Ich hab mal wieder einen neuen PfÜB bekommen.
Muss ich in dem neuen Freigabeantrag den vorherigen Gläubiger nochmal angeben? Für den ist ja schon ein Beschluss erlassen worden.
Der vorhergehende Beschluss wird doch nicht ungültig...
Oder doch?
Freigabe von unpfändbaren Lohnanteilen
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Re: Freigabe von unpfändbaren Lohnanteilen
Hi Der_H,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Freigabe von unpfändbaren Lohnanteilen" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Freigabe von unpfändbaren Lohnanteilen" geschaut?
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Re: Freigabe von unpfändbaren Lohnanteilen
Ich hab jetzt den alten PfÜB zur Sicherheit mit angegeben.
Hoffentlich verzögert sich dadurch die Bearbeitung nicht so extrem.
Hoffentlich verzögert sich dadurch die Bearbeitung nicht so extrem.
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