Lohnpfändung Sonn und Feiertagäge

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Andante69
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Lohnpfändung Sonn und Feiertagäge

Beitrag von Andante69 »

Guten Tag,

Ein Gläubiger hat bei mir eine Lohn bzw. Gehaltspfändung erwirkt. Ich bin in der Pflege beschäftigt und beziehe zu meinem Grundgehalt auch steuerfreie Zuschläge für Sonn und Feiertage. Sonntagsarbeit 25% sowie Feiertage 100% .
Dürfen diese Zuschläge gepfändet werden?

Freundliche Grüße
Andante
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Re: Lohnpfändung Sonn und Feiertagäge

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Hi Andante69,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Lohnpfändung Sonn und Feiertagäge" geschaut?
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caffery
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Re: Lohnpfändung Sonn und Feiertagäge

Beitrag von caffery »

Hallo

Das Wort "dürfen" stört hier zwar etwas, aber nein. Die genannten Zuschläge sind als Erschwerniszulagen unpfändbar und sollten bei einer Lohnpfändung auch entsprechend behandelt werden.
Sollte es anders laufen, wäre Dein Arbeitgeber Dein Ansprechpartner - nicht der pfändende Gläubiger.

Bei einer (zusätzlichen) Kontopfändung wird das Thema komplizierter...
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Elli
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Re: Lohnpfändung Sonn und Feiertagäge

Beitrag von Elli »

Interessant. Das steht mir wohl demnächst auch bevor. Wenn beim Arbeitgeber aufgrund einer Abtretungserklärung der pfändbare Teil des Gehalts an einen Gläubiger geht, ein anderer eine Pfändung auf Konto legen lässt, und der nicht pfändbare Teil aufgrund der Zulagen höher ausfällt und eingezogen wird. Das ließe sich ja im Nachhinein nicht mehr zurückholen. Wie erkläre ich nun also der Bank, dass der erhöhte Betrag sich aus unpfändbaren Zulagen zusammensetzt bevor sie es an den Gläubiger der Kontopfändung weiterleiten 🤔.
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robo
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Re: Lohnpfändung Sonn und Feiertagäge

Beitrag von robo »

Indem Du beim Gericht einen Antrag auf "Quellenfreigabe" stellst, zB mit diesem Formular:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... betrag.pdf

Und den vom Gericht bewilligten Antrag dann Deiner Bank vorlegst.
Dann weiß Deine Bank: ALLES, was von diesem Arbeitgeber auf Dein Konto kommt,
darf/muss sie Dir lassen, ist nicht pfändbar.
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robo
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Re: Lohnpfändung Sonn und Feiertagäge

Beitrag von robo »

sollte nicht doppelt, sorry.
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Zuletzt geändert von robo am 18. Feb 2024, 07:12, insgesamt 2-mal geändert.
Elli
Mitglied
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Re: Lohnpfändung Sonn und Feiertagäge

Beitrag von Elli »

Erstmal gut zu wissen. Danke! 👍
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Elli
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Re: Lohnpfändung Sonn und Feiertagäge

Beitrag von Elli »

So, langsam scheint es auch bei mir in die heiße Phase zu gehen um die erste Pfändung wird nicht mehr lange auf sich warten lassen. (Mich wundert, dass das sowieso so lange dauert).
Aber nun stehe ich wohl vor einem Problem bzw. auch vor einer Frage. Zum Problem: ich denke, dass es zur Kontopfändung über das Gericht durch ein Inkasso kommt. Wäre wohl erstmal das Einfachste. Da wäre dann mein Aprilgehalt fällig. Nun bekomme ich aber mit dem Aprilgehalt auch Unpfändbares Einkommen wie nen Feiertag. Wie erkläre ich der Bank, dass sie bestimmte Teile freigeben müssen, weil nicht Pfändbar? Ich vermute, dass die Bank erstmal alles bis zum Grundbetrag abzieht. Das wäre ja auch schon ein Problem, weil ja auch schon nach Pfändungstabelle mehr überbleibt. Und bevor ich was von Gericht hätte, wäre das dann wohl weg. Also meine Zuschläge..
Anfangs wird man auf die Schnelle wohl wenige erreichen und ich werde mich wohl damit abfinden müssen dass meine Zulagen erstmal weg sind.
Für die Zukunft frage ich mich: mein Arbeitgeber bietet grundsätzlich die Möglichkeit alle Zulagen in Zeit gutschreiben zu lassen. Ich überlege nun das zutun um nach hinten in Zukunft diesen Ärger zu vermeiden. So wäre es dann einfach der Betrag nach Pfändungstabelle. Würde es Problemle gebe, wenn ich mir nun Sonntage, Feiertage, Nacht und Weihnachtsgeld in Zeit schreiben lasse? Hat da wer eventuell Erfahrungen mit damit?
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robo
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Re: Lohnpfändung Sonn und Feiertagäge

Beitrag von robo »

Elli hat geschrieben: 23. Mär 2024, 01:08 ...
Wie erkläre ich der Bank, dass sie bestimmte Teile freigeben müssen, weil nicht Pfändbar?
...
s.o.: "Antrag auf Quellenfreigabe".
Elli hat geschrieben: 23. Mär 2024, 01:08 ...
Und bevor ich was von Gericht hätte, wäre das dann wohl weg.
...
Anfangs wird man auf die Schnelle wohl wenige erreichen und ich werde mich wohl damit abfinden müssen dass meine Zulagen erstmal weg sind.
...
Bei den Gerichten gibt es eine "Rechtsantragstelle", dort anrufen und fragen, wann der Rechtspfleger da Sprechstunde hat und ob Du einen Termin brauchst - aber erst dann, wenn die Pfändung tatsächlich vorliegt, "vorsorglich" machen die es m.W. nicht.

Dann hingehen - und Du gehst dem Beschluss wieder weg.
Den Beschluss dann zur Bank.
Sooo schnell sind die nicht mit dem Überweisen an den Gläubiger.

Zur anderen Frage weiß ich leider nichts, sorry.
Vermutlich ist es Deine Entscheidung (und die Deines Arbeitgebers), wenn Du Dich für den Freizeitausgleich statt Geld entscheidest (es ist ja auch die freie Entscheidung des Schuldners, ob er ein Erbe annimmt oder ausschlägt) - aber vielleicht hat hier jemand anderes Erfahrungen damit.
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El Torro
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Re: Lohnpfändung Sonn und Feiertagäge

Beitrag von El Torro »

Moin...
Das mit der Gehaltsumwandlung in Zeitgutschrift wird dann interessant, wenn der Gerichtsvollzieher bei dir auftaucht wegen Pfüb oder EV..dann fliegt dir das um die Ohren..und kann als alles mögliche ausgelegt werden...
Anders ist es, wenn man im Insolvenzverfahren ist..Ich war im Verfahren und hatte auch dadurch Problem mit den Zuschläge n....Ich hatte mir dann beim Insolvenzgerich einen sogenannten Bankettbeschluss (der hieß wirklich so) besorgt, der besagt, das meine Zuschläge nicht der Pfaendung unterliegen..beim Arbeitgeber abgegeben und gut...mit der Bank das Problem hatte Ich nicht, weil Pkonto und In der Insolvenz Pfaendungsschutz..Wie gesagt gilt das nur im IV
Verfahren...
MfG
El Torro
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robo
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Re: Lohnpfändung Sonn und Feiertagäge

Beitrag von robo »

El Torro hat geschrieben: 23. Mär 2024, 08:58 ...
Das mit der Gehaltsumwandlung in Zeitgutschrift wird dann interessant,
...
Wie kommst Du denn auf "Gehaltsumwandlung in Zeitgutschrift" ?

Elli hat doch geschrieben, er/sie ist in der Pflege tätig.
Im ÖD gibt es den KR-Tarifvertrag, danach können Pflegekräfte wählen, ob zuschlagspflichtige Dienstzeiten finanziell oder durch FZA (Freizeitausgleich) ausgeglichen werden. Das ist keine "Gehaltsumwandlung und auch keine Zeitgutschrift.
El Torro hat geschrieben: 23. Mär 2024, 08:58 ..
wenn der Gerichtsvollzieher bei dir auftaucht wegen Pfüb oder EV..dann fliegt dir das um die Ohren..und kann als alles mögliche ausgelegt werden
...
Wie soll das gehen ?
Ein GV fragt doch nicht nach der Lohnabrechnung.
Der fragt: "Ich bin beauftragt, bei Ihnen xxx Euro abzuholen, können Sie das bezahlen ?"
Wenn der Schuldner dann "nein" sagt, dann fragt er vielleicht, ganz vielleicht:
"Wie viel Bargeld haben Sie bei sich?"

Dann schaut er sich noch grob in der Wohnung um, und wenn da nicht in jedem Zimmer drei iMacs und drei iPhone15 sind, dann macht er ein Protokoll: "Fruchtlose Pfändung" - und fertig.
Da fliegt nix "um die Ohren" ... geht ja gar nicht.
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