Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

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Brokeboy
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Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von Brokeboy »

Guten Tag,

Ich denke seit einer weile über eine Privatinsolvenz nach. (Schulden 650 K ca.).

Von dem Zeitpunkt an wo ich die Zahlung an die Gläubiger stoppen bis zur Privatinsolvenz vergehen ja wahrscheinlich einige Monate. In den Monaten hab ich ja deutlich mehr Geld zur Verfügung. Wie gehe ich am besten damit um? Kann ich mir hier was auf die "Seite" legen, bzw. nochmal in kleinere Dinge Investieren (bräuchte noch 1-2 möbel nach meinem Umzug). Oder muss man da sehr aufpassen.

Grüsse
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

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Hi Brokeboy,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren" geschaut?
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mischa1981
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von mischa1981 »

Frage: Sind die 650 tausend Euro Schulden Privatschulden wie beispielsweise ein Hauskauf oder ist das durch Selbstständigkeit entstanden?

Im Grunde hat man zwei Möglichkeiten: Das Geld auf dem Konto belassen, das geht dann bei Insolvenzeröffnung direkt an den Insolvenzverwalter als Insolvenzmasse. Die andere wäre natürlich das Geld "unterm Kopfkissen" zu lagern / Brotdose, you know.

Du musst allerdings bedenken, dass Insovenzverwalter deine Kontoauszüge der letzten Monate haben wollen und wenn da auf einmal höhere Summen verschwunden sind (Bargeldabhebungen), dann werden da definitiv Fragen aufkommen und "Verschwendung von Geld" ist durchaus strafbar, gerade wenn man eine Insolvenz anstrebt.

Wenn du das Geld in kleinere Dinge wie nen 100 Euro Ikea Schrank steckst wird da wohl kaum einer was sagen als wenn du von dem Geld Goldbarren kaufst.
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Brokeboy
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von Brokeboy »

Okay danke,
Ja das meiste ist durch einen Hauskauf entstanden, 17K davon sind ein Privatkredit plus 3 500 € Kreditkarte. Dazu kommt jetzt noch die Scheidung die bestimmt auch 5-10k kosten wird nehme ich an, diese würde ich dann natürlich gerne "mitnehmen" in die Insolvenz. Da muss ich mich aber erst noch beraten lassen wann dann der beste Zeitpunkt für den Insolvenzantrag ist. Möchte ja nicht mit neuen Schulden dann "starten".
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Mamnheimer2024
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von Mamnheimer2024 »

ich habe die Zahlungen seit Mitte Februar eingestellt seit dem auch deutlich mehr zur Verfügung. ich hebe das restliche Geld ab. Die laufenden Kosten zahlt meine Frau, wir haben diverse Kosten gehabt da wir ein Kind Ende Mai erwarten. Sollte der Insolvenzverwalter fragen werde ich natürlich ehrlich antworten. Eine Erstaustattung fürs Baby ist auch nicht zu unterschätzen.
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mischa1981
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von mischa1981 »

Ähm moment. Deine Scheidungskosten kannst du nicht einfach in die Insolvenz "mitnehmen" und dir werden diese dann nach Restschuldbefreiung "erstattet". So funktioniert das nicht. Hast du Schulden beim Staat, beispielsweise infolge von Scheidung, so muss das natürlich gezahlt werden.
Du kannst auch nicht tausende Euro Steuerschulden haben, in Insolvenz gehen und dann werden diese "erstattet".
Es hat sich so zumindest gerade angehört.
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mischa1981
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von mischa1981 »

Mamnheimer2024 hat geschrieben: 30. Apr 2025, 11:57 ich habe die Zahlungen seit Mitte Februar eingestellt seit dem auch deutlich mehr zur Verfügung. ich hebe das restliche Geld ab. Die laufenden Kosten zahlt meine Frau, wir haben diverse Kosten gehabt da wir ein Kind Ende Mai erwarten. Sollte der Insolvenzverwalter fragen werde ich natürlich ehrlich antworten. Eine Erstaustattung fürs Baby ist auch nicht zu unterschätzen.
Wie gesagt, wenn du jetzt plötzlich deutlich mehr Geld zur Verfügung hast, wird der Insolvenzverwalter garantiert danach fragen bzw. du musst ja Kontoauszüge schicken. Der sieht dann ja, dass Geld abgehoben wurde. Wie er damit verfährt kann ich dir nicht sagen, wird auch auf die Höhe ankommen, aber wenn du dann bar tausende Euro abgehoben hast dann ist das natürlich im Sinne der Insolvenz zur Befriedigung der Gläubiger.

Und du bist auch zur Mitwirkung verpflichtet. Machst du falsche Angaben, kann dir die Restschuldbefreiung verwehrt werden und du stehst mit dem gleichen Schuldenhaufen wieder da.

Zwecks Nachwuchs: Wenn du Kindergeld beantragst dann wird das NICHT gepfändet, weil das ja staatliche Zahlungen im Zwecke für den Nachwuchs sind, darum mach dir keine Gedanken.
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mischa1981
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von mischa1981 »

Kurzer Nachtrag: Ich meinte natürlich nicht "Schulden erstattet" sondern "erlassen".
Heißt, einem werden die Schulden erlassen, man muss sie nach der Restschuldbefreiung nicht mehr bedienen. Können tut man das natürlich trotzdem.
Schulden beim Staat aufgrund von Steuern oder Scheidung werden einem (soweit ich weiß) im Regelfall aber NICHT erlassen. Man kann sich auf eine Ratenzahlung / Stundung einigen, ja. Aber solche Schulden müssen beglichen werden.
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Shopgirl
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von Shopgirl »

Die 5-10k für die Scheidung ... meinst du damit die Gerichtskosten oder die Kosten für Anwälte?

Den Anwalt solltest du tunlichst bezahlen, denn sonst ist da schnell auch ein Betrugsvorwurf gezimmert.
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Brokeboy
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von Brokeboy »

Komplett. Zumindest hoffe ich das es nicht mehr wird.
Achso dachte davon kann man auch "befreit" werden 🤓
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Shopgirl
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von Shopgirl »

Du kannst nicht jetzt einen Anwalt beauftragen in dem Wissen, den nicht bezahlen zu wollen /zu können ...
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