Hallo...Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen, das Ich alle drei von mir besagten Situationen selber erlebt habe..
Mir wurde bei einem GV Besuch vor der Inso Vermögensverschleierung vorgeworfen..Ich hatte auch Stunden in Freizeitausgleich umgewandelt. .das war unwissend Monate vor dem GV Besuch...Ich habe es dann rückabgewickelt und gut wars.. und also der GV, der nachfragt ohne schriftlicher Vorlage von Belegen bei Behauptung von ..
Ich bin in lohn und Brot..Ich lebe Von bürgergeld..Oder Grundsicherung.und so weiter...Habe ich noch nie von gehört oder selbst erlebt..und bei Abgabe der Ev musst du alles vorlegen..das ist noch schlimmer als bei normaler Pfaendung...auch selbst erlebt..kein Gv in Deutschland glaubt dir ohne weiteres Angaben ohne Beweis ..wenn er dich irgendwann kennt dann vielleicht ja..
Es muss ja auch nicht eintreten , daß er das Ansprüche in Freizeit umwandeln überhaupt bemängelt..kann aber auch sein...
Lohnpfändung Sonn und Feiertagäge
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Re: Lohnpfändung Sonn und Feiertagäge
Das ist interessant. Ich hatte heute überlegt, wenn ich Sonntage, Feiertage und Nächte in Zeit schreiben lasse, dass sind doch eh unpfändbare Zulagen. Theoretisch sollte es da keine Probleme geben und es wäre wohl auch für alle unkomplizierter . Beim Weihnachtsgeld würde ich vielleicht Probleme sehen, weil ein Teil Pfändbar wäre .
Meine Vorfestagsminuten und Samstage gehen schon seit Jahren auf Zeit.
Mal schauen. Ich muss das mal beim nächsten Termin mit meiner Schuldnerberatung ansprechen.
Interessant werden zum Mai die Feiertage vom März. Zum Mai gibt es wohl -ich denke eine Kontopfändung- und da wird es generell interessant die Zulagen auszuklamüsern und aber auch den Betrag nach Pfändungstabelle zu sichern. . In meinem Kopf ist das iwie ne komplizierte Angelegenheit, die mich den ersten Monat abschreiben lässt, bis alles geklärt ist .
Meine Vorfestagsminuten und Samstage gehen schon seit Jahren auf Zeit.
Mal schauen. Ich muss das mal beim nächsten Termin mit meiner Schuldnerberatung ansprechen.
Interessant werden zum Mai die Feiertage vom März. Zum Mai gibt es wohl -ich denke eine Kontopfändung- und da wird es generell interessant die Zulagen auszuklamüsern und aber auch den Betrag nach Pfändungstabelle zu sichern. . In meinem Kopf ist das iwie ne komplizierte Angelegenheit, die mich den ersten Monat abschreiben lässt, bis alles geklärt ist .
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