Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

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Inso?
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Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

Beitrag von Inso? »

Hallo, ich helfe gerade einem guten Bekannten seine Unterlagen für einen Insolvenzantrag zu sortieren, er war bis ca. 2015 selbstständig. Da stellt sich die Frage, Regel- oder Privatinsolvenz. So wie ich es sehe müsste man bei mehr als 20 Schuldnern ein Regelinsolvenzverfahren einleiten. Die Frage die sich stellt muss man zu diesen 20 Schuldnern auch jene zählen deren Ansprüche bereits verjährt sind? Es könnte bei den 20 eng werden.
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Re: Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

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Hi Inso?,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verjährte Schulden Insolvenzantrag?" geschaut?
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imker
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Re: Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

Beitrag von imker »

ich kenn das so:

auch verjährte Ansprüche sind Ansprüche und gehören in den Antrag

aber den Antrag noch vor dem 1. Oktober stellen?? das machen nur wenige
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Inso?
Wissender
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Re: Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

Beitrag von Inso? »

Nein der Antrag wird nicht vor dem 1. Okt. gestellt das ist klar, man kann die Zeit aber nutzen um alles optimal vorzubereiten.
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caffery
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Re: Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

Beitrag von caffery »

Inso? hat geschrieben: 10. Aug 2020, 11:41 mehr als 20
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Inso? hat geschrieben: 10. Aug 2020, 11:41 Schuldnern
Ich bin mir relativ sicher, dass Du eigentlich das Gegenteil meinst;)
Inso? hat geschrieben: 10. Aug 2020, 11:41 auch jene zählen deren Ansprüche bereits verjährt sind?
Ich stimme dem Imker zu :)
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tidus82
Admin
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Re: Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

Beitrag von tidus82 »

Uh, bei mir hat die Schuldnerberatung erstmal die Verjährungseinrede vorgebracht und die entsprechenden Forderungen auch gar nicht mehr im Antrag angegeben :-O
Gut dass ich schon in der WVP bin - sonst hätte ich jetzt Panik, dass da vllt. noch etwas nachkommt oder versagt wird ^^
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caffery
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Re: Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

Beitrag von caffery »

Es ist ja auch was anderes, wenn das eine Beratungsstelle macht. die vorher mit Sachverstand die Forderungen für den AEV prüft.

Ich nehme für werthaltige Angebote auch offensichtlich verjährte Forderungen raus. Zumindest aus dem außergerichtlichen Einigungsversuch. Aus dem Insolvenzantrag nehme ich sie aber nur komplett raus, wenn mir der Gläubger die Erledigung auch erklärt hat. Ansonsten kommt sie (als bestritten markiert) mit in den Antrag.

Zumindest gehe ich in den Fällen so vor, wenn ich werthaltige Angebote mache, damit möglichst keine Gelder an Gläubiger fließen, die Verjährtes und/oder Spesenkäse fordern.

Wenn ich aber einen Standard-Nullplaner ohne Pfändbares mit Multigläubigerportfolio habe, mache ich fast nichts dergleichen. Dann hau ich alles in einen Nullplan und in den Antrag wie es steht und liegt.

Aber das ist alles was anderes als das worum es hier geht. Wenn jemand einen Regel-InsO-Antrag stellt, dann geht es ja nicht um einen AEV oder ein Angebot. Es geht einfach um eine möglichst vollständige Gläubigerliste angefertigt von einem Laien - dem Antragsteller selbst i.d.R. ohne professionelle Unterstützung. Der sollte alles reinschreiben. Wenn er einen Anwalt dafür bezahlt und der Anwalt das anders macht - dann haftet ja auch der Anwalt für einen eventuellen Fehler.
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tidus82
Admin
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Re: Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

Beitrag von tidus82 »

Verstehe :) Das macht sinn :) Danke für die Erklärung
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Inso?
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Re: Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

Beitrag von Inso? »

Was passiert eigentlich wenn man im vorliegenden Fall (also ehemaliger Selbstständiger) Gläubiger vergisst und die sich dann melden - und man auf Grund der dann auf 20+ gestiegenen Anzahl der Gläubiger nicht mehr für ein Privatinsolvenzverfahren geeignet ist? Also wenn man nachträglich, nach Eröffnung auf 20+ Gläubiger kommt.
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imker
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Re: Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

Beitrag von imker »

da passiert nix..
die sich nachträglich als fehlerhaft erweisende (gewählte/beschlossene) Eröffnungsform bleibt in Stein gemeißelt
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Verjährte Schulden Insolvenzantrag?

Beitrag von Witwe Bolte »

Inso? hat geschrieben: 10. Aug 2020, 17:25 ... und man auf Grund der dann auf 20+ gestiegenen Anzahl der Gläubiger nicht mehr für ein Privatinsolvenzverfahren geeignet ist? Also wenn man nachträglich, nach Eröffnung auf 20+ Gläubiger kommt.
Wer will denn ein Verbraucherinsolvenzverfahren (mit AEV), wenn er ein Regelinsolvenzverfahren (ohne AEV) machen kann ?
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