünschten Kreditbetrag vermutlich nicht bekommen wird wenn man auf die Nachfrage etliche bereits bestehende Verpflichtungen einträgt.

Wenn Du alles von denen vollständig und wahrheitgemäß ausgfüllt hast, solltest Du Dich durch deren Rhetorik nicht beunruhigen oder unter Druck setzen lassen. Sollten sie innerhalb des Verfahrens ihre Forderung gem. § 302 InsO anmelden, solltest Du dem Attribut der Foderungsanmeldung widersprechen.
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Bernd111
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Bernd111 »

"Oft werfen sie Leuten vor, im Kreditantrag falsche bzw. unvollständige Angaben gemacht zu haben"

...und was haben die davon? Ein auf dem Boden liegenden nochmal nachtreten? Wahrscheinlich wollen sie damit bezwecken, dass deren Forderung nicht durch die Restschuldbefreiung verpufft, oder? Oder könnten sie damit die erreichen, dass die komplette Insolvenz versagt wird? Aber mal nebenbei... ich habe da alles vollständig angegeben.
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Witwe Bolte
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Re: Neu und verunsichert

Beitrag von Witwe Bolte »

Sie wollen einfach ihr Geld zurück. Jetzt oder später.
Wenn der Zusatz "vbuH" ( Forderung aus "vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung") bei einer Inso-Forderung bleibt, unterliegt diese nicht der RSB (Restschuldbefreiung) und nach dem Inso-Verfahren werden sie dann wieder versuchen, sich ihr Geld von Dir zurück zu holen.
Die komplette Inso können sie Dir weder versagen noch versauen.
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