Hallo,
zu Beginn möchte ich erwähnen, dass ich über eine Verbraucherinsolvenz nachdenke, da mir dies die einzige realistische Chance scheint, meine Schulden (2 Gläubiger) zu bewältigen.
Der "kleinere" Gläubiger ist das geringere Probleme, er stundet. Der andere Gläubiger ist aber weniger
verständnisvoll und ging auch nicht auf Vergleichsvorschläge ein.
Wenn man wie durch den Gläubiger angekündigt einen Mahnbescheid von einem ortsfremden Amtsgericht erhalten hat und man überlegt in die Verbraucherinsolvenz zu gehen, sollte man dem Mahnbescheid widersprechen? Wahrscheinlich nicht oder? Der Anspruch des Gläubigers ist übrigens berechtigt.
Aber wie verhält es sich mit den im Bescheid aufgeführten Verfahrenskosten?
In dem Bescheid gibt es keine Aufforderung diese zu bezahlen oder bis wann diese bezahlt werden müssen.
Kann man diese Verfahrenskosten stunden? Wendet man sich dabei an das nächste Amtsgericht?
Würde mich sehr freuen, wenn jemand, der damit (leider) schon mal Erfahrungen gemacht hat,
mir sagen könnte, wie man hier vorgeht oder was man besser nicht macht.
Erstmal viele Grüße!
Patrick
Gerichtskosten im Mahnbescheid
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Re: Gerichtskosten im Mahnbescheid
Hallo und willkommen hier
Nein, wenn die Forderung berechtigt ist, dann solltest du nicht widersprechen - steht übrigens auch auf der Rückseite des Mahnbescheides bzw des Vollstreckungsbescheides
Die Verfahrenskosten für das Mahn-/Vollstreckungsverfahren werden von einer Insolvenz auch erfasst und sind mit der Restschuldbefreiung abgedeckt.
Hast du denn schonmal mit einer Schuldnerberatung gesprochen? Ich vermute, dass man vielleicht auch ohne eine Insolvenz aus der Geschichte rauskommen kann (natürlich abhängig vom Einkommen / Schulden etc.)
Nein, wenn die Forderung berechtigt ist, dann solltest du nicht widersprechen - steht übrigens auch auf der Rückseite des Mahnbescheides bzw des Vollstreckungsbescheides
Die Verfahrenskosten für das Mahn-/Vollstreckungsverfahren werden von einer Insolvenz auch erfasst und sind mit der Restschuldbefreiung abgedeckt.
Hast du denn schonmal mit einer Schuldnerberatung gesprochen? Ich vermute, dass man vielleicht auch ohne eine Insolvenz aus der Geschichte rauskommen kann (natürlich abhängig vom Einkommen / Schulden etc.)
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Re: Gerichtskosten im Mahnbescheid
Hi Tidus82,
dachte mir schon, dass ich nicht widersprechen sollte. Aber das beruhigt mich schon mal, wenn die Kosten in im Insolvenzverfahren abgewickelt werden.
Noch, war ich nicht bei Inser Inso-Beratung, dachte man könnte mit dem Gläubiger verhandeln. Leider ist die Summe zu groß, als dass ich Sie realistisch zurückzahlen könnte, ich kann nicht mal die Zinsen decken.
Derzeit bin ich also noch nicht im Inso-Verfahren, heißt das, dass sich das Gericht, dass den Mahnbescheid geschickt hat, mir dann irgendwann - wenn ich noch nicht in der Insolvenz bin - eine Rechnung über die Gerichtskosten schickt?
dachte mir schon, dass ich nicht widersprechen sollte. Aber das beruhigt mich schon mal, wenn die Kosten in im Insolvenzverfahren abgewickelt werden.
Noch, war ich nicht bei Inser Inso-Beratung, dachte man könnte mit dem Gläubiger verhandeln. Leider ist die Summe zu groß, als dass ich Sie realistisch zurückzahlen könnte, ich kann nicht mal die Zinsen decken.
Derzeit bin ich also noch nicht im Inso-Verfahren, heißt das, dass sich das Gericht, dass den Mahnbescheid geschickt hat, mir dann irgendwann - wenn ich noch nicht in der Insolvenz bin - eine Rechnung über die Gerichtskosten schickt?
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Re: Gerichtskosten im Mahnbescheid
Nein, im Mahnbescheid bzw. späteren Vollstreckungsbescheid werden die Gerichtskosten automatisch enthalten sein.
Später kommen dann noch zusätzlich die Kosten für die Vollstreckungsversuche / Zinsen etc. drauf, die sind allerdings (noch) nicht tituliert.
Später kommen dann noch zusätzlich die Kosten für die Vollstreckungsversuche / Zinsen etc. drauf, die sind allerdings (noch) nicht tituliert.
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