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robo hat geschrieben: ↑27. Jun 2023, 21:49
Schwer vorstellbar:
Der SpaKa liegt ein PFÜB vor UND sie führt zugleich ein Mietkautionskonto des Schuldners UND seit 13 Jahren tut sich in der Sache nichts ?
Schwer vorstellbar.
Können solche Mietkautionskonten denn pfändungssicher geführt werden ?
Oder warum hat die SpaKa das Guthaben dort nicht längst an den Gläubiger überwiesen ?
*nixversteh*
Wenn das Konto bzw. das Guthaben VERPFÄNDET ist, wird da gar nichts an irgendeinen Gläubiger ausgekehrt, solange das Konto besteht. Das würde erst passieren, wenn das Mietverhältnis endet und sich der Schuldner das Geld auszahlen lassen will. Das ist gängige Praxis. Hätte der Schuldner die Kaution direkt seinem Vermieter in die Hand gedrückt, müsste der sie ja auch nicht auszahlen, solange der Mietvertrag besteht.
Danke für die Aufklärung, Shopgirl.
Also ist das Guthaben auf solchen Kautionskonten quasi gewissermaßen bereits 'verpfändet' (nämlich an den Vermieter) ? Und bekanntlich gilt: Wer zuerst kommt ... ?
So dass ein zweiter Gläubiger sich hinten anstellen muss und erst dann ggf. zum Zuge kommt, wenn der Vermieter die Kaution 'freigibt' ?