Sparkasse

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Joachim20
Zwischendurchposter
Reaktionen: 0
Beiträge: 5
Registriert: 26. Jun 2023, 17:34

Re: Sparkasse

Beitrag von Joachim20 »

imker hat geschrieben: 27. Jun 2023, 13:13 Da ist also ein verpfändtes Sparbuch???

Wie soll das denn weitergehen?
Genau so ist es!
Ich bin fast 70 keine Nachkommen oder Verwante.
Was soll denn da noch weiter gehen?
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 88
Beiträge: 1250
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Sparkasse

Beitrag von imker »

bitte auf die persönliche Nachricht schauen und darauf anworten
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 944
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Sparkasse

Beitrag von Shopgirl »

robo hat geschrieben: 27. Jun 2023, 21:49 Schwer vorstellbar:
Der SpaKa liegt ein PFÜB vor UND sie führt zugleich ein Mietkautionskonto des Schuldners UND seit 13 Jahren tut sich in der Sache nichts ?
Schwer vorstellbar.

Können solche Mietkautionskonten denn pfändungssicher geführt werden ?
Oder warum hat die SpaKa das Guthaben dort nicht längst an den Gläubiger überwiesen ?
*nixversteh*
Wenn das Konto bzw. das Guthaben VERPFÄNDET ist, wird da gar nichts an irgendeinen Gläubiger ausgekehrt, solange das Konto besteht. Das würde erst passieren, wenn das Mietverhältnis endet und sich der Schuldner das Geld auszahlen lassen will. Das ist gängige Praxis. Hätte der Schuldner die Kaution direkt seinem Vermieter in die Hand gedrückt, müsste der sie ja auch nicht auszahlen, solange der Mietvertrag besteht.
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 109
Beiträge: 913
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Sparkasse

Beitrag von robo »

Danke für die Aufklärung, Shopgirl.
Also ist das Guthaben auf solchen Kautionskonten quasi gewissermaßen bereits 'verpfändet' (nämlich an den Vermieter) ? Und bekanntlich gilt: Wer zuerst kommt ... ?

So dass ein zweiter Gläubiger sich hinten anstellen muss und erst dann ggf. zum Zuge kommt, wenn der Vermieter die Kaution 'freigibt' ?
0
Antworten