Mahnbescheid nach Forderungskauf durch Inkassofirma durch einen Rechtsanwalt
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Mahnbescheid nach Forderungskauf durch Inkassofirma durch einen Rechtsanwalt
Hallo ,
ein Gläubiger hat seine Forderungen gegen mich an ein Inkassounternehmen verkauft , die Inkassofirma hat nun einen Rechtsanwalt beauftragt und der wiederum hat bei Gericht einen Mahnbescheid eingereicht.
Der damalige Gläubiger hat eine Summe von 21,40,- Euro plus Bankrücklastgebühren von 2,30 Euro also 23,70 Euro an eine Inkassofirma verkauft .
----------------------------------------------------
Nun hat der Rechtsanwalt in dem gerichtlichen Mahnbescheid folgende Kosten beantragt .
Mahnbescheid:
I. Hautforderung
Warenlieferung = 21,40 Euro
II. Verfahrenskosten
1= Gerichtskosten = 32,00 Euro
2= Rechtsanwaltsgebühren = 15,75 Euro
und Auslagen = 9,00 Euro
III. Nebenforderung
Auskünfte = 21,50 Euro
Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit = 70,20 Euro
---------------------------------------------
Meine Frage :
Das Inkassounternehmen hat ja die Forderung vom Gläubiger gekauft , da die Inkassofirma nun Inkasso auf eigene Rechnung betreibt, dürfen die doch gar keine zusätzlichen Kosten und Gebühren berechnen oder ?
Die Inkassofirma hat einen Rechtsanwalt mit dem Mahnbescheid beauftragt , muss ich nun die Kosten für den Rechtsanwalt tragen , ja oder nein ?
Grüße an alle
ein Gläubiger hat seine Forderungen gegen mich an ein Inkassounternehmen verkauft , die Inkassofirma hat nun einen Rechtsanwalt beauftragt und der wiederum hat bei Gericht einen Mahnbescheid eingereicht.
Der damalige Gläubiger hat eine Summe von 21,40,- Euro plus Bankrücklastgebühren von 2,30 Euro also 23,70 Euro an eine Inkassofirma verkauft .
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Nun hat der Rechtsanwalt in dem gerichtlichen Mahnbescheid folgende Kosten beantragt .
Mahnbescheid:
I. Hautforderung
Warenlieferung = 21,40 Euro
II. Verfahrenskosten
1= Gerichtskosten = 32,00 Euro
2= Rechtsanwaltsgebühren = 15,75 Euro
und Auslagen = 9,00 Euro
III. Nebenforderung
Auskünfte = 21,50 Euro
Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit = 70,20 Euro
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Meine Frage :
Das Inkassounternehmen hat ja die Forderung vom Gläubiger gekauft , da die Inkassofirma nun Inkasso auf eigene Rechnung betreibt, dürfen die doch gar keine zusätzlichen Kosten und Gebühren berechnen oder ?
Die Inkassofirma hat einen Rechtsanwalt mit dem Mahnbescheid beauftragt , muss ich nun die Kosten für den Rechtsanwalt tragen , ja oder nein ?
Grüße an alle
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Re: Mahnbescheid nach Forderungskauf durch Inkassofirma durch einen Rechtsanwalt
Hi AirStrike,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mahnbescheid nach Forderungskauf durch Inkassofirma durch einen Rechtsanwalt" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mahnbescheid nach Forderungskauf durch Inkassofirma durch einen Rechtsanwalt" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Mahnbescheid nach Forderungskauf durch Inkassofirma durch einen Rechtsanwalt
Meine Meinung dazu ist zwar die Gleiche wie im dauerkaputten Mutterforum aber dennoch gerne auch hier:
Nein. Es ist aber (leider) weiterhin nicht verboten, dies als Gläubiger einfach mal so zu behaupten/verlangen.
Was ich persönlich raten würde:
Option 1 (die eindeutig bessere):
Überweisen von (m.E.) 81,15 Euro (+ggf. Zinsen) mit dem Betreff: "AZ XXX, Verrechnung HF>Zinsen>Kosten und zur Klaglosstellung" an den gegenwärtigen Vertreter und Widerspruch gegen den Mahnbescheid insgesamt.
Option 2 (wenn nicht gezahlt werden kann):
Nimm den Schweinchenrosa-Zettel und bekreuzige den teilweisen Widerspruch und schreibe bei anderen Nebenforderungen den Betrag (m.E.) 88,70 Euro rein. Datum oben links, Unterschrift unten und ab zum Gericht.
Bei Option 2 hast Du aber natürlich in Kürze einen (wenn auch reduzierten) vollstreckbaren Titel gegen Dich. Das muss ja bei der Summe nicht sein...
PS: Bei den Summen kann man dank weiterhin schwammigster Schwurbelrechtsprechung wie immer verschiedene Standpunkte vertreten. Die von mir genannten Summen entsprechen dem was ich persönlich aktuell für die vorherrschende Rechtsmeinung halte. Klagen des Gläubiger(vertreters) halte ich bei den genannten Vorgehensweisen aber persönlich mit ehrlichster Überzeugung für höchstgradig unwahrscheinlich. Nachfolgende Flatterpost-Drohtiraden aber für selbstverständlich.
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Re: Mahnbescheid nach Forderungskauf durch Inkassofirma durch einen Rechtsanwalt
wie kommst Du auf die 81,15 Euro? Oder sind die 3 Euro Zinsen?
Aber auch die Auskunftskosten sehe ich als, nett formuliert, nachweispflichtig an. War das eine Adressauskunft, oder eine Bonitätsauskunft, oder haben sie die Telefonauskunft angerufen?
Aber auch die Auskunftskosten sehe ich als, nett formuliert, nachweispflichtig an. War das eine Adressauskunft, oder eine Bonitätsauskunft, oder haben sie die Telefonauskunft angerufen?
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Re: Mahnbescheid nach Forderungskauf durch Inkassofirma durch einen Rechtsanwalt
21,40€ HF + 2,30€ Bankrücklastschrift, ggf. 1,50€ Mahnkosten, 32€ Gerichtskosten, 25€ Inkassopauschale (fürs Mahnverfahren).
Mehr würde es von mir definitiv nicht geben.
Das überweisen und dem Mahnbescheid komplett widersprechen. Wenn es definitiv abgetreten wurde, also das Inkasso Gläubiger ist laut Mahnbescheid, handelt es sich eindeutig um echtes/unechtes Factoring. Da war der BGH Anfang 2018 überdeutlich in der Rechtsprechung. Heißt: 0,00€ außergerichtliche Inkassokosten.
Zu den Auskünften wurde ja schon einiges gesagt. Da der Gläubiger den Schuldner ja zwischendrin erreicht zu haben scheint, gab es keinen Grund für Auskünfte. wenn man zwischendrin umgezogen ist ohne die neue Adresse mitzuteilen und ohne Post-Nachsendeauftrag, sieht das ggf. anders aus, aber über 20€ halte ich eher für einen dummen Scherz.
Frage hierzu: Das Inkasso hatte sich zwischendrin jemals gemeldet? Falls nicht, könnte hier ggf. sogar seitens Inkasso eine Straftat vorliegen (Betrug). Wenn es gar nicht tätig war, aber im Mahnbescheid eine 1,3 Gebühr verlangt, hat das "ein Geschmäckle".
Mehr würde es von mir definitiv nicht geben.
Das überweisen und dem Mahnbescheid komplett widersprechen. Wenn es definitiv abgetreten wurde, also das Inkasso Gläubiger ist laut Mahnbescheid, handelt es sich eindeutig um echtes/unechtes Factoring. Da war der BGH Anfang 2018 überdeutlich in der Rechtsprechung. Heißt: 0,00€ außergerichtliche Inkassokosten.
Zu den Auskünften wurde ja schon einiges gesagt. Da der Gläubiger den Schuldner ja zwischendrin erreicht zu haben scheint, gab es keinen Grund für Auskünfte. wenn man zwischendrin umgezogen ist ohne die neue Adresse mitzuteilen und ohne Post-Nachsendeauftrag, sieht das ggf. anders aus, aber über 20€ halte ich eher für einen dummen Scherz.
Frage hierzu: Das Inkasso hatte sich zwischendrin jemals gemeldet? Falls nicht, könnte hier ggf. sogar seitens Inkasso eine Straftat vorliegen (Betrug). Wenn es gar nicht tätig war, aber im Mahnbescheid eine 1,3 Gebühr verlangt, hat das "ein Geschmäckle".
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Re: Mahnbescheid nach Forderungskauf durch Inkassofirma durch einen Rechtsanwalt
Ne, von Zinsen steht da ja nichts. Die hat der TE wahrscheinlich nur nicht mit aufgeschrieben, sie sollten aber zusätzlich gezahlt werden so sie Basiszins+5% (aktuell 4,12%) nicht übersteigen.
Ich hätte es jetzt so gerechnet:
Warenlieferung = 21,40 Euro
II. Verfahrenskosten
1= Gerichtskosten = 32,00 Euro
2= Rechtsanwaltsgebühren = 15,75 Euro
und Auslagen = 9,00 Euro
III. Nebenforderung
Auskünfte = 3 Euro
Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit = 0 Euro (hat mepeisen ja schon erläutert)
Man kann auch die 3 Euro "Auskünfte" weglassen, die ich "gnädiger Weise" mal als Mahnkosten des Gläubigers umgedichtet habe (reine Gewohnheit). Wenn man möchte und ein warmes Gefühl dabei kriegt, kann man auch die 2,30 Euro Rücklastschriftkosten irgendwo einrechnen - die scheinbar von ihrem Automatismus verschlungen wurden.
Oder aus den 24,75 Euro RA-Gebühren eine 25 Euro § 4 RDGEG-Pauschale machen. Aber ich sehe mich ja eigentlich nicht wirklich dazu beauftragt, die unsaubere Gebührenberechnung der Branche auch noch in deren Richtung zu berichtigen (zumal im RDGEG auch "bis zu" 25 Euro steht).
Aber egal wie man die paar Pfennige weiter oben jetzt behandelt und mitzahlt oder eben nicht: Es wird mit an Sicherheit grenzener Wahrscheinlichkeit bei der aktuellen Rechtslage m.E. zu keinen weiteren Klagebemühungen der Inkassobude kommen wenn man das auf die genannte Weise zahlt und handhabt.
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Re: Mahnbescheid nach Forderungskauf durch Inkassofirma durch einen Rechtsanwalt
Weils so ein hübsches Urteil ist und nach meinem Empfinden dafür deutlich zu unbekannt, sei es auch hier nochmal verewigt:
BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17
https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... %2017%2F17
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Re: Mahnbescheid nach Forderungskauf durch Inkassofirma durch einen Rechtsanwalt
Allerdings, das ist wirklich schick
Da kommt mir gerade so der Gedanke, inwiefern im Falle eines Insolvenzverfahrens die ganzen Anmeldungen geprüft werden, und ob dann solche unrechtmässigen Punkte aus Forderungsaufstellungen herausgestrichen werden - oder kann unter Umständen auch eine komplette Forderung nicht anerkannt werden, weil die Inkassobude im schlimmsten Falle um mehr als 100% überzogen hat?
Derzeit könnte man ja denken, dass einfach alles irgendwie erdenkliche angemeldet wird, mit nochso hahnebüchenen Auflistungen mit mehrheitlich unzulässigen Positionen (Kontoführungsgebühr, Ermittlungen, Schreibgebühr etc) - Hauptsache hoch, damit bei einer gewissen Quote wenigstens etwas dabei herumkommt.
Ich glaube, auch wenn es sich finanziell nicht lohnen wird, würde ich das rein aus Prinzip schon beim Insoverfahren alles prüfen, ggf mit Hilfe, um diesen ^$££¢}° ihren "Schnitt" zu versauen. Leider ist es ja wohl nicht strafrechtlich relevant, unzulässige Positionen einzufordern.
Da kommt mir gerade so der Gedanke, inwiefern im Falle eines Insolvenzverfahrens die ganzen Anmeldungen geprüft werden, und ob dann solche unrechtmässigen Punkte aus Forderungsaufstellungen herausgestrichen werden - oder kann unter Umständen auch eine komplette Forderung nicht anerkannt werden, weil die Inkassobude im schlimmsten Falle um mehr als 100% überzogen hat?
Derzeit könnte man ja denken, dass einfach alles irgendwie erdenkliche angemeldet wird, mit nochso hahnebüchenen Auflistungen mit mehrheitlich unzulässigen Positionen (Kontoführungsgebühr, Ermittlungen, Schreibgebühr etc) - Hauptsache hoch, damit bei einer gewissen Quote wenigstens etwas dabei herumkommt.
Ich glaube, auch wenn es sich finanziell nicht lohnen wird, würde ich das rein aus Prinzip schon beim Insoverfahren alles prüfen, ggf mit Hilfe, um diesen ^$££¢}° ihren "Schnitt" zu versauen. Leider ist es ja wohl nicht strafrechtlich relevant, unzulässige Positionen einzufordern.
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Re: Mahnbescheid nach Forderungskauf durch Inkassofirma durch einen Rechtsanwalt
Danke für die Antworten .
Bei der " Warenlieferung = 21,40 Euro " handelt es sich um eine geplatzte Lastschrift .
Die " Auskünfte = 21,50 Euro " sind angeblich zustande gekommen durch die Adressanfrage bei der Bank zum Kartenbesitzer .
Ob da die Kosten rechtens sind ?
Aber bei den Kosten zu
II. Verfahrenskosten
1= Gerichtskosten = 32,00 Euro
2= Rechtsanwaltsgebühren = 15,75 Euro
und Auslagen = 9,00 Euro
Ist es da nicht so , das da die Inkassofirma selber den Mahnbescheid beantragen soll und nicht noch einen Rechtsanwalt einschalten darf wegen der Schadensminderungsplicht ?
Da so nur die Gerichtskosten 32,- Euro fällig wären .
Bei der " Warenlieferung = 21,40 Euro " handelt es sich um eine geplatzte Lastschrift .
Die " Auskünfte = 21,50 Euro " sind angeblich zustande gekommen durch die Adressanfrage bei der Bank zum Kartenbesitzer .
Ob da die Kosten rechtens sind ?
Aber bei den Kosten zu
II. Verfahrenskosten
1= Gerichtskosten = 32,00 Euro
2= Rechtsanwaltsgebühren = 15,75 Euro
und Auslagen = 9,00 Euro
Ist es da nicht so , das da die Inkassofirma selber den Mahnbescheid beantragen soll und nicht noch einen Rechtsanwalt einschalten darf wegen der Schadensminderungsplicht ?
Da so nur die Gerichtskosten 32,- Euro fällig wären .
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Re: Mahnbescheid nach Forderungskauf durch Inkassofirma durch einen Rechtsanwalt
Kann schon sein. Ich meine, sowas kostet schon einige Euro. Aber das gehört aus meiner Sicht zu den Kosten, die sie nachweisen müssten. Sollte die Inkassobude noch Nachweise über die entstandenen Kosten nachreichen, kannst Du diese in der dargelegten Höhe ja noch zusätzlich und zweckgebunden überweisen.
Nein, sie KANN den Mahnbescheid auch selber beantragen - sie darf aber ruhig an einen Anwalt übergeben. Es geht nur darum, dass nicht zwei mal Kosten in die Welt gesetzt werden dürfen (wie es bis vor einiger Zeit ständig passierte und weiterhin nicht selten passiert).
Zusätzlich dürfen Inkassobuden für die Beantragung des Mahnbescheid gem. § 4 Abs. 4 RDGEG höchstens 25 Euro verlangen. Es verstöße also auch gegen die Schadensminderungspflicht, von Inkasso an einen Anwalt abzugeben (für den es die 25 Euro-Decklelung nicht gibt) nur um eine höhere Gebühr verlangen zu dürfen.
Das ist hier aber nicht geschehen. Die Gebühr für die Titulierung ist mit 24,75 Euro inkl. Auslagen im Rahmen dessen, was auch das Inkasso hätte verlangen dürfen. Die 32 Euro Gerichtsgebühr ist ohnehin unstrittig.
Von daher ist die Berechnung unter II. in Deinem Fall aus meiner Sicht nicht zu beanstanden. Zumdindest dann, wenn vorher ordnungsgemäß gemahnt wurde etc.
Der Hase liegt - wie bereits erläutert - bei III. im Pfeffer.
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Re: Mahnbescheid nach Forderungskauf durch Inkassofirma durch einen Rechtsanwalt
"Nimm den Schweinchenrosa-Zettel und bekreuzige den teilweisen Widerspruch und schreibe bei anderen Nebenforderungen den Betrag (m.E.) 88,70 Euro rein."
Wie kommst du auf die 88,70 Euro ?
Denn unter III. Nebenforderung steht ja von der Summe mehr =
Auskünfte = 21,50 Euro
Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit = 70,20 Euro
= 91,70 Euro
Wie kommst du auf die 88,70 Euro ?
Denn unter III. Nebenforderung steht ja von der Summe mehr =
Auskünfte = 21,50 Euro
Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit = 70,20 Euro
= 91,70 Euro
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