Vorbereitung Insolvenzverfahren

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TaDa
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Vorbereitung Insolvenzverfahren

Beitrag von TaDa »

Guten Abend
:D und danke nochmal für die Klärung welches Verfahren auf mich zutrifft.
Aktuell schreibe ich gerade alle Schuldnerverzeichnisse an, um eine saubere Auflistung zu haben. Jetzt habe ich aber noch 2 - 3 Fragen.
Zum Stand: durch eine Lohnpfändung durch das Jobcenter (Unterhalt für volljähriges Kind)
bin ich komplett zahlungsunfähig. Was passiert mit meinem Handyvertrag? Dieser läuft ja noch , kann von mir jedoch nicht mehr bedient werden. Ich nutze aktuell prepaid. Warte ich jetzt bis dieser gekündigt wird, so dass ich die Außenstände mit in die Liste aufnehmen kann?
2. Miete: ich wohne bei einer Genossenschaft, ergo musste ich Genossenschaftsanteile kaufen um die Wohnung zu beziehen. In meinem Vertrag steht das, wenn diese gepfändet werden, das ich dann gekündigt werde. Zudem zahle ich aktuell noch Betriebskosten ab. Soll ich die Zahlung einstellen und meine Frau zahlt weiter ab? Läuft ja auf uns beide?
3. Steuern: ich muss meine Steuererklärung für 2018 abgeben, ich schätze das ich auch hier ordentlich zahlen muss. Auch hierbei erstmal auf einen Bescheid warten, oder fließt der Bescheid automatisch mit ein?

Ich denke das sind die größten Unsicherheiten

Danke für eure Hilfe
Tanja
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Re: Vorbereitung Insolvenzverfahren

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Hi TaDa,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vorbereitung Insolvenzverfahren" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Vorbereitung Insolvenzverfahren

Beitrag von Witwe Bolte »

zu 2. Genossenschaftswohnung, s.
https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privat ... insolvenz/

zu 1. Handy
den Vertrag wird der Insolvenzverwalter kündigen
(wenn der Anbieter bis dahin nicht längst gekündigt hat)

zu 3. Steuern
ist es meines Wissens so, dass die Steuer quasi immer am 1.1. für das Vorjahr fällig ist - egal, wann man die Steuerklärung abgibt (sonnst könnte man ja ...)

Wenn das Verfahren eröffnet ist, ist der Insolvenzverwalter für die Steuererklärung zuständig - aber Du musst ihm natürlich "zuarbeiten" (= "mitwirken").
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Witwe Bolte
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Re: Vorbereitung Insolvenzverfahren

Beitrag von Witwe Bolte »

Du, TaDa, bist "Tanja" und ein Mietvertrag läuft auf Deine Frau und Dich
und Du bist für ein volljähriges Kind unterhaltspflichtig ?
Ungewöhnliche Situation.

"Normal" antworte ich ja nicht bei Unterhaltsverweigerern.
Die Sachlage hier ist aber wohl nicht "normal" ?
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TaDa
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Re: Vorbereitung Insolvenzverfahren

Beitrag von TaDa »

@ Mrs. Rob.
Könntest du Frage 3 bitte etwas ausführlicher beantworten? Ich habe es ehrlich nicht verstanden.
Zu dem Unterhalt :
Das ist tatsächlich blöd gelaufen und ich habe Mist gebaut.
Meine Tochter ist 23 Jahre alt und hat ihre Schulabschlüsse nachgeholt. Sie hat von uns immer Geld erhalten inkl. Schulsachen etc. Dann ist sie erkrankt und konnte nicht mehr nebenbei jobben. Ich habe dann mit ihr gemeinsam einen Alg2 Antrag gestellt und alles war gut.
Ich habe null darüber nachgedacht, dass das Jc logischerweise Geld von mir möchte.
Dann haben sie einen Fragebogen geschickt, ausgefüllt und zurück. Dann die Aufforderung ihn erneut auszufüllen. Da bin ich dann blöderweise in die Verweigerung und habe dem Sachbearbeiter ne Mail geschickt. Darauf folgte direkt der Kontakt zu meinen Arbeitsstellen und die Auflistung, dass ich monatlich 700 Euro zahlen soll. Der Kindsvater ist seit Geburt des Kindes Alg2 Empfänger und will tatsächlich auch nicht arbeiten. Ich war dann bockig und wollte das er zumindest Aufgefordert wird zu arbeiten... Nun gut. Sau blöd gelaufen. Daraus ergab sich jetzt ne fette Lohn Pfändung und ich habe nur noch 1100 zum Leben. Wie gesagt, Unterhalt ist berechtigt und meiner Bockigkeit geschuldet.
Meine Frau hat zwei Kinder mit in die Ehe gebracht und verdient wegen Krebserkrankung aktuell nur 700 Euro. Ist jetzt natürlich total eng.
Das ist aktuell nur der ist Zustand. Ansonsten habe ich mega Konsumschulden und den Kopf in den Sand gesteckt. Da möchte ich jetzt raus und neu anfangen!!
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TaDa
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Re: Vorbereitung Insolvenzverfahren

Beitrag von TaDa »

Und danke für die Beantwortung der Frage 1 und 2.
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Witwe Bolte
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Re: Vorbereitung Insolvenzverfahren

Beitrag von Witwe Bolte »

Zu den Steuern:
Eine "Steuerschuld" entsteht meines Wissens (aber ich bin kein Steuerfachmann) mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, also jeweils zum 31.12. - ganz egal, wann man seine Steuererklärung abgibt.
(Man weiß eben nur erst dann, wie hoch die Steuerschuld genau ist, wenn man die Steuererklärung abgegeben hat und das Finanzamt den Bescheid geschickt hat.)

Wenn Du also jetzt in 2021 die ESt-Erklärung für 2018 abgibst UND
jetzt in 2021 ein Insolvenzverfahren über Dein Vermögen eröffnet wird,
dann geht eine evt. Steuerschuld mit in die Insolvenz
(auch aus 2019, 2020 und bis zum Tag der "Eröffnung" in 2021) - ganz egal,
ob Du den Steuerbescheid vom Finanzamt noch VOR oder erst NACH der Insolvenzeröffnung erhältst.

Dazu übrigens: Wenn Dir eine Steuererstattung zusteht, dann darf das Finanzamt mit der Steuerschuld ggf. "aufrechnen" (Du bekommst die Erstattung also nicht ausgezahlt).

Ab dem Tag der Eröffnung wäre der Insolvenzverwalter zuständig für die Abgabe der Steuererklärung (wenn Du es nicht schon vorher gemacht hast), aber Du müsstest dabei natürlich 'mitwirken'.

Im Grunde hast Du jetzt also keine Eile mit der Abgabe der Erklärung, insbesondere, wenn Du eine Zahlungspflicht erwartest (und keine Erstattung) - aber Ordnung muss natürlich sein ... :D

Frag dazu doch auch Deinen Schuldnerberater, der müsste das wissen
(oder 'caffery' sagt hier vielleicht später noch was dazu ?).

Zum Thema Jobcenter:
Frage: Diese 23 jährige Tochter lebte (und lebt noch?) mit Dir in einem Haushalt ?
(dann wäre es 'finanztechnisch' wohl besser gewesen,
sie wäre mit dem ALG2-Antrag ausgezogen ...)

Das ärgerliche an dieser Forderung ist, dass das Risiko eines "vbuH-Zusatzes" besteht
(und Forderungen aus "vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen" sind von der RSB = Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn ein Gläubiger so einen vbuH-Zusatz rechtskräftig durchsetzen kann - dann hast Du sie also nach der Inso immer noch "am Hals" ...).

Ausserdem darf bei Unterhalts-Forderungen in den Vorrechtsbereich gepfändet werden, sprich:
Es darf MEHR gepfändet werden als 'normal' - und Dir bleibt folglich weniger von Deinem Einkommen (für die ganz schön große Familie ...).

Aber auch dazu den Schuldnerberater fragen.
Und zwar ganz genau und immer wieder, bis Du es verstanden hast.
Ist ja wichtig!

Eine Frage dazu noch:
Ihr seid verheiratet und lebt zusammen in einem Haushalt mit drei Kindern (na ja, mit 23 ist Deine Tochter ja kein 'Kind' mehr ...), Deine Frau hat nur wenig eigenes Einkommen, sprich: Du bist die "Hauptverdienerin" ?

Dann solltest Du den Schuldnerberater auch dazu befragen, für wen Du alles "unterhaltspflichtig" bist, wie viel Dir also wirklich von Deinem Einkommen bleiben müsste (mir scheint 1.100 € recht wenig ...) und möglicherweise eine Anpassung beantragen (wenn man den "Titel" des Jobcenters schon nicht ganz aus der Welt schaffen kann).

Viel Glück!
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imker
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Re: Vorbereitung Insolvenzverfahren

Beitrag von imker »

mich interessiert Folgendes:

Wann und wie wurde die Forderung des Jobcenters tituliert? Vollstreckungsbescheid gegen wen und wann wurden die unzutreffenden Erklärungen abgegeben, wann wurde das bemerkt und seit wann wird vollstreckt.

In der Insolvenz ist es regelmäßig so, dass die "fremden" Kinder keine Unterhaltspflicht begründen und den nach der bisher unveränderten Rechtslage deshalb auch den pfandfreien Betrag nicht erhöhen.

Die fremden Kinder im Haushalt helfen aber bei einer gerichtlichen Heraufsetzung des Freibetrages - mit Hilfe einer Bedarfsberechung nach SGB, und da fließen die fremden Haushaltskinder wieder ein.

Für die Genossenschafsanteile: Da kommt es meistens darauf an, welche Miete zu zahlen ist und ob die Genossenschaftsanteile die Miete "meterhoch" übersteigen - dann ist das wie ein Bausparvertrag "wechhhh".

Google mal selbst zu den Genossenschaftsanteilen in der Insolvenz - da muss man die Zusammensetzung der Miete genau kennen
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TaDa
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Re: Vorbereitung Insolvenzverfahren

Beitrag von TaDa »

Guten Morgen,
Mrs. Rob.
super. Jetzt habe ich es verstanden.
Ich gehe jetzt schon davon aus, dass es für die Unterhaltszahlung keine Restschuldenbefreiung gibt. Werde in der Wohlverhaltensphase direkt Geld weglegen für die Forderung.
Meine Tochter lebt seit dem Antrag des Jobcenters in einer Wg. Deshalb kam das Jobcenter auch erst spät und rückwirkend auf die Idee von mir das Geld zu holen.
Bei der großen Familie gibt es einen Haken. Da es nicht meine leiblichen Kinder sind und der Kindsvater eigentlich Unterhaltspflichtig ist, was er aber aktuell nicht leisten kann und wir noch auf Unterhaltsvorschuss warten, bleibt mein Freibetrag so gering. Ich lasse jedoch prüfen, ob es wegen dem geringen Einkommen meiner Frau nicht etwas erhöht werden kann.
LG Tanja
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TaDa
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Re: Vorbereitung Insolvenzverfahren

Beitrag von TaDa »

Guten Morgen Imker,
meine Tochter bezog von Nov. 2019- Mai 2020 Alg2. Am 24.07.2020 kam der hübsche Gelbe Brief zu mir. (Das ist die Titulierung, oder?) und seit Januar wird gepfändet.
Der Vollstreckungsbescheid geht gegen mich, die Kindsmutter.
Genossenschaftsteile habe ich mir schon, durch den Link von Mrs. Rob angeschaut, da liege ich unter den 2000 Euro. Ich glaube es waren 1500 oder so.
LG Tanja
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caffery
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Re: Vorbereitung Insolvenzverfahren

Beitrag von caffery »

TaDa hat geschrieben: 21. Feb 2021, 09:38 wegen dem geringen Einkommen meiner Frau nicht etwas erhöht werden kann.
Wenn ihr verheiratet seid, reicht das erstmal aus um eine Erhöhung des Freibetrags zu rechtfertigen. Für das ggf. "rückrechnen" wegen eigener Einkünfte der Frau bist Du nicht zuständig sondern der pfändende Gläubiger oder der Insolvenzverwalter. Bei einer Lohnpfändung musst Du (vorbehaltlich der folgenden Frage) also einfach nur Deinem Arbeitgeber mitteilen bzw. daran erinnern, dass Du verheiratet bist und er demnach doch bitte eine Unterhaltspflicht bei der Abführung des pfändbaren Betrages berücksichtigen möge.

Was ist denn das für eine Pfändung? Eine "normale" oder eine in den Vorrechtsbereich gem. § 850d Abs. 1 ZPO?

Was ist mit der 23-jährigen Tochter und laufenden Unterhaltsansprüchen? Was macht sie aktuell? Noch in Erstausbildung? Studentin?

Ach und eins noch zu Deinem Handyvertrag: Der Insolvenzverwalter wird sowas ohne Weiteres nicht einfach so kündigen. Wenn Du den Vertrag nicht weiterführen willst und auch schon jetzt nicht mehr bedienen kannst, dann schreib den Gläubiger als Forderung in die Gläubigerliste. Ansonsten kriegt der Telefonanbieter den Insolvenzzusammenhang sehr wahrscheinlich nicht mit und Du musst Dich mit deren Inkassoautomatismus auseinandersetzen damit sie aufhören Dich zu behelligen.
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