Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
caffery hat geschrieben: ↑15. Nov 2020, 08:14
Wieso wechselst Du das Institut nicht komplett?
Würde ich ja gerne... ich kann für den Lohnzahlungszeitraum „November“ keine neue Bankverbindung mehr beim AG angeben.
Und im Dezember hab ich bis zum 04. Zeit...
(Ich weiß... Schlimmer als jede Behörde)
Habe ich denn auch sofort Anspruch, wenn ich meiner Bank jetzt eine Kündigung zum 31.12. ausspreche? Oder habe ich erst nach Bestätigung der Bank einen Anspruch?
caffery hat geschrieben: ↑15. Nov 2020, 08:54
Es reicht die eingreichte Kündigung mit Eingangsstempel bzw. Faxbestätigung o.ä.
Eine Kündigungsbestätigung ist nicht erforderlich.
Das lässt sich ja in einem Rutsch erledigen
Morgen zur jetzigen Bank und sich den Eingang der Kündigung zum 31.12. betätigen lassen, und direkt danach nebenan ein Basiskonto beantragen...
Hier war es so, dass der Mensch bei der neuen Wunsch-Bank vor Ort in seinen Rechner schaute
(Schufa ? oder wo ?) und sagte: "Sie haben ja bereits ein Konto bei der ... -Bank ...???"
Kunde: "Wie ? Das steht da immer noch? Das ist doch längst gekündigt!"
Bankmensch: "Dann ist das hier wohl einfach noch nicht aktualisiert ... okay, Moment ...
bitte, dann ist hier Ihre neue IBAN."
Hier war also gar kein (Kündigungs-) Schreiben nötig.
0
Zuletzt geändert von Witwe Bolte am 15. Nov 2020, 09:12, insgesamt 1-mal geändert.
Zur Briefmarkenbank kann ich aus meiner beruflichen Erfahrung nur sagen: Ich find die kacke.
Du könntest Dir ansonsten auch auf die "klassische Art" ein dickes Fell anziehen und Klinken putzen. Fang bei der CoBa an - die sind ansich nicht sonderlich zimperlich bei der Auswahl ihrer Neukunden.
Die Nummer mit "bei Kontowechsel das alte Konto mindestens noch 2-3 Monate weiterlaufen lassen" ist sowas wie eine absolute Standardempfehlung- man kann fast sagen eine allgemeine "Lebens- oder Volksweisheit", die man so ziemlich in jedem Micky Maus Heft so lesen kann. Es ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Stilblüte Deines Arbeitgebers, weil er sich selbst nicht traut o.ä.
Briefmarkenbank lässt einen auch sehr gut spüren, dass man Kunde zweiter Klasse ist, sobald das Konto als P-Konto geführt und gepfändet ist.
Gehören CoBa und Hypo irgendwie zusammen? Bei letzterer hatte ich einen Kredit, der in die PI floss und dennoch habe ich problemlos ein Konto bei der CoBa eröffnen können.
Ich würde es einfach versuchen. Oder finden sich abgelehnte Girokonto-Anfragen auch in der Schufa wieder?
also ich kann auch nur die CoBa empfelen.
War damals vor der Inso Kunde bei der Spaßkasse, Pkonto mit zig Pfändungen drauf. Bin dann kurz vor der Inso Eröffnung zur Commerzbank gegangen, habe da mit offenen Karten gespielt, und trrotzdem sofort ein P-Konto bekommen, sogar mit Neukundenprämie.
Bin da heute nach Abschluß der Inso immer noch zufriedener Kunde mit einen "normalen" Konto.