Weil Caffery 3 Euro für die Auskünfte noch gerechnet hat. Ansonsten lass die raus und schreib 91,70 im Teilwiderspruch.caffery hat geschrieben: ↑29. Apr 2019, 08:52 Ich hätte es jetzt so gerechnet:
Warenlieferung = 21,40 Euro
II. Verfahrenskosten
1= Gerichtskosten = 32,00 Euro
2= Rechtsanwaltsgebühren = 15,75 Euro
und Auslagen = 9,00 Euro
III. Nebenforderung
Auskünfte = 3 Euro
Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit = 0 Euro (hat mepeisen ja schon erläutert)
Man kann auch die 3 Euro "Auskünfte" weglassen, die ich "gnädiger Weise" mal als Mahnkosten des Gläubigers umgedichtet habe (reine Gewohnheit).
Mahnbescheid nach Forderungskauf durch Inkassofirma durch einen Rechtsanwalt
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Re: Mahnbescheid nach Forderungskauf durch Inkassofirma durch einen Rechtsanwalt
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