Hallo liebe Gemeinde,
ich wurde 2022 wegen einer Schuld von ca. 1500€ in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Seit Anfang dieses Jahres habe ich allerdings eine Arbeit gefunden, mit der ich etwa 2500€ netto im Monat verdiene.
Aufgrund des Eintrags im Register ist meine Schufa natürlich extrem negativ. Ich würde gerne den Schuld begleichen, um aus dem Register gestrichen zu werden. Da ich null erfahren im Bereich habe, würde ich mich über Ihre Hilfe freuen, um zu erfahren, wie ich am besten vorgehen soll.
Ist es zum Beispiel möglich, die Rückzahlungssumme irgendwie zu verhandeln ?
Muss der Gläubiger die Rückzahlung bestätigen, damit ich aus dem Register gelöscht werden kann, und wenn ja, muss ich ihn vor der Zahlung dies mit Ihm klären?
Gibt es Online-Formulare für diese Art von Antrag?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Christian
Name aus dem Schuldnerverzeichnis löschen lassen.
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- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Name aus dem Schuldnerverzeichnis löschen lassen.
Hi kriss,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Name aus dem Schuldnerverzeichnis löschen lassen." geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Name aus dem Schuldnerverzeichnis löschen lassen." geschaut?
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- Wissender
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- Registriert: 14. Mär 2020, 08:20
Re: Name aus dem Schuldnerverzeichnis löschen lassen.
Hallo,
es ist ein guter Entschluss die offene Forderung zu bezahlen. Ob man die offene Forderung verhandeln kann, das kann dir natürlich keiner beantworten. Wahrscheinlich eher nicht. Aber ob du es versuchen möchtest, dies liegt natürlich an dir.
Wenn du die offene Forderung beim Gläubiger bezahlt hast, dann obliegt es natürlich beim Gläubiger diese offene Forderung aus dem Schuldnerverzeichnis wieder zu entfernen. Und somit wird deine Schufa auch nicht mehr negativ belastet.
es ist ein guter Entschluss die offene Forderung zu bezahlen. Ob man die offene Forderung verhandeln kann, das kann dir natürlich keiner beantworten. Wahrscheinlich eher nicht. Aber ob du es versuchen möchtest, dies liegt natürlich an dir.
Wenn du die offene Forderung beim Gläubiger bezahlt hast, dann obliegt es natürlich beim Gläubiger diese offene Forderung aus dem Schuldnerverzeichnis wieder zu entfernen. Und somit wird deine Schufa auch nicht mehr negativ belastet.
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