Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

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robo
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von robo »

mischa1981 hat geschrieben: 30. Apr 2025, 12:40 ...
Du kannst auch nicht tausende Euro Steuerschulden haben, in Insolvenz gehen und dann werden diese "erstattet".
...
Du hast es ja schon selbst korrigiert, es geht um "erlassen", nicht um "erstatten"
(die Autokorrektur lässt grüßen ?).

Aber das kann man so nicht stehen lassen.
Auch Steuerschulden beim Finanzamt sind grundsätzlich RSB-fähig.

Es sei denn ... (wie so oft im Leben ... ;) ) ... es sei denn, sie stammen aus einer Straftat wie z.B. vorsätzliche Steuerhinterziehung, dann muss das FA den Zusatz aus 'vbuH' (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung) geltend machen (dem kann der Schuldner allerdings ggf. widersprechen, das Gericht entscheidet dann).

Aber alle solche Schulden, zu denen die Gläubiger den Zusatz "aus vbuH" geltend machen (und vor Gericht ggf. damit durchkommen), bleiben dem Schuldner erhalten, sie sind nicht "RSB-fähig".

Das gilt ggf. genauso für die Rechnung des Anwalts:
Sollte man in der Situation überhaupt einen Anwalt finden, der ohne Vorkasse tätig wird, dann kann man vermutlich davon ausgehen, dass der Anwalt eben diesen Zusatz ("aus vbuH") ggf. geltend machen wird (und vor Gericht auch damit durchkommt).

Im übrigen empfiehlt es sich, alle nötigen Ausgaben kurz vor einem Insolvenzantrag in bar zu tätigen, denn sonst ist die Gefahr doch recht groß, dass ein IV "rückabwickelt", wenn er meint, in den Kontoauszügen etwas entdeckt zu haben, was er "zur Masse ziehen" kann.

Ist dann doof für den Gläubiger, der meint, seine Rechnung für z.B. gelieferte Waren wurde korrekt bezahlt, wenn er das Geld dann an den IV wieder rausrücken muss (und seine Ware im Regelfall vermutlich nicht zurückbekommt).
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mischa1981
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von mischa1981 »

robo hat geschrieben: 30. Apr 2025, 20:31
mischa1981 hat geschrieben: 30. Apr 2025, 12:40 ...
Du kannst auch nicht tausende Euro Steuerschulden haben, in Insolvenz gehen und dann werden diese "erstattet".
...
Du hast es ja schon selbst korrigiert, es geht um "erlassen", nicht um "erstatten"
(die Autokorrektur lässt grüßen ?).

Aber das kann man so nicht stehen lassen.
Auch Steuerschulden beim Finanzamt sind grundsätzlich RSB-fähig.
Aaaaalso: Erstmal ja, mir ist "erlassen" nicht mehr eingefallen :D
Und zum zweiten: Er schrieb er geht dann in Scheidung und nimmt die Kosten dafür "mit in die Insolvenz". Das hört sich für mich stark an nach "Ich mach nun die Scheidung und lasse mir die Kosten für die Scheidung per RSB erlassen". So dürfte das nicht funktionieren. Es hört sich für mich halt stark nach Vorsatz an. "Ich will ohne Schulden aus der RSB rausgehen und nehme auch die Scheidungskosten mit".
Oder meinst du, das ist "legal". Das ist doch dann auch eine vorsätzliche Handlung, um die Scheidungskosten nicht berappen zu müssen.

Vielleicht seh ich das ganze auch einfach nur falsch :)

/Tante Edith:
Er versucht genau das. Ich kann nur jedem davon abraten, wissentlich Schulden zu machen, dann in Insolvenz zu gehen um sich diese "erstatten" zu lassen.
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Zuletzt geändert von mischa1981 am 30. Apr 2025, 21:10, insgesamt 1-mal geändert.
mischa1981
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von mischa1981 »

Brokeboy hat geschrieben: 30. Apr 2025, 17:32 Komplett. Zumindest hoffe ich das es nicht mehr wird.
Achso dachte davon kann man auch "befreit" werden 🤓
Das wäre eine vorsätzlich begangene Handlung. Lass den Blödsinn. Ob das in den Tatbestand "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" fällt weiß ich nicht, ich bin kein Jurist. Das deckt sich aber genau mit meinem vorherigen Post.
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Brokeboy
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von Brokeboy »

Also habe es vielleicht schlecht ausgedrückt. Meine Scheidung läuft ja schon, die müsste denke ich Quartal 3 dann auch mal vollzogen sein. Deshalb war das mein Gedanke. Vorsätzliche Handlung sehe ich dann ja nicht, da die Scheidung schon weit vor IV eingeleitet wurde.
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caffery
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von caffery »

mischa1981 hat geschrieben: 30. Apr 2025, 12:40 Ähm moment. Deine Scheidungskosten kannst du nicht einfach in die Insolvenz "mitnehmen" und dir werden diese dann nach Restschuldbefreiung "erstattet". So funktioniert das nicht. Hast du Schulden beim Staat, beispielsweise infolge von Scheidung, so muss das natürlich gezahlt werden.
Du kannst auch nicht tausende Euro Steuerschulden haben, in Insolvenz gehen und dann werden diese "erstattet".
Es hat sich so zumindest gerade angehört.
Ähm - also. Ohne das jetzt großartig ethisch/moralisch bewerten oder diskutieren zu wollen: Das stimmt so einfach nicht.
Weder Steuerschulden, noch Scheidungskosten oder allgemein "Schulden beim Staat" sind in irgendeiner Weise kategorisch oder sonst wie regelmäßig von einer Restschuldbefreiung ausgenommen.

Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für eine Antragstellung halte ich persönlich in der dargelegten Situation für legitim, sinnvoll und in keiner Weise verwerflich.

Dass man natürlich auch Anwälten (oder sonst einem Dienstleister) nicht versprechen/suggerieren sollte für eine Leistung zahlen zu wollen die man ohnehin "mit in die Insolvenz nehmen will" ist mit Vorgenanntem natürlich nicht gemeint.
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mischa1981
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von mischa1981 »

caffery hat geschrieben: 1. Mai 2025, 11:13
mischa1981 hat geschrieben: 30. Apr 2025, 12:40 Ähm moment. Deine Scheidungskosten kannst du nicht einfach in die Insolvenz "mitnehmen" und dir werden diese dann nach Restschuldbefreiung "erstattet". So funktioniert das nicht. Hast du Schulden beim Staat, beispielsweise infolge von Scheidung, so muss das natürlich gezahlt werden.
Du kannst auch nicht tausende Euro Steuerschulden haben, in Insolvenz gehen und dann werden diese "erstattet".
Es hat sich so zumindest gerade angehört.
Ähm - also. Ohne das jetzt großartig ethisch/moralisch bewerten oder diskutieren zu wollen: Das stimmt so einfach nicht.
Weder Steuerschulden, noch Scheidungskosten oder allgemein "Schulden beim Staat" sind in irgendeiner Weise kategorisch oder sonst wie regelmäßig von einer Restschuldbefreiung ausgenommen.

Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für eine Antragstellung halte ich persönlich in der dargelegten Situation für legitim, sinnvoll und in keiner Weise verwerflich.

Dass man natürlich auch Anwälten (oder sonst einem Dienstleister) nicht versprechen/suggerieren sollte für eine Leistung zahlen zu wollen die man ohnehin "mit in die Insolvenz nehmen will" ist mit Vorgenanntem natürlich nicht gemeint.
Okay, dann hatte ich das wohl falsch verstanden. Bin stets davon ausgegangen, dass Schulden, die man beim Staat hat, sich nicht einfach von der RSB erlassen werden können. Es hat sich für mich halt so angehört, "Ich geh dann in die Insolvenz und nehme die Scheidungsschulden mit, sodass die mir dann auch erlassen werden".
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Mamnheimer2024
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von Mamnheimer2024 »

mischa1981 hat geschrieben: 30. Apr 2025, 12:43
Mamnheimer2024 hat geschrieben: 30. Apr 2025, 11:57 ich habe die Zahlungen seit Mitte Februar eingestellt seit dem auch deutlich mehr zur Verfügung. ich hebe das restliche Geld ab. Die laufenden Kosten zahlt meine Frau, wir haben diverse Kosten gehabt da wir ein Kind Ende Mai erwarten. Sollte der Insolvenzverwalter fragen werde ich natürlich ehrlich antworten. Eine Erstaustattung fürs Baby ist auch nicht zu unterschätzen.
Wie gesagt, wenn du jetzt plötzlich deutlich mehr Geld zur Verfügung hast, wird der Insolvenzverwalter garantiert danach fragen bzw. du musst ja Kontoauszüge schicken. Der sieht dann ja, dass Geld abgehoben wurde. Wie er damit verfährt kann ich dir nicht sagen, wird auch auf die Höhe ankommen, aber wenn du dann bar tausende Euro abgehoben hast dann ist das natürlich im Sinne der Insolvenz zur Befriedigung der Gläubiger.

Und du bist auch zur Mitwirkung verpflichtet. Machst du falsche Angaben, kann dir die Restschuldbefreiung verwehrt werden und du stehst mit dem gleichen Schuldenhaufen wieder da.

Zwecks Nachwuchs: Wenn du Kindergeld beantragst dann wird das NICHT gepfändet, weil das ja staatliche Zahlungen im Zwecke für den Nachwuchs sind, darum mach dir keine Gedanken.

Falsche Angaben möchte ich ja nicht machen. Wie gesagt ich hebe ja nur das Geld ab was ich etwa für die Neuanschaffungen benötige. Kindergeld wird dann aber auf dem Konto meiner Frau überwiesen.
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mischa1981
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Re: Zwischen nicht Bezahlung & I.verfahren

Beitrag von mischa1981 »

Mamnheimer2024 hat geschrieben: 1. Mai 2025, 20:58
mischa1981 hat geschrieben: 30. Apr 2025, 12:43

Wie gesagt, wenn du jetzt plötzlich deutlich mehr Geld zur Verfügung hast, wird der Insolvenzverwalter garantiert danach fragen bzw. du musst ja Kontoauszüge schicken. Der sieht dann ja, dass Geld abgehoben wurde. Wie er damit verfährt kann ich dir nicht sagen, wird auch auf die Höhe ankommen, aber wenn du dann bar tausende Euro abgehoben hast dann ist das natürlich im Sinne der Insolvenz zur Befriedigung der Gläubiger.

Und du bist auch zur Mitwirkung verpflichtet. Machst du falsche Angaben, kann dir die Restschuldbefreiung verwehrt werden und du stehst mit dem gleichen Schuldenhaufen wieder da.

Zwecks Nachwuchs: Wenn du Kindergeld beantragst dann wird das NICHT gepfändet, weil das ja staatliche Zahlungen im Zwecke für den Nachwuchs sind, darum mach dir keine Gedanken.

Falsche Angaben möchte ich ja nicht machen. Wie gesagt ich hebe ja nur das Geld ab was ich etwa für die Neuanschaffungen benötige. Kindergeld wird dann aber auf dem Konto meiner Frau überwiesen.
Dann ist das ja auch völlig in Ordnung :) Wenn du das Kindergeld erhältst und dann auf das Konto deiner Frau überweist wäre es ggf nicht falsch, das dem Insolvenzverwalter auch zu sagen.
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