Zu den Steuern:
Eine "Steuerschuld" entsteht meines Wissens (aber ich bin kein Steuerfachmann) mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, also jeweils zum 31.12. - ganz egal, wann man seine Steuererklärung abgibt.
(Man weiß eben nur erst dann, wie hoch die Steuerschuld genau ist, wenn man die Steuererklärung abgegeben hat und das Finanzamt den Bescheid geschickt hat.)
Wenn Du also jetzt in 2021 die ESt-Erklärung für 2018 abgibst UND
jetzt in 2021 ein Insolvenzverfahren über Dein Vermögen eröffnet wird,
dann geht eine evt. Steuerschuld mit in die Insolvenz
(auch aus 2019, 2020 und bis zum Tag der "Eröffnung" in 2021) - ganz egal,
ob Du den Steuerbescheid vom Finanzamt noch VOR oder erst NACH der Insolvenzeröffnung erhältst.
Dazu übrigens: Wenn Dir eine Steuererstattung zusteht, dann darf das Finanzamt mit der Steuerschuld ggf. "aufrechnen" (Du bekommst die Erstattung also nicht ausgezahlt).
Ab dem Tag der Eröffnung wäre der Insolvenzverwalter zuständig für die Abgabe der Steuererklärung (wenn Du es nicht schon vorher gemacht hast), aber Du müsstest dabei natürlich 'mitwirken'.
Im Grunde hast Du jetzt also keine Eile mit der Abgabe der Erklärung, insbesondere, wenn Du eine Zahlungspflicht erwartest (und keine Erstattung) - aber Ordnung muss natürlich sein ...
Frag dazu doch auch Deinen Schuldnerberater, der müsste das wissen
(oder 'caffery' sagt hier vielleicht später noch was dazu ?).
Zum Thema Jobcenter:
Frage: Diese 23 jährige Tochter lebte (und lebt noch?) mit Dir in einem Haushalt ?
(dann wäre es 'finanztechnisch' wohl besser gewesen,
sie wäre mit dem ALG2-Antrag ausgezogen ...)
Das ärgerliche an dieser Forderung ist, dass das Risiko eines "vbuH-Zusatzes" besteht
(und Forderungen aus "vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen" sind von der RSB = Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn ein Gläubiger so einen vbuH-Zusatz rechtskräftig durchsetzen kann - dann hast Du sie also nach der Inso immer noch "am Hals" ...).
Ausserdem darf bei Unterhalts-Forderungen in den Vorrechtsbereich gepfändet werden, sprich:
Es darf MEHR gepfändet werden als 'normal' - und Dir bleibt folglich weniger von Deinem Einkommen (für die ganz schön große Familie ...).
Aber auch dazu den Schuldnerberater fragen.
Und zwar ganz genau und immer wieder, bis Du es verstanden hast.
Ist ja wichtig!
Eine Frage dazu noch:
Ihr seid verheiratet und lebt zusammen in einem Haushalt mit drei Kindern (na ja, mit 23 ist Deine Tochter ja kein 'Kind' mehr ...), Deine Frau hat nur wenig eigenes Einkommen, sprich: Du bist die "Hauptverdienerin" ?
Dann solltest Du den Schuldnerberater auch dazu befragen, für wen Du alles "unterhaltspflichtig" bist, wie viel Dir also wirklich von Deinem Einkommen bleiben müsste (mir scheint 1.100 € recht wenig ...) und möglicherweise eine Anpassung beantragen (wenn man den "Titel" des Jobcenters schon nicht ganz aus der Welt schaffen kann).
Viel Glück!