Denise B. hat geschrieben: ↑2. Apr 2020, 19:53
Gott ist das verwirrend aber ich glaube, caffery, du hast Recht. Auf jeden Fall stehen in meinem Beschluss die selben Paragraphen wie die die du aufgeführt hast.
Gut:)
Denise B. hat geschrieben: ↑2. Apr 2020, 19:53
Aber ist das dann ähnlich wie Insolvenz?
Eigentlich nicht. Eine Insolvenz ist dadurch sozusagen auf den letzten Drücker verhindert worden, mit Hilfe von ein paar Rechtsvorschriften die dem Insolvenzverfahren quasi vorgeschaltet sind.
Denise B. hat geschrieben: ↑2. Apr 2020, 19:53
An dem Plan halte ich mich seit 5 Jahren sehr penibel. Und wenn es nicht eher zu beenden ist dann ist das so, ist ja schließlich meine Schuld
Es gibt aus meiner Sicht im Wesentlichen vier wahrscheinliche Szenarien:
1. Der Gläubiger hat Mist gebaut indem er gepfändet hat obwohl er es nicht durfte. Das kommt bei dem Automatismus von Großgläubigern durchaus vor.
2. Du hast Dich nicht an den Plan gehalten bzw hast irgendwas aus Versehen falsch gemacht.
3. Du hast vergessen den Gläubiger in den Plan aufzunehmen. Dieser gilt (anders als im Insolvenzverfahren) nur für Gläubiger die auch daran beteiligt sind.
4. Du hast nachdem der Plan in die Welt gesetzt wurde neue Schulden gemacht - und dieser Gläubiger vollstreckt nun.
Denise B. hat geschrieben: ↑2. Apr 2020, 19:53
Gut, aber wie finde ich nun heraus wer auf meinem Geld sitzt? Kann die Bank das sehen bzw wissen?
Ja, die Bank weiß natürlich wer da pfändet, unter welchem Aktenzeichen und seit wann. Das kannst Du dort erfragen. Du müsstest den Beschluss über die Pfändung auch postalisch bekommen haben. Wenn die Pfändung ganz frisch ist, dann kommt er in den nächsten Tagen zu dir. Da steht dann auch alles relevante drin.