Deswegen ja die Einschränkung, die etwas gemeldet haben Die Forderung meiner damaligen Wohnung ist bspw ist zwar zur Tabelle angemeldet worden, wurde der Schufa aber vor der Eröffnung nicht mitgeteilt.PleiteGeier15 hat geschrieben: ↑30. Jan 2020, 18:48Ich muss Dir etwas widersprechen, in der Schufa steht das meiste. In anderen Datensammlerdienstleister steht auch was, wo was offen ist.Käsebrot hat geschrieben: ↑30. Jan 2020, 17:32 Das aufwendigste bei der Schufa-Auskunft dürfte sein, sich in deren Dschungel auf der Webseite zurecht zu finden und tatsächlich die kostenlose Auskunft zu finden. Wie es sich bei den anderen Auskunfteien verhält, kann ich leider nicht sagen.
Jedenfalls steht in der Schufa alles drin, was mit Finanzen zu tun hat und dorthin gemeldet wurde. Hab das vor zwei Jahren mal gemacht, rein aus Interesse und war echt erstaunt darüber, was die so alles an Daten bekommen. Dass mein Score für die Tonne ist, war mir eh klar.
Wie läuft eine Privatinsolvenz ab ?
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Re: Wie läuft eine Privatinsolvenz ab ?
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Re: Wie läuft eine Privatinsolvenz ab ?
Du musst auch nicht zwingend ein bestimmtes Formular verwenden, um die kostenlose Auskunft anzufordern. Ein formloses Schreiben reicht da völlig aus, so in der Art "Liebe Datensammler, bitte teilen Sie mir kostenfrei mit, welche Daten Sie über mich gespeichert haben." - oder halt etwas ausführlicher mit den entsprechenden Paragraphen, einen Beispieltext findest du zahlreich im Netz.
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Re: Wie läuft eine Privatinsolvenz ab ?
Ich hatte schon Leute bei mir, die hatten über 20 Gläubiger und die Schufa war unbefleckt wie die Jungfrau Maria;)
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Re: Wie läuft eine Privatinsolvenz ab ?
Das kommt darauf an, wann das Inso-Gericht das Verfahren 'aufhebt' - und das weiß man vorher nicht.Radfahrer1985 hat geschrieben: ↑30. Jan 2020, 16:11 ...
Wie lange müssen denn die 119 Euro Jährlich an den Treuhänder gezahlt werden?
Wenn Du tatsächlich gemeinsam mit einer Schuldnerberatung den Antrag stellt, s.o. Punkt 4., dann stellst Du 'normal' gleich drei Anträge:
1. Antrag auf Inso-Verfahren
2. Antrag auf Restschuldbefreiung und
3. Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten
'Normal' folgt das Inso-Gericht Deinen drei Anträgen, d.h. die Kosten des Inso-Verfahrens musst Du (vorerst jedenfalls) nicht bezahlen, der Insolvenzverwalter bekommt sein Geld vom Staat, das gilt aber nur für Inso-Verfahren von der Eröffnung bis zur Aufhebung.
Das RSB-Verfahren dauert immer genau sechs Jahre und sobald für das Inso-Verfahren vom Gericht die 'Aufhebung' erklärt wird, musst Du für den Rest der sechs Jahre die 119,00 Euro Mindestvergütung pro Jahr an den Insolvenzverwalter zahlen (der heisst dann Treuhänder).
Es soll ja Schuldner geben, die die ganzen sechs Jahre im eröffneten Verfahren sind ...
Wenn ein Schuldner in der Zeit viel Geld verdient, z.B. ein Zahnarzt, dann hat der Insolvenzverwalter vermutlich eher weniger Interesse daran, schnell seinen Schlußbericht zu schreiben ... und dann gibt es erstmal keinen Aufhebungsbeschluss vom Gericht.
Ich weiß nicht, was der Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren von 'Vater Staat' für seine Arbeit bekommt und ob es sich für ihn lohnt, das länger hinzuziehen, hier war es so, dass der Aufhebungsbeschluss erst nach ca. 3,5 Jahren kam, so dass 'nur noch' für ca. 2,5 Jahre diese 119,00 Euro zu zahlen sind.
Beim 'Ruhrpottmensch' waren es nur 1,5 Jahre, also muss er für 4,5 Jahre zahlen.
Ja, wenn Du in der Zeit keine neuen Schulden machst.Radfahrer1985 hat geschrieben: ↑30. Jan 2020, 16:11 Wäre die Schufa wirklich nach 9 Jahren sauber so als wäre ich ein unbescholtener Bürger ?
Es dauert ja meist was, bis man einen Termin bei einer (kostenlosen!!) Schuldnerberatung kriegt,Radfahrer1985 hat geschrieben: ↑30. Jan 2020, 16:11 Einziger Nachteil ich bin immer extrem schlampig mit den Unterlagen umgegangen.
also hast Du noch was Zeit und kannst Dich (bei Regenwetter *grins*) mal hinsetzen und Ordnung machen ...
Theoretisch 'ja', z.B., wenn Du Schulden bei einem öffentlich-rechtlichen Gläubiger hast (Stadt/Gemeinde, gesetzliche Krankenkasse, Finanzamt oder so), die brauchen sich gar keinen 'Titel' vom Gericht zu holen.Radfahrer1985 hat geschrieben: ↑30. Jan 2020, 16:11 Können Gläubiger sich einem Titel holen ohne mich jemals angemahnt zu haben ohne das ich es weiß?
Aber bei privaten und gewerblichen Gläubigern kann das eigentlich nicht sein, da bekommst Du vom Gericht zuerst einen Mahnbescheid und später ggf. einen Vollstreckungsbescheid und erst danach hat der Gläubiger seinen 'Titel'.
Hast Du Dir die Schufa-Seite schon mal angesehen?
Ist eigentlich nicht sooo kompliziert.
Aber Du kannst ja auch den Schuldnerberater fragen, wenn Du den Termin hast.
Wäre aber schon gut, wenn Du das Problem mit dem Reisebüro bis dahin dort mal angesprochen hast - und am besten mit einer Ratenzahlung z.B. begonnen hast.
Das solltest Du jedenfalls auch mit dem Schuldnerberater besprechen!
PS: Wenn Du öfter Fahrrad fährst, dann wirst Du ja wohl auch wieder abnehmen ...
also: Rauf aufs Rad und hin zum Reisebüro!
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